Auch ich habe gerade abgestimmt und möchte auch meinen teil zur Diskussion beitragen. (finde die Diskussion übrigens sehr interessant, warum sollte man nicht über etwas diskutieren, das hier wahrscheinlich (!) keine Zukunft hat? )
Aus sachlicher Sicht (z.B. Kostengründe, Straftatenminderung) ist genug gesagt worden, und hier ist die Todesstrafe wiederlegt worden.
Aber wie sieht es mit den Opfern aus, ist die Todesstrafe nicht gerechtfertigt für das was den Opfern angetan wurde? Ich möchte mich MagicSuns Argumenten äußern. Ohne dass sie sich *nachdem die Diskussion von ihrer Seite aus bereits als beendet erklärt wurde* dazu äußern muss/ sollte.
*Wer sich den Tod eines Menschen wünscht hat einfach nur Rachegedanken*
Nein, unter gewissen Standpunkten -meine Schwester würde vergewaltigt werden, gefoltert daraufhin grausam ermordet- ist es durchaus verständlich dieses Monster -kann man so einen Menschen noch als Mensch bezeichnen?- hinzurichten.
Denn wenn der Mensch kein Mensch mehr ist hätte er somit seine Grund- und Menschenrechte verwirkt. (Im Übrigen kann man seine Grundrechte verwirken -> siehe
Artikel 18)
Dieser Artikel wurde in der Geschichte der BRD noch nie angewandt, erhält aber eine ganz neue Bedeutung im Bezug auf Terrorismus. (soviel zum Thema - es wird
niemals die Todesstrafe geben)
Nun zurück zum "Monster" - was macht man mit einem "durchgedrehten" Tier, das ein Kind zerfleischt hat? Es wird nicht therapiert, es wird nicht behandelt, es wird getötet! Sollte man dieses verfahren - kurz und schmerzlos(?) nicht auf auf Menschen anwenden. Ein Mensch der sich vom "Menschsein" abgewandt hat gehört nicht mehr in diese Gesellschaft.
Aber blicken wir auf unsere Vergangenheit zurück, gehört das Töten nicht zum Menschsein dazu? Unzählige geführte Kriege, Blut das wegen der Religion durch die Häuser lief, Mächte die die Besiegten unterdrückten, und die Frauen vergewaltigten.
Wir merken, der Standpunkt: "dieser Mensch ist "artentfremdet" hat hier keinen Bestand.
Auch ist nicht jeder der tötet ein Monster - Eifersucht, Selbstjustiz, Affekthandlungen manchen einem Menschen zum Mörder, ebenso wie ein falsches Moralbild -durch die Vergangenheit beeinflusst- -, in den seltesten Fällen ist es wahre Lust am Töten.
Art 1.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Kann die Würde eines Menschen heruntergesetzt werden, weil er eine Gewalttat begangen hat? Ich denke nein.
Jeder Mensch ist in seinen Rechten gleich, gleich was er erlebt und getan hat.
Auch ändern sich die Menschen, die Rückfallquote von Verbrechern ist nicht so hoch wie in Sensations- Medien gerne veranschaulicht werden soll. Wenn wir diesen Standpunkt bedenken "Menschen ändern sich" macht es keinen Sinn einen Menschen zu töten und ihm damit die Chance auf Änderung zu nehmen. Dieses Argument macht auch das Verlangen mancher Opfer ihre Täter tot zu sehen, kraftlos und lässt das Töten des Täters bloß als reine Rachegedanken dastehen. Denn - wenn Menschen sich ändern, und Mörder/V*** zu guten Menschen werden können, die niemanden etwas tun - warum sollte man sie dann vorher töten? Niemand möchte einen guten Menschen töten, was ist mit einem der den Weg noch nicht gefunden hat, aber diesen Weg vielleicht bald einschlägt.......?
Unter diesen eben genannten Standpunkten sehe ich die Todesstrafe als ein menschenverachtendes Mittel und befürworte ihre Abschaffung.
whisperer