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Meine Tochter (12) will angeblich keinen Kontakt

Du hast keine Ahnung. Sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Nachzahlung aufgefordert vermutlich sogar direkt vom Jugendamt. Das Jugendamt hat den Unterhalt in den letzten Jahren wahrscheinlich vorgestreckt, und sobald die TE eine Arbeit hatte oder hat, wird sie rückwirkend zur Zahlung verpflichtet. Je nachdem, wie hoch die Summe ausfällt, kann es durchaus sinnvoll sein, über einen Insolvenzantrag nachzudenken.
Es wäre sehr schön, wenn Du die Quellen für diese "Tatsachen" belegst, damit die TE jetzt nicht vor Schreck von einer Ohnmacht in die nächste fällt.
Dann kann sie in aller Ruhe prüfen, ob Deine haarsträubenden Behauptungen auf sie zutreffen oder nicht.

Sowohl "Kindesunterhalt und Insolvenz" als auch "rückwirkende Unterhaltsforderungen" könnten hier wichtige Stichpunkte sein.

Ich helfe mal ein bisschen:

Unterhaltsvorschuss kann nur gewährt werden, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig oder - willig ist, wobei zweiteres eine Straftat darstellt. Da die TE aber nie ihre Einkommensverhältnisse offen legen musste und keine Kontaktdaten hatte, ergo nie hätte Unterhalt zahlen können, selbst wenn sie leistungsfähig gewesen wäre, trifft das hier nicht zu.
 
Leider hat @Minimaus1990 recht.

"Unterhalt bei Haftstrafe aus Eigengeld zahlen​

Ein Teil des Überbrückungsgeldes beinhaltet das sogenannte Eigengeld. Dieses Eigengeld wiederum ist pfändbar und stellt ein Einkommen dar, das der Strafgefangene für Unterhaltszahlungen einsetzen muss. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein inhaftierter unterhaltspflichtiger Elternteil die Herabsetzung des Unterhalts auf 0 EUR nicht verlangen könne. Gegenüber minderjährigen Kindern bestehe eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Deshalb sind Elternteile verpflichtet, alle ihnen verfügbare Mittel zu ihrem Unterhalt und dem Unterhalt der Kinder gleichmäßig zu verwenden (§ 1603 Abs.II BGB). Deshalb muss der Strafgefangene aus dem Eigengeld für sein Kind Unterhalt zahlen (BGH, Urteil vom 1.7.2015, Az. XII ZB 240/15)."

Der TE ist geraten, sich mit dem Jugendamt, einem Anwalt oder einem Sozialverband in Verbindung zu setzen.
 
Leider hat @Minimaus1990 recht.

"Unterhalt bei Haftstrafe aus Eigengeld zahlen​

Ein Teil des Überbrückungsgeldes beinhaltet das sogenannte Eigengeld. Dieses Eigengeld wiederum ist pfändbar und stellt ein Einkommen dar, das der Strafgefangene für Unterhaltszahlungen einsetzen muss. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein inhaftierter unterhaltspflichtiger Elternteil die Herabsetzung des Unterhalts auf 0 EUR nicht verlangen könne. Gegenüber minderjährigen Kindern bestehe eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Deshalb sind Elternteile verpflichtet, alle ihnen verfügbare Mittel zu ihrem Unterhalt und dem Unterhalt der Kinder gleichmäßig zu verwenden (§ 1603 Abs.II BGB). Deshalb muss der Strafgefangene aus dem Eigengeld für sein Kind Unterhalt zahlen (BGH, Urteil vom 1.7.2015, Az. XII ZB 240/15)."

Der TE ist geraten, sich mit dem Jugendamt, einem Anwalt oder einem Sozialverband in Verbindung zu setzen.
Ja, es kann ja sein, dass sie leistungsfähig gewesen sein könnte.

Nur muss sie nur Unterhalt leisten, der auch gefordert wird. Ihre Kontaktversuche liefen ins Leere. Der Vater hätte darauf reagieren müssen oder alternativ sie zur Offenlegung ihrer Einkünfte auffordern müssen. Link siehe voriger Beitrag dazu.

Wenn das nicht geschieht, kann auch kein Unterhalt für diese Zeiten nachgefordert werden.
 
Wenn das nicht geschieht, kann auch kein Unterhalt für diese Zeiten nachgefordert werden.

Die Frage ist ja, ob der Vater Unterhaltsvoschuss beantragt hat (sorry, falls ich das hier überlesen haben sollte).

Nachgefordert vielleicht nicht, aber die Unterhaltspflicht läuft nach der Entlassung aus der Haft weiter und darum sollte sich die TE kümmern, besonders, wenn sie arbeitet und Geld verdient.
 
Die Frage ist ja, ob der Vater Unterhaltsvoschuss beantragt hat (sorry, falls ich das hier überlesen haben sollte).

Nachgefordert vielleicht nicht, aber die Unterhaltspflicht läuft nach der Entlassung aus der Haft weiter und darum sollte sich die TE kümmern, besonders, wenn sie arbeitet und Geld verdient.
Noch einmal: Unterhaltsvorschuss kann nur gewährt werden, wenn der andere Elternteil nachweislich nicht leistungsfähig, nicht leistungswillig oder nicht auffindbar ist.

Dafür muss man den anderen Elternteil kontaktieren, was nicht geschehen ist. Demzufolge kann der Vater keine Vorschussleistungen beantragt und/ oder bewilligt bekommen haben.

Natürlich gibt es hier weitere Konstellationen (wie Vater hat glaubhaft irgendwas gelogen, Jugendamt hat geschlampt, ...), die aber dann nicht zu Lasten der TE gehen können.

Um Kontakt bemüht sie sich vergeblich seit Jahren. Er ist nicht erwünscht. Wie hätte sie sich noch weiter kümmern sollen?

Rein rechtlich: Unterhalt muss eingefordert werden. Ab da ist es eine Bringschuld der Unterhaltspflichtigen. Aber erst ab da.
 
Ja, es kann ja sein, dass sie leistungsfähig gewesen sein könnte.

Nur muss sie nur Unterhalt leisten, der auch gefordert wird. Ihre Kontaktversuche liefen ins Leere. Der Vater hätte darauf reagieren müssen oder alternativ sie zur Offenlegung ihrer Einkünfte auffordern müssen. Link siehe voriger Beitrag dazu.

Wenn das nicht geschieht, kann auch kein Unterhalt für diese Zeiten nachgefordert werden.
Es ist doch ganz einfach: Wenn der Vater Unterhalt beim Jugendamt beantragt hat, kann es gut sein, dass sich das Jugendamt bei der Mutter meldet – und dann muss sie das ganze Geld, das das Jugendamt vorgestreckt hat, zurückzahlen. Zusätzlich kann sie auch noch Unterhalt an den Vater leisten müssen. Das kann sich schnell auf ein paar tausend Euro summieren. Die TE hätte sofort aktiv werden müssen. Sie kennt den Namen ihrer Tochter, ihr Geburtsdatum und den Geburtsort – das reicht, damit das Jugendamt sie finden kann.
 

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