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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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Natürlich muss man als BG-Bezieher die Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, es gibt jedenfalls keine gesetzliche Pflicht dazu

Aber wenn sich der Empfänger auch sonst nicht kümmert, noch nichtmal ans Telefon geht, und auch sonst nicht erreichbar ist, wird das halt negative Konsequenzen haben!
Denn das können die Jobcenter- Mitarbeiter dann als fehlende Mitwirkung auslegen, oder sogar die Mitarbeiter veranlassen zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht vielleicht ein Leistungsbetrug vorliegt.

Und dieses Verhalten gegenüber dem Jobcenter könnte dann halt Leistungskürzungen und andere negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Und womit? Mit Recht....

Am Ende werden solche Fragen die Gerichte klären müssen.
So tief steckt hier wohl keiner im Sozialrecht drin um das genau beantworten zu können.

Warum sollen wir uns auch an diesem schwammigen Fall die Zähne ausbeißen, ist nur Zeitvertreib.
Der TE interessiert sich ja scheinbar nicht mehr für diesen Faden.
 
Diese Pflicht gibt es nur dann, wenn man Zusatzleistungen vom Jobcenter beantragt, wie z.B. Ersatz für die kaputte Waschmaschine, oder ein neues Kinderbett.
Dann kann es sein, dass die Mitarbeiter mal vorbeischauen und prüfen, ob der Klient die beantragten Sachen wirklich braucht.
Und wenn der dann die JC-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lässt, dann bekommt er die beantragten Sachen halt nicht, selber schuld.
Das ist aber ein ganz anderer Fall, das mag im Einzelfall auch so sein, wie oben beschrieben.
Hier war mal vor Jahren Hochwasser, da lief das wohl über das Sozialamt auch für die Jobcenterkunden. Es konnten bei Bedarf Waschmaschinen bzw. das Geld dafür beantragt werden also wenn die alte, unter Wasser beschädigt, ihren Geist aufgegeben hatte.
Die schickten dann auch im Zweifelsfall einen Außendienst zum Kunden um das zu überprüfen. Das wurde zumindest so in den Medien berichtet. Dem Außendienst wurde dann sinnigerweise wohl auch in den meisten Fällen Zugang zum Keller gewährt.
Doch sowas läuft wohl mit Ankündigung bzw. einem festen Termin.
 
Am Ende werden solche Fragen die Gerichte klären müssen.
So tief steckt hier wohl keiner im Sozialrecht drin um das genau beantworten zu können.

Warum sollen wir uns auch an diesem schwammigen Fall die Zähne ausbeißen, ist nur Zeitvertreib.
Der TE interessiert sich ja scheinbar nicht mehr für diesen Faden.

Ich denke sowieso, dass dieser Faden der reinen Provokation dient. Ob es so stimmt, was der TE hier schreibt, ist mir persönlich völlig egal.

Wer so lebt mit dieser Einstellung soll so leben oder nicht.
Mir persönlich ist dafür die Energie zu schade, darauf zu antworten, ob man jemanden vom Jobcenter rein lassen soll oder nicht.
 
Ich denke sowieso, dass dieser Faden der reinen Provokation dient. Ob es so stimmt, was der TE hier schreibt, ist mir persönlich völlig egal.

Wer so lebt mit dieser Einstellung soll so leben oder nicht.
Mir persönlich ist dafür die Energie zu schade, darauf zu antworten, ob man jemanden vom Jobcenter rein lassen soll oder nicht.
Sehe ich eigentlich genauso, nur manchmal haben halt mehrere Leute zur gleichen Zeit etwas Langeweile.
 
Möchte einfach meine Ruhe habe, weder will ich sie anrufen noch mit irgendjemanden von denen was besprechen.
Sehr lustig, aber Geld ohne was dafür zu tun, gibt es nicht. Wenn Du nicht einmal die Tür aufmachen möchtest, statt zu arbeiten ...
Ich finde mit so einer Einstellung deinen Mitmenschen gegenüber solltest Du ein Zimmer mit Vollverpflegung und ein kleines Taschengeld bekommen.
 
Irgendwie ist es schon reichlich unverschämt ........

4 Jahre Faulpelz spielen und sich dann über mangelnde Ruhe beklagen.
Im Grunde wäre es richtig, alle Zahlungen einzustellen bis der Faulpelz persönlich auf dem Amt erscheint oder einen bestätigten Krankenhausaufenthalt nachweist.

Bei Hausbesuchen halte ich es für sinnvoll, diesen schriftlich anzukündigen. Denn auch ein Arbeitsloser muss ja nicht 24 /7 auf seiner Bude sitzen.

In diesem Fall allerdings frage ich mich - haben nur die Schmarotzer Rechte und die Steuerzahler keine ?
 
Das würde über die IT Adresse gehen, der PC oder das Netzwerk von wo die Postings ausgehen kann ermittelt werden.
Da muss aber erst der Provider einen Antrag von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen.

