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Was fällt weg?

  • Starter*in Starter*in tante dete
  • Datum Start Datum Start
T

tante dete

Gast
Hallo,
ich hab da doch mal eine Frage.
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern habe einen Partner der wohl mit mir zusammen ziehen möchte.
Nun meine Frage: Kann ich mir das leisten? Was fällt mir an Leistungen weg?
Ich erhalte Unterhaltsvorschuss, eher Zuschuss 166€, da mein EX nicht genug Geld verdient.
Bekomme Tagespflegegeld für die Tagesmutter die meine Kinder beaufsichtigt, wenn ich meiner Arbeit nachgehe.
Etwas Wohngeld gibt es auch noch. Und wenn wir zusammen ziehen muss ich auch meine Steuerklasse ändern.
Er wird wohl nicht wirklich finanziell was beitragen können, da er verschuldet ist und seiner Ex und Kind Unterhalt zahlen muss. Deshalb will ich diesen Schritt gut überlegen.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus.
 
hm hier im forum gibts richtige profis die sich damit auskennen.
was ich nicht verstehe ist, warum du denkst dass du die lohnsteuerklasse ändern musst. soweit ich informiert bin müsstst du sie ändern wenn du zb heiratest.
was sich ändern wird, ist wahrscheinlich das wohngeld..
kriegst du sonstige leistungen wie zb harz4?

LG
 
Hallo tante,
die Lohnsteuerklasse müssen Sie nicht ändern, warum denn das?

Den Zuschuß werden Sie auch behalten, denn das ist ja der Unterhalt für die Kinder!?

Mit Wohngeld kenne ich mich nicht aus.
mfg
volker
 
An Immobilienhelfer und Gast 4711: Die Lohnsteuerklasse II fällt SOFORT weg, wenn Du als alleinerziehende mit einer Person im gemeinsamen Haushalt lebst, die über 18 Jahre alt ist. Dabei ist das verhältnis zu dieser Person unerheblich, gilt also auch, wenn das älteste Kind 18 wird.
 
Ich glaube, an dem Unterhaltsvorschuss kann sich nichts ändern, da dieser ja für die Kinder bestimmt ist und unabhängig von Deinem Familieneinkommen ist.
Überleg Dir aber ganz genau, ob Du wirklich mit diesem mann zusammenziehen willst. Ich habe da so meine Erfahrung...
Zum Schluss habe ich mit meinem Teilzeitgehalt (bin auch Mutter von 2 Kindern und mit einem verschuldeten Mann zusammengezogen) die ganze Familie ernährt, da er in seiner Selbständigkeit nichts mehr verdiente (so jedenfalls seine offizielle Version). Tja, und anstellen lassen wollte er sich nirgends, "da pfänden die mir ja alles weg und ich gehe doch nicht für die Gläubiger arbeiten..."
Ich habe nach 6 Jahren Beziehung viel Lehrgeld bezahlt....
 
Das Wohgeld wird neu berechnet werden ab dem Zeitpunkt, wo Dein Freund bei Dir angemeldet ist. Wobei der Wohngeldstelle die Schuldensituation Deines Freundes gänzlich wurscht ist, die berechnen sein Bruttoeinkommen mit ein. Von Tagespflegegeld habe ich noch nie was gehört, kann daher dazu nichts sagen.
Wenn Du diesen Schritt dennoch ganz offiziell wagen willst, dann würde ich an deiner Stelle mit ihm einen Untermietvertrag machen, in dem die Miete und seine zu zahlenden Nebenkosten festgelegt sind. Hierzu muss aber der Vermieter seine Einwilligung geben.
Nicht dass Du ihm dann gleich kündigst, wenn er mal nicht zahlt, aber Du weisst nicht, was kommt und dann hast Du wenigstens durch diesen Vertrag die Möglichkeit, für eine evtl. noch offene Summe einen pfändbaren Titel beim Amtsgericht zu erwirken.
Gerade wenn man für Kinder auch finanziell verantwortlich ist, sollte man doch lieber diese Dinge einkalkulieren. Und wenn der Vater einer Kinder schon nicht zahlt, dann weisst Du sicher wie eng das finanziell alles sein kann... Und dann noch eine weitere Person durchfüttern?
Na, Du musst das selber wissen...
 

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