Pfefferminzdrops
Sehr aktives Mitglied
Soll was heißen? Solange er ebenfalls lt. Mietvertrag Mieter der Wohnung ist hat er die Miete hälftig mitzuzahlen. Völlig egal, ob er noch in der Bude wohnt. Er möchte die Rechte in Anspruch nehmen, mit den Pflichten hat er es eher weniger. So funktioniert das nicht.Die Miete wird ja von ihrem Konto überwiesen.
Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist, die er einzuhalten hat. Verkürzen könnte die höchstens die Ex, wenn sie den Mietvertrag stante pede übernimmt. Ihr glaubt doch wohl nicht allen Ernstes, dass sie euch auch nur einen Millimeter entgegenkommt nach der arxxxig-rattigen Räumungsaktion, die ihr plant. Ich würde mir an ihrer Stelle einen RA nehmen und dann das Maximum aus ihm rausquetschen.
Sie wird ihren Dauerauftrag anpassen in 1/2 Miete Susi Schmitz. Damit hat sie ihr Soll erfüllt und er muss zusehen, dass er die andere Hälfte ranschafft.
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