Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auto nach 10 Monaten schon kaputt..können uns kein neues mehr leisten

Jetzt wartet doch erst einmal ab ........
Gebt dem Händler bzw der Werkstatt doch die Chance, den Schaden genau anzusehen. Und eine Aussage zu treffen.
Es muss nicht ganz so schlimm werden wie hier teilweise geschildert.
Wenn es ganz toll läuft bekommt Abi Kisa am Montag Abend Bescheid, dass der Wagen am Dienstag repariert wird.

Und nochmal - Garantie ist nicht - sondern Gewährleistung nach BGB. Ein Schaden, der bspw durch Marderbiss verursacht wird würde da nicht drunter fallen. Auch überzogene Wartungsintervalle nicht. Ein übersehenes Kontrolllämpchen auch nicht. Und auch keine Verschleissteile.
Im Grunde kann man wie Abi Kisa nur den Montag abwarten- was sagt der Händler ? Was sagt der Meister ?
 
Die Gewährleistung greift aber nur bei einem Mangel der beim Erwerb schon vorhanden war. In den 10 Monaten wurde das Fahrzeug alle 3 Monate in einer Werkstatt laut dem TE gecheckt. Mängel wurden offenbar keine gefunden. Wie will man nun einen Anspruch auf Gewährleistung begründen? Das ist die Frage, die sich mir stellt. Also sollte der TE die Werkstattchecks auf keinen Fall erwähnen, denn dies würde den Verkäufer sehr erfreuen, weil dann der Schaden auf die Werkstattbesuche geschoben werden könnte. Ich hoffe und gönne ihm, dem TE, dass er gut aus der Geschichte herauskommt.
 
Die Gewährleistung greift aber nur bei einem Mangel der beim Erwerb schon vorhanden war. In den 10 Monaten wurde das Fahrzeug alle 3 Monate in einer Werkstatt laut dem TE gecheckt. Mängel wurden offenbar keine gefunden. Wie will man nun einen Anspruch auf Gewährleistung begründen? Das ist die Frage, die sich mir stellt. Also sollte der TE die Werkstattchecks auf keinen Fall erwähnen, denn dies würde den Verkäufer sehr erfreuen, weil dann der Schaden auf die Werkstattbesuche geschoben werden könnte. Ich hoffe und gönne ihm, dem TE, dass er gut aus der Geschichte herauskommt.
Radieschen hatte hier doch den Link vom ADAC gepostet, der den aktuellen rechtlichen Stand gut erklärt. Als privater Käufer bist du gar nicht dazu verpflichtet, dem Händler was nachzuweisen. Der hängt 1 Jahr in der Haftung. Für solche Fälle gibt es u.A. auch Betriebshaftpflichtversicherungen.

Aber wie schon geschrieben, abwarten, was morgen passiert.

Wir haben uns letztes Jahr nämlich auch mit dem Thema beschäftigen müssen, als wir einen uralten Gebrauchtwagen vom Händler gekauft haben. Da würde uns vom Händler unseres Vertrauens, der damals kein passendes Auto für uns hatte, direkt gesagt, dass der Händler in der Pflicht ist. Da hat sich zu Gunsten der Verbraucher schon einiges zum Positiven verändert.
 
Radieschen hatte hier doch den Link vom ADAC gepostet, der den aktuellen rechtlichen Stand gut erklärt. Als privater Käufer bist du gar nicht dazu verpflichtet, dem Händler was nachzuweisen. Der hängt 1 Jahr in der Haftung. Für solche Fälle gibt es u.A. auch Betriebshaftpflichtversicherungen.

Aber wie schon geschrieben, abwarten, was morgen passiert.

Wir haben uns letztes Jahr nämlich auch mit dem Thema beschäftigen müssen, als wir einen uralten Gebrauchtwagen vom Händler gekauft haben. Da würde uns vom Händler unseres Vertrauens, der damals kein passendes Auto für uns hatte, direkt gesagt, dass der Händler in der Pflicht ist. Da hat sich zu Gunsten der Verbraucher schon einiges zum Positiven verändert.
Ich hatte auch einen ähnlichen Fall und der ging teuer aus .
Denn der Händler bezog sich darauf , dass es sich um Verschleißteile handelt und diese bei der Gewährleistung ausgeschlossen
sind , genau wie Elektrik .
Er hat sich schlicht geweigert .
Wir hätten ihn verklagen müssen und einen Gutachter beauftragen müssen .

Am selbigen Tag habe ich beim ADAC eine Verkehrsrechtschutz Versicherung abgeschlossen .
Diese gilt zwar nicht für den geschilderten Fall , da war das Kind schon in den Brunnen gefallen .
Aber in solche Situation begeben wir uns nicht mehr .
Denn die kleinen Gebrauchtwagen Händler sind da ziemlich abgebrüht , die kennen jeden Trick .
Zum Schluss ging er nicht mehr ans Telefon oder schrie in den Apparat .
Ein südländischer Geselle leider
 
@Piepel : sorry, da habe ich mich glaube nicht ganz vollständig ausgedrückt. Das Auto hat meine Mama gekauft, die Hauptperson im Vertrag ist mein Bruder und ich bin als ,,Mitfahrer" quasi auch mitdrinne. Ich muss morgen die Werkstatt anrufen und sagen, was vorgefallen ist,: was soll ich am besten sagen ? Was wäre besser, nicht zu erwähnen ? Ich habe im Internet gelesen, dass ein neuer Motor für ein Auto schnell mal 10000€ kosten kann, ist das wirklich so viel ? Dann müsste meine Familie ja 3 Jahre jeden einzelnen € sparen, um sich ein neues Auto leisten zu können. Alles bis 2000€ kann ich noch an Reparaturkosten aufbringen, aber mehr als das wird schwierig..
 
Nu warte doch erst mal ab ...... der Motor muss doch nicht fratze sein! Er kann unter ungünstigen Umständen.

Und hier gibbet gebrauchte


Und für das Geld kann dir auch deine Werkstatt einen besorgen. Egal ob ebay oder andere Quellen.
 
Klar gibt es teure Motoren ......
du brauchst aber keinen neuen, sondern wenn dann einen geprüften gebrauchten .... evtl einen revisionierten.
Jetzt ruf erst mal an ud höre, was überhaupt los ist.

Wenn du gefragt wirst - keep it simple
Als du los bist war alles normal - Auto fuhr sich wie immer. Und dann - hat er geruckelt oder gedampft ?
Ist ausgegangen und du hast die Haube aufgemacht .... kam dir Wasserdampf entgegen ? Wagen ist nicht mehr angesprungen und wurde abgeschleppt

Nicht lügen, nichts dazu dichten, nichts vermuten ......

Auf die Frage nach der Kontrollleuchte - nein, da war nix. Du hast ja auch nichts gesehen.

Ansonsten - hör zu, lass ihn reden und bitte um einen Tag Bedenkzeit - du musst deine Familie fragen.
Und dann informierst du uns hier ...ok ?
 
Das kommt alles darauf an. Bei derartigen Einnahmen hättet ihr Anspruch auf soziale Unterstützung. Und bei diesen Verhältnissen könnte es evtl. Zuschüsse geben. Sozialpsychiatrische Dienste können da auch jemanden ein bisschen schlau machen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben