SternTaler
Mitglied
Keine Ahnung ob der AG erkennen kann, ob man aus dem Ausland arbeitet, oder ob er das überhaupt prüfen darf.
Das Problem wäre aber die steuerrechtliche Sache. Je nach Land könnte sich steuertechnisch was ändern. Sprich dein Einkommen müsste anders versteuert werden. Und wenn du dann quasi im Ausland „schwarz“ arbeitest, das dann rauskommt, ist die Kacke ordentlich am dampfen.
Deswegen würde ich es heimlich nicht riskieren, und von daher den AG um Erlaubnis fragen. Das schlimmste wäre dann halt ein „Nein“.
Das Problem wäre aber die steuerrechtliche Sache. Je nach Land könnte sich steuertechnisch was ändern. Sprich dein Einkommen müsste anders versteuert werden. Und wenn du dann quasi im Ausland „schwarz“ arbeitest, das dann rauskommt, ist die Kacke ordentlich am dampfen.
Deswegen würde ich es heimlich nicht riskieren, und von daher den AG um Erlaubnis fragen. Das schlimmste wäre dann halt ein „Nein“.