Natürlich muss man als BG-Bezieher die Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen, es gibt jedenfalls keine gesetzliche Pflicht dazu
Aber wenn sich der Empfänger auch sonst nicht kümmert, noch nichtmal ans Telefon geht, und auch sonst nicht erreichbar ist, wird das halt negative Konsequenzen haben!
Denn das können die Jobcenter- Mitarbeiter dann als fehlende Mitwirkung auslegen, oder sogar die Mitarbeiter veranlassen zu überprüfen, ob in diesem Fall nicht vielleicht ein Leistungsbetrug vorliegt.
Und dieses Verhalten gegenüber dem Jobcenter könnte dann halt Leistungskürzungen und andere negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Und womit? Mit Recht....
Am Ende werden solche Fragen die Gerichte klären müssen.
So tief steckt hier wohl keiner im Sozialrecht drin um das genau beantworten zu können.
Warum sollen wir uns auch an diesem schwammigen Fall die Zähne ausbeißen, ist nur Zeitvertreib.
Der TE interessiert sich ja scheinbar nicht mehr für diesen Faden.