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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

Der eben nicht übertrieben sein darf, daß man sich vor Betrügern nicht mehr schützen kann. Entweder haben Vermieter auch die Möglichkeit ihre Rechte durchzusetzen, oder man muß damit leben daß immer weniger privat vermietete Objekte zur Verfügung stehen. Was ist wünschenswerter?
ja, man ist da als Vermieter richtig geschockt, was da möglich ist.
unserer Mieter sind ausgezoge, von heute auf morgen.
Sie hatten das Schloss ausgetauscht und obwohl sie schon monatelang nicht mehr da wohnten, konnten wir nicht rein, denn wir hatten keine Schlüsselübergabe gehabt.
Und diese wollten sie nicht, denn dann hätten sie ja in der Wohnung was machen müssen.
Was hätten sie machen müssen?

ich hatte zum einzug die Wände streichen lassen und ihnen die Wahl der Farben überlassen.
Sie wählten rosa und blau.
Und das hätten sie dann weißeln müssen.
unter anderem.
 
Es ist aber tatsächlich so, dass oft nach der rechtmäßigen Kündigung eine Räumungsklage folgen muss.
Und bis die durchgesetzt ist, dass kann lange dauern.

Oft ist relativ.


Erhebung aus 2011
Vermietete Wohnungen
21,2 Mio.

Dem gegenüber stehen 2021
29.000 Zwangsräumungen, weiter sinkend

So schlimm das für den betroffenen Vermieter im Einzelfall ist, der Wert ist nicht hoch.
 
Es ist aber tatsächlich so, dass oft nach der rechtmäßigen Kündigung eine Räumungsklage folgen muss.
Und bis die durchgesetzt ist, dass kann lange dauern.
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? 🤔

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
 
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? 🤔
Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Eigenschaft eines Gastes ist, daß er nur kurzfristig bleibt. Das antike Gastrecht belief sich meistens auf 3 Tage, danach mußte der Gast entweder Land gewinnen oder seinen Nutzen beweisen. Ist heute auch so, ein paar Tage, vielleicht eine Woche wird geduldet, aber wenn ein "unbefristet" im Raum steht, muß die zusätzliche Person beim Vermieter gemeldet werden, denn davon hängt nämlich auch ein vermehrter Bedarf an Strom, Wasser, Gas etc. ab, der in die Umlagen einberechnet werden muß. Bei uns wird einmal im Jahr nach der Personenzahl pro Wohnung gefragt, damit das korrekt berechnet werden kann.
 
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.

Selbst innerhalb der Familie haben wir eine völlig verwahrloste, schimmelbefallene und ramponierte Wohnung zurück erhalten. Eigentlich schade um die Wohnung(en). Sind eigentlich zwei, ca. 70 und 50 m². Wir werden die jetzt pö a pö in Stand setzen und sie selber nutzen. Aus der kleinen machen wir ein Atelier, die andere wird Gästewohnung. Vermieten werden wir wohl nicht wieder. Zu unsicher. Wir haben jetzt einen Schaden von fast 20000 €. Das war heilsam.
 
Wir haben das gerade erst gehabt. Meine Tochter ist raus, aber es hatte sich ein sog. Freund eingenistet.
Er hat aber von uns keine Meldegenemigung gehabt und angeblich einen mündlichen Untermietvertrag. Er musste mit ausziehen, weil wir klar im Mietvertrag formuliert hatten, dass die Wohnung nicht untervermietet werden darf. Ein Anruf bei unserer Rechtschutzversicherung reichte.
So sehe ich das halt auch. Ich benötige doch keine umfangreiche Räumungsklage wenn jemand ohne Vertrag illegal irgendwo eine Wohnung besetzt.
 
Also zB ein ganz plastisches Beispiel, das hier in unserer Stadt ein großes Problem zu sein scheint:
Wohnungen werden von Person A angemietet, Person A holt sich als Untermieter Person B rein.
A zahlt seine Miete nicht, bzw führt die Miete, die B zahlt garnicht erst an den Vermieter ab sondern sackt sie ein.
Wenn jetzt der Vermieter kündigen will, kündigt er dem A, aber der wohnt da garnicht sondern B. DH der Vermieter muss A kündigen und eine Räumungsklage gegen B einleiten.

Kompliziert durchaus, aber als Schlupfloch für kostenloses wohnen sehe ich das jetzt nicht an.

Zum einen war ja der Punkt das ich B gar nicht umständlich rausklagen muss wenn kein Mietvertrag zustande kam. Und A ist auch nicht einfach mal so raus, da ich ja dennoch die rückständigen Mietzahlungen einklagen würde.
 
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? 🤔

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Natürlich, aber genau das passiert doch oft genug bei bestehenden Mietverträgen, wo keine Miete bezahlt wird und die Räumungsklage dann ewig dauert.
Genau darum wollen ja viele nicht vermieten, wenn sie das Geld nicht brauchen.
 
Oft ist relativ.


Erhebung aus 2011
Vermietete Wohnungen
21,2 Mio.

Dem gegenüber stehen 2021
29.000 Zwangsräumungen, weiter sinkend

So schlimm das für den betroffenen Vermieter im Einzelfall ist, der Wert ist nicht hoch.
So lange man nicht zu den betroffenen Vermietern gehört ist ja alles gut.
Wenn man es ist, ist es ziemlich blöd.
Wenn die betroffene Wohnung dann noch im gemeinsam bewohnten Haus liegt ist es noch ärgerlicher.
Darum und wegen der vielen anderen zu mieterfreundlichen Gesetzen, vermieten wir lieber nicht.
 
...und wenn ich jetzt jemanden hereingelassen habe, der also nur Gast ist und ebenfalls keinen Mietvertrag besitzt, muss ich eine Räumungsklage beantragen wenn dieser Gast wieder gehen soll, dies aber nicht freiwillig tut? 🤔

Den Umweg über eine Räumungsklage sollte eigentlich nur bei bestehendem Mietvertrag nötig sein. Nicht bei einem unliebsamen Gast.
Bei einem unliebsamen Gast rufe ich die Polizei und dann wird der von denen entfernt und wegen Hausfriedensbruch angezeigt.

Das funktioniert mit jeder Person, die keine Vertragspartnerin ist und sich gegen den Willen der Eighentümer und/ oder der eigentlichen Mieter dort aufhält.
 

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