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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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Ganz einfach, du bekommst Geld vom Jobcenter, das sind Steuergelder, zumindest teilweise und der Geldgeber hat das Recht, nach vorheriger Anmeldung auch Hausbesuche zu machen. Er nimmt Kontrollpflichten wahr, kann deine möglicherweise gestellten Anträge auf Hilfen und Leistungen vor Ort prüfen. Wer das eine will- nimmt, muss sich auch an Spielregeln halten, auch für Jobcenter oder Agentur für Arbeit erreichbar sein, muss diese Erreichbarkeit auch selber absichern. Du solltest in deinem (finanziellen) Interesse den Kontakt zum Jobcenter unbedingt herstellen und somit auch deine Mitwirkungspflichten als Leistungsempfänger erfüllen wollen. Ansonsten einfach abmelden beim Jobcenter, keine Leistungen mehr und die kommen dann auch nicht mehr zu Hausbesuchen.
 
Was passiert, wenn ich das nächste Mal einfach die Tür nicht aufmache ?

Glaubt man den Sendungen über Hausbesuche im Internet bei Bürgergeldbeziehern, so können die Leistungen eingestellt werden, bis sich derjenige beim Jobcenter wieder meldet. Das heißt aber nicht, dass man die Jobcentermitarbeiter jetzt in die Wohnung mit reinnehmen muss, falls man doch die Tür öfffnet. Man kann auch woanders mit denen reden.
 
Das ist diese Lebendprüfung, richtig @Nichts123

Wenn Du seit 4 Jahren keinen Kontakt hattest und den letzten Meldetermin abgesagt hast, dann werden die prüfen, ob Du noch lebst. Mietzahlungen und Bürgergeld gehen ja nur an Personen, die nachweislich an der Meldeadresse leben.

Ich denke, bei Sozialbetrug wäre gleich eine Anzeige von Polizei oder Zoll im Briefkasten.

Könnte ja auch eine Freundin in Deiner Wohnung sein, sich amüsieren und Du irgendwo verschollen, dafür haben die Behörden, der Staat und die Steuerzahler sicherlich keinen Bock. Deshalb "kümmert" man sich jetzt um Dich um sicher zu stellen, dass es Dir gut geht.

Gruß von Grisu
 
In die Wohnung musst du sie nicht lassen, du hast das Hausrecht. Zur Mitarbeit bist du aber verpflichtet, Termine wahrnehmen, fehlende Unterlagen einreichen, erreichbar sein ( zumindest postialisch, so das du auch auf Termine oder Jobangebote reagieren kannst).

Wenn du seit Jahren Termine schwänzt oder irgendwelche Atteste abgibst, werden sie den Kanal jetzt wahrscheinlich voll haben, da du nicht aktiv versuchst, an deiner Situation etwas zu ändern. Hausbesuche sind das letzte Mittel bzw werden bei Verdacht auf Missbrauch durchgeführt, zb ob deine Wohnverhältnisse der Wahrheit entsprechen.

Wenn du dich weiterhin verweigerst aktiv mitzuwirken und sie nicht reinlässt, werden sie dir ggf das Geld kürzen bzw Sanktionen verhängen.
 
Mehr zu diesem Thema
Sozialbetrug ᐅ Anzeige und Strafen drohen! (fachanwalt.de)

V on fachlicher Seite - da geht es dann auch um die Lebend-Prüfung und anderes mehr.

Gruß von Grisu

Nachtrag: Du hattest geschrieben:
4 August 2024
carrot meinte:
Nicht aufregen, wenn die Einnahmen über das Konto laufen bzw. gebucht werden, kommt das sowieso raus. Früher oder später.
Kommt gar nichts raus. Mache ich schon seit Jahren so.
Geld wandert auch auf dutzende Online-Konten wie z.b PayPal, über deren Existenz das Jobcenter weder was weiß, noch einfach so Zugang hat geschweige jemals haben wird. Die kennen nicht mal meine richtige E-Mail Adresse. Und wem das nicht passt, nochmal: Dont hate the players, hate the game.
So do it !
Darf Paypal dem Jobcenter mitteilen ob bzw. wie viel Geld auf dem Konto eines Kunden ist? (Geld, PayPal, Jobcenter) - gutefrage - hier erfährst Du, wie es bei Nachfragen an PayPall läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde nur gerne wissen, ob sie Sanktionen aushändigen können wenn ich die nicht reinlasse. Möchte einfach meine Ruhe habe, weder will ich sie anrufen noch mit irgendjemanden von denen was besprechen.
Wenn du dich seit Jahren nicht bei den Terminen blicken lässt, nie erreichbar bist und keine Mitwirkung von dir kommt, können sie dich irgendwann sanktioniert, ja. Normalerweise wirst du schriftlich aber schon vorgewarnt. Wenn du deren Anrufe und Briefe über längere Zeit ignoriert hast, würde mich das nicht wundern, dass das irgendwann soweit ist...