Doch wenn wirklich Sozialbetrug im Spiel wäre, die Jobcenter können doch sämtliche Konten ihrer Kunden durch leuchten und machen das auch.
Früher oder Später geht der Fisch, der unklaren Einnahmen, denen so ins Netz.
Von ein paar Rubel ggf. über Bar mal abgesehen.
Da muss keiner was Anzeigen außer ggf. das Jobcenter selbst bei der Staatsanwaltschaft.

Ich als Privatperson würde auch keinen wegen Schwarzarbeit, aus bloßen Verdacht hin, anzeigen.
So einfach ist es nicht. Viele verwenden VPNs, um ihre IP-Adressen zu verbergen, und die Server stehen meistens im Ausland.
Außerdem kann man Sozialbetrug auf andere Weise begehen, z. B. indem man Sachleistungen in Form von Gutscheinen erhält, die sich nicht so gut nachverfolgen lassen.
 
So einfach ist es nicht. Viele verwenden VPNs, um ihre IP-Adressen zu verbergen, und die Server stehen meistens im Ausland.
Außerdem kann man Sozialbetrug auf andere Weise begehen, z. B. indem man Sachleistungen in Form von Gutscheinen erhält, die sich nicht so gut nachverfolgen lassen.
Das mit der IP mag so stimmen, doch für Kleinkriminelle doch wohl eine Nummer zu groß.
Gleiches könnte auch für Kryptowährungen gelten, doch genau weiß ich es auch nicht.

Allerdings Gutscheine lassen sich doch noch besser verfolgen von den Sozialbehörden, z. B. Lebensmittelgutscheine können nicht überall eingelöst werden und auch nicht für alles (z. B. größere Mengen an Tabak, Alkohol etc. ,denke ich mal)
Wenn die eingelöst werden, sagen wir mal bei Aldi, dann rechnet Aldi mit dem Jobcenter ab, bzw. das Jobcenter zahlt denen im Nachgang die Rechnung dafür. Das ist doch super transparent für das Jobcenter aber auch viel Aufwand, bzw. noch mehr Bürokratie.
Die Kosten für die erweiterte Bürokratie würde allerdings der Steuerzahler wieder tragen und sich nebenbei vielleicht noch freuen, dass noch mehr Menschen damit in Arbeit sind.
Das gleiche Prinzip wird bei Kleindung oder Erstausstattung ggf. auch so sein.

Doch warum sollen wir eigentlich den eingeschlafenen Faden hier immer weiter mit fiktiv kreieren Fallbeispielen von Sozialbehörden füttern.?
 
Das kann sein, denn er könnte ja verschollen bzw. ausgewandert oder bereits verstorben sein,
Wer sich überhaupt nicht meldet, postalisch, online und telefonisch nicht erreichbar ist, vor Ort bzw. über seine angegebene Adresse einfach nicht erreichbar ist, ist nicht existent,

Die zahlen dann schon deswegen nicht, weil er ja so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Jobcenter können ja ggf. dem potentiellen Arbeitgeber nicht sagen, ja wir haben hier einen Arbeitssuchenden, der könnte passen aber den müssen wir erst mal suchen.

Obdachlose müssen sich z. b. jeden Tag vor Ort beim Jobcenter melden und das Geld wird tageweise ausgezahlt, weil die könnten ja schon wieder am nächsten Tag in einer anderen Stadt sein und dann müsste die zahlen.

Stimmt so nicht ganz. In den Unterkünften ist immer ein Sozialarbeiter dieser zahlt das Geld einmal die Woche aus. Ich war Obdachlos daher weiß ich das ganz genau
 
Stimmt so nicht ganz. In den Unterkünften ist immer ein Sozialarbeiter dieser zahlt das Geld einmal die Woche aus. Ich war Obdachlos daher weiß ich das ganz genau
Ich kenne es anders, bzw. kenne eine Frau die in einer Gemeinde im Empfang arbeitet, wo die für Wohngeld, Arbeitslosgengeld II und Sozialhilfe zuständig ist als Erstansprechpartnerin.

Die sagte mir, es kommen auch Personen (Obdachlose, ) die holen sich das Tagesgeld (18 €) täglich ab, der Regelsatz für den Tag, der dann überwiesen wird, ggf. über das Handy auf jedem Fall nicht mehr bar.

Es geht ja gerade um die Obdachlosen, die in keiner Unterkunft leben und von einer Stadt zur anderen pilgern und dort unter der Brücke schlafen, Für die Unterkunft gibt es dann ja auch kein Geld.

Die könnten theoretisch auch noch als Tagelöhner arbeiten, daher bekommen einige auch Arbeitslosengeld II.

Wie das mit Obdachlosenunterkünften gehandhabt wird, da bin ich überfragt.
Ich weiß nur, dass manche eine Meldeadresse z. B bei Caritas haben wo der Schriftverkehr mit den Behörden drüber läuft.
Manche haben ja davon auch (zeitweise) kleine Jobs.
 
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