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Geschenk angenommen - kann mir die Kündigung drohen?

Alle Alarmglocken hätten doch sofort schrillen müssen, als du das Geschenk bekommen hast.
Du weißt doch ganz genau, dass du so etwas gar nicht annehmen darfst, höchsten nur ganz kleine Klitzekleine Geschenke, so etwas mal wie für einen Kaffee oder etwas zum Trinken, erst recht keine Sachgeschenke.
Dein schlechtes Gewissen trifft dich deshalb viel zu spät, außerdem weißt du, dass deine Chefin nicht sehr gut auf dich zu sprechen ist.
Jetzt hast du einen schweren Gang vor dir, du musst beichten, dass du dich unkorrekt verhalten hast.
Hoffentlich kommst du mit einem blauem Auge davon.
 
Das ist aber Erbsenzählerei. Ich weiß nicht, mir stehen bei sowas die Haare zu Berge, die Politiker Lobbyisten etc. machen das im Großen Stil (Stichwort: Spendenaffäre) , da geht es wirklich um Bestechung und Bevorteilung im großen Stil.
Das lassen die Bürger alles so klanglos geschehen.

Doch bei einer Pflegekraft , die mal eine Schachtel Mon Chérie von einer Bewohner erhält als Geschenk als kleine Aufmerksamkeit, da wird so ein Aufstand gemacht.

Das ist so wie den Floh zum Elefanten machen aber den Elefanten nicht sehen.
Es geht mir hier auch um die Mentalität, genau aufgrund dieser Mentalität läuft in diesem Land auch so viel schief, weil die Leute nur auf die Eierdiebe mit dem Finger zeigen oder den Nachbarn oder Kollegen anschwärzen. Sich aber bei den "großen Fischen" nicht trauen.

Was hilft das, wenn dieser Minibetrag nach himten losgehen kann und @Marika46 sich wer weiß wie lange sorgen würde, ob da etwas nachkommt.
Korrekt vorgehen ist da der bessere Weg, statt anderen Richtung Klippe hinterher zu rennen.
 
Was hilft das, wenn dieser Minibetrag nach himten losgehen kann und @Marika46 sich wer weiß wie lange sorgen würde, ob da etwas nachkommt.
Korrekt vorgehen ist da der bessere Weg, statt anderen Richtung Klippe hinterher zu rennen.
Ich meine, sie könnte sich aber auch bei den Kollegen so unbeliebt machen, bzw. es könnte so aussehen als wenn sie über das Überkorrekte Verhalten sich bei der Pflegeleitung einschleimen will.

Ich hätte entweder das Tuch nicht angenommen bzw. der Frau den Grund gesagt.
Dann gesagt "lieb gemeint aber leider dürfen wir nicht... " wird sie ja ggf. nicht zum ersten Mal gehört haben oder es angenommen und ggf. zu nachfragenden Kollegen gesagt weiß ja nicht was der materielle Wert ist.
Auf keinem Fall hätte ich das Tuch bei der Arbeit getragen,
 
Liebe Community,

ich glaube, ich habe einen großen Fehler gemacht!

Wie einige von euch wissen, arbeite ich als Pflegehelferin in einem Altenheim. Unter den Bewohnern in meinem Wohnbereich gibt es eine alte Dame, die ich von Anfang an ins Herz geschlossen habe. Noch nie habe ich so einen liebenswürdigen und bescheidenen Menschen kennengelernt. In den ganzen vier Jahren, die sie nun dort wohnt, habe ich nie etwas Negatives über sie gehört. Jeder mag sie. Bei mir ist es so, dass ich nicht einfach sagen kann, dass ich sie sehr mag. Ich habe sie richtig lieb. Wenn ich ein bisschen Zeit habe, unterhalte ich mich mit ihr und bin immer wieder gefesselt von ihrem Wissen und ihren rührenden Geschichten.

Letzte Woche hat sie ihren 100. Geburtstag gefeiert. An dem Tag fand im Haus ein sehr großes Fest statt, zu dem auch das Personal eingeladen war. Leider hatte ich an dem Tag frei und konnte nicht dabei sein. Vorher hatte ich mit einer Kollegin abgesprochen, dass wir der lieben alten Dame einen Blumentopf schenken. Ich besorgte das Geschenk und kam damit am nächsten Tag zum Dienst. Meine Vorgesetzte schwärmte von dem tollen Fest am Vortag. Ich sagte, dass die Bewohnerin heute von einer Kollegin und mir einen Blumentopf bekommt. Meine Vorgesetzte und ihre Vertreterin äußerten sich nicht dazu. Ok, sie mussten ja auch nicht sagen, dass sie das als nette Geste ansehen.