Ist ja schön, dass du als Vollzeit Arbeitsloser gern deine Ruhe haben willst. Nur hast du da die Pflicht zur Mitwirkung und zur Auskunft. Die machen auch nur ihren Job, die kommen nicht weil es ihnen Spaß macht dich zu nerven. Denen wär es auch lieber, wenn die das einfach klären könnten per Telefon oder bei einem Termin wo Du beim Amt auftauchst.
 
Ich stimme dem Beitrag von Luis zu. wenn Du Unterstützung durch das Jobcenter erhältst, bist Du auch verpflichtet, auf jeden Fall die Termine wahrzunehmen. Ans Telefon nicht gehen ist keine gute Idee. Aber das Jobcenter kann sich in Härtefällen einen Durchsuchungsbeschluss geben lassen. Sanktionen zu erlassen haben sie schon vor. Ich würde an Deiner Stelle wirklich dringend dort erscheinen und entschuldige Dich meinetwegen für Dein Verhalten . Im Übrigen ist denen ihr Abstattungsbesuch sogar noch positiv.
 
Ich stimme dem Beitrag von Luis zu. wenn Du Unterstützung durch das Jobcenter erhältst, bist Du auch verpflichtet, auf jeden Fall die Termine wahrzunehmen. Ans Telefon nicht gehen ist keine gute Idee. Aber das Jobcenter kann sich in Härtefällen einen Durchsuchungsbeschluss geben lassen. Sanktionen zu erlassen haben sie schon vor. Ich würde an Deiner Stelle wirklich dringend dort erscheinen und entschuldige Dich meinetwegen für Dein Verhalten . Im Übrigen ist denen ihr Abstattungsbesuch sogar noch positiv.
Durchsuchungsbeschluss kann sich nur die Polizei holen, nicht das Jobcenter.
Erst bedarf es dazu einen richterlichen Beschluss.

.

Ist der Betrug also aufgeflogen? Dann läuft das über die Staatsanwaltschaft bzw. erst über den Zoll.
Post wird vom Zoll kommen, wenn das Jobcenter Anzeige wegen Betrug erstattet hat.
Entweder gibt es eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder bei Nichteinigung geht es vor Gericht.

Anwalt wird dabei nicht über Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfeschein übernommen, da es sich über eine Strafsache handelt.

Kann alles so laufen aber die Mitarbeiter des Jobcenter machen dazu keine Hausbesuche.
 
Vorab: Du bist - auch ausgehend von anderen Beiträgen von dir - eine echte Herausforderung für mein Moral- und Gerechtigkeitsempfinden.

Und was wollen die überhaupt von mir ?

Ein Hausbesuch kann verschiedene Gründe haben. Daher kann dir diese Frage nur die Person beantworten, die den Besuch in Auftrag gegeben hat.

Was passiert, wenn ich das nächste Mal einfach die Tür nicht aufmache ? Gibt es irgendwelche Konsequenzen ?

Irgendwas zwischen gar nichts und Aufhebung der Bewilligung der Leistungen ab sofort.

Die Rechtsgrundlage für eine Leistungseinstellung könnte dann der § 7b Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sein. Zitat: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind."

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nicht erreichbar sind, keinen Leistungsanspruch haben.
 
Die Rechtsgrundlage für eine Leistungseinstellung könnte dann der § 7b Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sein. Zitat: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind."

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nicht erreichbar sind, keinen Leistungsanspruch haben.

Das kann sein, denn er könnte ja verschollen bzw. ausgewandert oder bereits verstorben sein,
Wer sich überhaupt nicht meldet, postalisch, online und telefonisch nicht erreichbar ist, vor Ort bzw. über seine angegebene Adresse einfach nicht erreichbar ist, ist nicht existent,

Die zahlen dann schon deswegen nicht, weil er ja so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Jobcenter können ja ggf. dem potentiellen Arbeitgeber nicht sagen, ja wir haben hier einen Arbeitssuchenden, der könnte passen aber den müssen wir erst mal suchen.

Obdachlose müssen sich z. b. jeden Tag vor Ort beim Jobcenter melden und das Geld wird tageweise ausgezahlt, weil die könnten ja schon wieder am nächsten Tag in einer anderen Stadt sein und dann müsste die zahlen.
 
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