Die Anwältin hat sicher die Chats zu Gesicht bekommen.... Aber ja... Ist sicher auch nicht so einfach dies aufgrund nur dieser Grundlage durchziehen zu können. Gibt keine gesetzliche Handhabe...Nach welcher Nummer?
Er hat weder dir noch euren Kindern zu Hause etwas angetan.
Ich würde gerne mal wissen auf welcher Grundlage deine Anwältin meint, jemand aus dem eigenen Haus hinauswerfen zu können.