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Gelöscht 131733
Gast
Nimm ihn doch zu deinen Eltern mit, wenn er es will.
Natürlich kannst du ihn mitnehmen. Ist ja dein Sohn. Du entführst ihn ja nicht ohne Infos, wie deine gestörte Ex Frau getan hat, sondern ihr macht einen Besuch bei den Großeltern.
Und da ihr beide nicht mehr miteinander kommuniziert, kann man es halt nicht mit ihr abklären. Ihrer me-time wegen, wird es ihr sicherlich auch gut passen.
Was die Wohnung angeht stellt sich mir jetzt immer noch konkret die Frage welchen Weg du einschlagen möchtest. Willst du nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken, dann würde ich die eheliche Wohnung rechtlich beanspruchen, nimmst du deinen Sohn nicht hauptsächlich zu dir, sieht das umgekehrt aus.
Und was ist denn jetzt mit dem KU? Hast du wenigstens eingesehen das dies Quatsch ist wenn du bei deinem Sohn eh wohnst und die Kosten trägst oder füllst du jetzt fleissig das gemeinsame Konto damit deine Ex mehr Geld für sich hat?
Ich bringe ihn nur zu meinen Eltern, aber bin selber nicht dort.
Ich will eigentlich nicht mehr in der Wohnung wohnen. Im Moment geht es aber nicht anders. Ich werde mir auf lange Sicht auf jeden Fall eine neue Wohnung suchen.
Es geht mir auch gar nicht darum irgendwelche alleinigen Rechte zu bekommen. Ich möchte nur eine Lösung finden mit der unser Sohn gut leben kann. Aktuell will er ja bei mir wohnen.
Ich habe heute Morgen erstmal die Hälfte vom gemeinsamen Konto auf mein Konto überwiesen. Sie hat mir heute Morgen eine Riesen Szene gemacht und ich hatte da böse Befürchtungen.
Man braucht das Kind zu nicht zu etwas
zwingen,was es nicht will.
Was jetzt wichtig wäre ,wäre ein Gespräch zwischen euch Eltern und dann zusammen mit dem Kind .
Ihr müsst sehen,was überhaupt realistisch umzusetzen ist.
Hast du denn mit deiner Neuen überhaupt mal gesprochen,ob sie das Kind dauerhaft bei euch zusammen in der Wohnung haben will?
Sie kennt es ja noch gar nicht ( richtig).
Was ist ,wenn dein Kind übermorgen sagt,es will doch zu seiner Mutter,weil du mit ihm hast schimpfen müssen,z.B.?
Ich verstehe nicht,wie du dich getrennt hast,ohne vorher irgendetwas richtiges geplant hast.
Eine Wohnung hättest du dir ja schon suchen können.
Es wäre so wichtig,dass du mit deiner Ex darüber redet,wie ihr das schaffen könnt,dass euer Kind so wenig wie möglich unter euer Trennung leidet.
Ein 9 Jähriges Kind ist meist überfordert ,mit der Frage,wo es leben möchte,bei der Mutter oder dem Vater.
Es möchte beide Elternteile,es liebt beide,möchte ,dass niemand traurig ist.
Versuche,deiner Ex klar zu machen,dass es um das Wohl eures Kindes geht,dass ihr euch zusammen setzt und schaut Schritt für Schritt,wie es alles weitergeht .
Meine Freundin hätte nichts dagegen, wenn er bei uns wohnen würde.
Ich kann meinem Sohn nicht sagen, was er möchte. Ich will ihn da nicht beeinflussen. Es wird nur bald eine Lösung gefunden werden müssen. Er bleibt bei ihr, er wohnt bei mir oder Wechselmodell. Er kann dann nicht heute so und morgen so sagen.
Kann deine Freundin die Kaution nicht übernehmen?
Die Hälfte würde sie doch ohnehin zahlen.
Kommt drauf an, wo wir eine Wohnung finden. Sie hat ganz klar den Stadtteil festgelegt. In einen anderen zieht sie nicht.
Mal eine Frage an die Jugendamtsexperten hier, wie ihr die Frage nach dem Elterngespräch mit dem Jugenamt wertet:
Wäre das nicht auch hilfreich, wenn @Klavierspieler das ohne die Frau und nur mit seinem Sohn wahrnimmt, um in der Sache einfach voranzukommen und der Behörde auch zu zeigen, dass er an einer für den Sohn bestmöglichen Lösung interessiert ist?
Er könnt der Noch-Frau eröffnen, das ihre Verweigerung des konstruktiven Gesprächs zum Umgang für ihn nicht hinnehmbar sei und es jetzt 2 Möglichkeiten gäbe. Entweder sie schafft es, ihre Ressentiments für eine Zeit beiseite zu schieben und endlich gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die für beide passt.
Sollte sie sich weiterhin verweigern, führe der Weg zum Jugendamt und da würde @Klavierspieler um ein Elterngespräch für die weitere Klärung bitten. Das könne man gemeinsam wahrnehmen oder aber bei weiterer Verweigerung der TE macht er es alleine, wobei die Interessen der Noch-Frau dabei dann zwangsläufig unberücksichtigt blieben. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Verweigerungshaltung womöglich auch auf spätere Entscheidungen für sie wegen fehlender Kooperationsbereitschaft nachteilig auswirken könnten.
Könnte der TE damit nicht den Druck gegen die Noch-Frau erhöhen, um ins Gespräch zu kommen? Es liegt ja dann an ihr, inwiefern hier jetzt schon eskaliert wird.
So machtlos ihrer Willkür ausgesetzt zu sein kann m.E. keine Lösung sein und erst recht ist sie nicht zum Wohle des Jungen.
Ich finde die Idee gut und vor allem vielversprechend, um endlich wieder und vor allem recht kurzfristig Bewegung in die Sache zu bringen. Die Noch-Frau wird sich dann dreimal überlegen, ob sie zweifelhafte Aktionen mit dem Kind inszeniert. Und wenn doch, dann sammelt sie Minuspunkte für die gerichtliche Entscheidung. Da du den Jungen auch zu dir nehmen würdest, dürfte dir das doch alles in die Karten spielen.
@Klavierspieler: Was hältst du denn davon? Wenn du in Untätigkeit verharrst kann es ja endlos dauern, bis ihr eure Läger auseinanderdividiert und eine gute Lösung fürs Kind gefunden habt. Sie fährt ja rigoros die Vermeidungsstrategie, um in ihrem Leben nichts ändern zu müssen.
Ich glaub mittlerweile auch, dass genau dort ihre größte Sorge liegt. Sie hatte es sich recht bequem gemacht in ihrem zumindest zu Hause lieblosen Leben. Und jetzt auf einmal brichst du aus und machst es ihr ungemütlich.
Kann es mir beim Jugendamt negativ ausgelegt werden, dass ich beruflich unterwegs bin? Also lassen sich die Mitarbeiter von so etwas beeinflussen? Es bedeutet nämlich, dass mein Sohn öfters mehrere Tage bei meinen Eltern oder bei meiner Freundin wäre und nicht rund um die Uhr bei mir.