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Wann darf ein Hausmeister eine Wohnung betreten?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 129821
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Das sehe ich auch so, aber meine Nachbarin (wie gesagt: Sie ist 88) ist langsam mit den Nerven am Ende.
Und ich weiß selbst auch nicht mehr, wie ich ihr noch helfen kann. Ich habe ihr nur geraten, auf keinen Fall einen Maler ran zu lassen, bis die Ursache geklärt und der Schimmel beseitigt ist.
Das ist leider der falsche Rat, denn das Problem sind die Schimmelsporen. Auch wenn sie der Maler nur oberflächlich beseitigt, reduziert das erst einmal die Belastung, wenn es fachmännisch ausgeführt wird und die Feuchtigkeitsmessung kann in den tieferen Mauerschichten vorgenommen werden.

Magst Du meine Fragen von oben beantworten?

Wie @Geißblatt67 geschrieben hat, solltest Du die Hausverwaltung informieren und die setzen sich dann mit dem Vermieter in Verbindung
 
Der Wasserschaden ist eindeutig, ich habe die Schäden gesehen. Ob sie von der oberen Wohnung kommen oder aus Rohren in der Wand, muss halt geklärt werden.
Der Hausmeistert hat generall Ahnung von nix. Er kommt - und bestellt Handwerker (im besten Fall).
Selbst hat er noch nie irgendwas geregelt...
 
Anhand der Schäden könnte man Dir einen Tipp auf die Ursache geben, aber für die Beurteilung reicht das Wort "Schäden" nicht aus. Also leite jetzt rasch die richtigen Schritte mit der Hausverwaltung (anrufen?) ein und mach das nicht zu einem emotionalen Ding, denn es besteht noch immer die Chance, dass der obige Mieter keine Schuld hat und nur ein Mensch ist, der sich mit anderen schwer tut. Auch ein winziges Loch in der Fassade oder ein Spalt an einem Fenster kann die Ursache sein. Das Bild der Schimmelbildung gibt näheren Aufschluss.
 
Der Wasserschaden ist eindeutig, ich habe die Schäden gesehen. Ob sie von der oberen Wohnung kommen oder aus Rohren in der Wand, muss halt geklärt werden.
Der Hausmeistert hat generall Ahnung von nix. Er kommt - und bestellt Handwerker (im besten Fall).
Selbst hat er noch nie irgendwas geregelt...
Umso wichtiger ist doch, die Hausverwaltung um Abklärung des Sachverhaltes zu bitten - dazu kannst du ja deinen Eindruck schildern, dass es sich um einen Feuchtigkeitsschaden handelt und nicht falschem oder unzureichendem Lüften geschuldet ist.
Wenn die alte Dame überfordert ist könntest du ihr ja ein bisschen helfen, ihr vielleicht das Schreiben vorformulieren, Telefonate führen etc.
Die wird es dir sicher danken.
 
Also da ich selber Vermieter bin, mal meinen Senf dazu.....
Der Hausmeister hat da keine Rechte, das muss über den Vermieter gehen, also der, wer im Mietvertrag steht. Zwar kann der HM bitten, die Wohnung betreten zu dürfen, aber wenn die Mieterin das verweigert, muss man den Vermieter einschalten.
Es geht schliesslich um sein Haus, seine Bausubstanz die kaputt geht.
Aber auch der Vermieter darf nicht ohne Einwilligung in die Wohnung, er kann aber der Mieterin Druck machen (Anwaltsschreiben, Androhung von Kündigung usw.)
Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall, der auch noch in der Schwebe hängt.
Da war es aber etwas krasser.
Sachverhalt:
Ein Mieter klingelte nachts bei mir, in Panik, bei ihm tropfte wasser durch seine Decke.
Die Mieterin darüber war verreist, wohin wusste ich nicht.
Polizei gerufen, die holten die Feuerwehr und öffneten die Wohnungstür.
Bauten ein neues Schloss ein, das alte war ja kaputt (aufgebohrt)
Hinterliesen ein Schreiben, das der Schlüssel bei der Polizei abzuholen sei (ich bekam ihn nicht!)
Wie sich herausstellte, war es kein Wasserrohrbruch, aber ein laufender Wasserhahn am Waschbecken, wo der Abfluss verstopft war und das überlief. Die feuerwehr drehte einfach nur den Wasser-Haupthahn ab. Die reparatur sollte ein Handwerker erledigen.
Nun war aber die ganze Küche (Fussboden) voll Wasser, alles lief in die Holzdielen.
Ich durfte nichts aufwischen oder so.
Als die Mieterin wieder erschien, lies sich mich nicht in ihre Wohnung.
Bis heute nicht und ich kann nichts tun, das wird schön schimmeln und faulen.
😕
Ist ein altes Haus, der Boden besteht nur aus Holzbalken mit Putz darunter.
Die Mieterin wurde fristlos gekündigt, ja aber.....
Wie das heutzutage so üblich ist, wartet die ab, bis die Klage vom Gericht durch ist und der Gerichtsvollzieher räumt. Eher darf ich die Wohnung nicht betreten!!
Das kann bis zu einem halben Jahr dauern, ehe das passiert.
3 Monate sind schon rum.
Klar kriegt die Mieterin die ganzen Kosten aufgebrummt, aber die ist mittellos (Bürgegeldempfänger)
und in solchen Fällen gibts da nichts zu holen. 😒
Ist nicht der 1. Fall dieser Art hier und so geht man pleite als Vermieter.
 
Der Wasserschaden ist eindeutig, ich habe die Schäden gesehen. Ob sie von der oberen Wohnung kommen oder aus Rohren in der Wand, muss halt geklärt werden.
Der Hausmeistert hat generall Ahnung von nix. Er kommt - und bestellt Handwerker (im besten Fall).
Selbst hat er noch nie irgendwas geregelt...

Ja, also ruft bitte die Hausverwaltung an, JETZT, bis Freitag Mittag erreichst du wahrscheinlich noch jemanden.

Hier im Forum rumzujammern nützt nichts.
 

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