Die alte Dame freute sich riesig über die Blumen. Sie sagte sofort, dass ich auch noch ein Geburtstagsgeschenk bekomme. Kurz vor ihrem Geburtstag hatte ich ihr erzählt, wie ich meinen Geburtstag, ein paar Tage vor ihrem, verbracht habe. Sie bekam ein schlechtes Gewissen, weil sie ihn vergessen hatte. Ich sagte ihr, dass sie doch nicht daran denken müsse und mir schon gar nicht etwas schenken solle! Doch sie sah sich anscheinend jetzt dazu verpflichtet. :-(

Am Freitag begleitete mich eine Praktikantin und in ihrem Beisein überreichte mir die Bewohnerin dann ein Geschenk mit den Worten, dass ihr Neffe das ausgesucht habe. Da ich nicht allein war, guckte ich nur kurz in die Tüte und sah ein Halstuch. Ich bedankte mich herzlich und sagte, dass ich das Tuch sehr schön finde. Die alte Dame meinte dann noch, dass es ein Seidentuch sei.

Zuhause wurde mir dann erst bewusst, dass ich vielleicht einen großen Fehler gemacht habe. Wir haben uns im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, nur Geschenke bis zu einem Wert von 5 Euro annehmen zu dürfen. Ich habe noch nie etwas geschenkt bekommen, nicht einmal eine Schachtel Pralinen.

An dem Tuch hing noch ein Etikett mit dem Namen der Firma. Ich guckte im Internet nach und sah, dass die Tücher mindestens 40 Euro kosten!

Jetzt kann man natürlich sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Doch die Praktikantin hat mitbekommen, dass mir die alte Dame das Geschenk überreicht hat und auch noch von einem Seidentuch gesprochen hat. Außerdem weiß ich nicht, ob das Tuch nicht vielleicht ein Geschenk zum 100. Geburtstag war oder tatsächlich der Neffe der alten Dame es in ihrem Auftrag ausgesucht hat. Er ist sehr gebildet, geht im Heim ein und aus und weiß vielleicht, dass das Personal nur kleine Aufmerksamkeiten annehmen darf.

Ich habe jetzt wirklich Angst!
Hätte ich meine Vorgesetzte über das Geburtstagsgeschenk der alten Dame informieren müssen?
Ich hätte es jedenfalls nicht zurückweisen können. Sie wäre sehr enttäuscht gewesen und hätte das sicherlich als unhöflich empfunden.

Es grüßt euch

Marika

Falls Du den Schritt nach vorne gehst, kannst Du der Heimleitung die Entgegennahme anzeigen und darum bitten Dich anzuweisen wie bezüglich der Annahme zu verfahren ist.
Damit hättest Du einen Weg fest gelegt, dessen Gegenteil kaum zu beweisen ist.
Da das am Freitag passiert ist sollte es glaubwürdig rüber kommen, dass Du das entsprechende Schriftstück erst anfertigst und morgen - am Montag einreichst.
Wie Du übrigens schriebst musstest Du im Netz erst recherchieren, um welchen Wert es sich genau handelte. Denn dieser stand ja nicht dran, ist dem Zeugen daher ebenfalls nicht bekannt.
 
Es ist doch nicht im Rahmen der Pflege sondern als Geburtstagsgeschenk an dich gedacht ...... so hab ich deine Beschreibung oben verstanden.
 
Hintergründe etc kann man auf Verlangen nachreichen.
Dazu sollte man - falls überhaupt - erst mal gesagt bekommen, welchen Vorwurf es geben soll.
 
Das dürfte aber keine Rolle spielen, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Genauso ist es leider.
Da spielt es auch keine Rolle, dass ich der Bewohnerin ein Geburtstagsgeschenk gemacht habe und sie sich dafür revanchieren wollte. Egal, ob Geburtstag oder Weihnachten, mehr als eine Schachtel Pralinen, ein Pfund Kaffee oder etwas Selbstgebasteltes oder Selbstgestricktes darf wohl nicht angenommen werden.

Morgen ist meine Vorgesetzte nicht im Dienst. So werde ich sie am Dienstag darüber informieren und euch berichten, wie sie darauf reagiert hat. Ich gehe davon aus, dass sie positiv darauf reagiert, weil ich ehrlich bin und zu meinem Fehler stehe und nicht einfach abwarte, ob es irgendwelchen Ärger geben wird.
 
Das ist aber Erbsenzählerei. Ich weiß nicht, mir stehen bei sowas die Haare zu Berge, die Politiker Lobbyisten etc. machen das im Großen Stil (Stichwort: Spendenaffäre) , da geht es wirklich um Bestechung und Bevorteilung im großen Stil.
Das lassen die Bürger alles so klanglos geschehen.

Doch bei einer Pflegekraft , die mal eine Schachtel Mon Chérie von einer Bewohner erhält als Geschenk als kleine Aufmerksamkeit, da wird so ein Aufstand gemacht.

Das ist so wie den Floh zum Elefanten machen aber den Elefanten nicht sehen.
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Man hat es unterschrieben kein Geschenk über 5.-€ anzunehmen und tut es dann trotzdem.

Was soll jetzt hier der Vergleich mit Verhältnismäßigkeit?

Es geht um das Verhalten der te.
 

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