Winnetou
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Ich sehe diese Gesetzesänderung auch sehr kritisch. Aber auf Grundlage der neuen Bestimmungen zuerkannte Staatsbürgerschaften beliebig rückgängig machen kann man ja nun nicht mehr. Dafür muss es schon sehr gute Gründe geben... und Staatenlosigkeit dürfte auch nicht entstehen.Letztlich wäre das nur das Rückgängigmachen der zu großzügigen Verteilung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der großen Gießkanne. Staatsbürgerschaft und Einbürgerung in Deutschland | Deutschland | bpb.de
Den Grund "Begehung einer erheblichen gezielt gegen Deutsche gerichteten Straftat und konkrete Gefahr für die Bevölkerung durch zukünftige Begehung weiterer solcher Delikte" würde ich aber für vertretbar halten.
Täuschung deshalb, weil dann ja schon die Bedingungen zur Erteilung der Staatsbürgerschaft tatsächlich gar nicht erfüllt waren.Bedingungen für Widerruf der Einbürgerung: Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsbürgerschaft - Tarneden Rechtsanwälte Hannover Interessanterweise wird die harmlose "Täuschung" (der Behörden) als Grund genannt, nicht aber begangene Verbrechen. Da ist ggf. Erweiterungsbedarf der bestehenden Rechtslage gegeben.
Ich finde es grundsätzlich auch ganz richtig, dass eine einmal erteilte Staatsbürgerschaft in aller Regel Bestand haben soll. Gerade deshalb sollte man aber eben auch genau hinsehen, wem man sie überhaupt bewilligt, und doppelte Staatsbürgerschaften nicht zum Normalfall machen. Aus meiner Sicht wäre es wirklich wichtig, dieses Gesetz so bald wie möglich einer kritischen Prüfung zu unterziehen und es so zu gestalten, dass mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit ein möglichst geringer Anteil der erteilten Staatsbürgerschaften sich im Nachhinein als bedauerliche Fehlentscheidung herausstellt, die man am liebsten wieder rückgängig machen würde.