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Fortbildung Rückzahlungsklausel

Rainbow92

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich soll eine Fortbildung machen und der AG übernimmt die Kosten von ca. 4500 €. Jetzt soll ich einen Vertrag mit Rückzahlungsklausel unterschreiben, in dem ich mich verpflichte, 2 Jahre dort zu bleiben oder eben die Kosten zurückzuzahlen, z. B. wenn ich nach 3 Monaten gehe dann werden 3/24 von der Gesamtsumme abgezogen.
In dem Vertrag ist kein Gehalt aufgeführt, dass ich nach der Fortbildung verdienen werde. Ich kann nach der Fortbildung 25% mehr verlangen. Aber dann müsste doch jetzt schriftlich festgehalten werden, was ich danach verdiene, oder? Sonst könnte der AG sagen, nee wir erhöhen deinen Lohn nicht und dann steck ich zwei Jahre in dem Vertrag?

Oder was meint ihr?
 
Es stimmt, was Du schreibst.
Frage nach Deinem neuen Gehalt und lasse es in den Vertrag aufnehmen.
Was geschieht, wenn Du die Fortbildung nicht abschließt?
 
Ich mein wenn man die 4500 durch die 24 Monate teilt, kommt man nichtmal auf 200 € pro Monat. Das ist doch nichts für den AG. Und er kann dann trotzdem sagen wir erhöhen deinen Lohn nicht. Woanders würd ich doch dann mehrere Hundert Euro mehr bekommen ( eben die 25%) ich finde die Rückzahlungklausel lächerlich in dem Fall.
Kp was passiert wenn ich abbreche, davon steht nichts drin.
 
Ich mein wenn man die 4500 durch die 24 Monate teilt, kommt man nichtmal auf 200 € pro Monat. Das ist doch nichts für den AG. Und er kann dann trotzdem sagen wir erhöhen deinen Lohn nicht. Woanders würd ich doch dann mehrere Hundert Euro mehr bekommen ( eben die 25%) ich finde die Rückzahlungklausel lächerlich in dem Fall.
Kp was passiert wenn ich abbreche, davon steht nichts drin.
Du findest die Rückzahlungsklausel lächerlich, der Arbeitgeber hätte das Geld aber in den Sand gesetzt und keinen Nutzen. Kann das daher schon nachvollziehen und 4.500 Euro sind ja auch nicht gerade Peanuts.
 
Natürlich zahlt der Arbeitgeber keine Fortbildung, um danach ein höheres Gehalt zahlen zu müssen!

Denn dann würde er Dich gleich zum CEO mit dem Ziel ausbilden, Dir die Firma zu überschreiben.


Dass Du eine anteilige Rückzahlung bei Kündigung je nach Verbleib leisten sollst vermutest Du, hast aber die Grundlage der Vereinbarung im Post hier nicht beschrieben. Ist das so?

Dass Du „gehst“ und zurück zahlen musst ist glatt weg ungültig, weil darin nicht beschrieben ist, warum Du gehst!
Es ist so: wenn die Firma abbrennt, wirst Du gehen müssen – logisch.
Da aber das „Gehen“ nicht deiner Verantwortungsshpäre sondern dem Unternehmensrisiko zuzuordnen ist, benachteiligt Dich die Klausel einseitig, ist daher gegenstandslos.

Im Übrigen verstehe ich Deine Einstellung zu dem „Geschenk“ nicht.

Es könnte ja auch so sein wie es normalerweise gemacht wird: Du gibst knapp zwei Jahre Gas und DANACH verspricht Dein AG Dir als Dankeschön die (bezahlte) Weiterbildung ?

In beiden Fällen wärt Ihr nach zwei Jahren von dem Vertrag entbunden und Dir steht frei, Dich woanders zu höheren Konditionen zu bewerben.
 
Doch, ich muss es ja unterschreiben.
Aber da würde es sich ja mehr lohnen, die Fortbildung direkt selbst zu zahlen und dann für 1000 € mehr woanders zu starten, als beim alten AG drum zu betteln, ne mickrige Erhöhung zu bekommen
 
Doch, ich muss es ja unterschreiben.
Aber da würde es sich ja mehr lohnen, die Fortbildung direkt selbst zu zahlen und dann für 1000 € mehr woanders zu starten, als beim alten AG drum zu betteln, ne mickrige Erhöhung zu bekommen
Da hast Du natürlich - wirtschaftlich gesehen - Recht.
Dies hat aber mit dem AG-Angebot nichts zu tun.
 

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