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Hund erlaubt, Katze nicht? (Wohnung)

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Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöscht 124908

Gast
Wenn nicht spezifiziert ist, was genau unter “kleineren Tieren“ zu verstehen ist, sehe ich kein Problem.

Das ist nun mal Auslegungssache. Eine Katze ist sicher kein großes Tier.

Normalerweise bekommen Vermieter nicht mit, was in der Wohnung passiert und ob es da eine Katze gibt oder nicht.

Bei den Umständen und vertraglichen Bedingungen könnt Ihr Euch entspannen.
Ich sehe es auch so. Die Art des Tieres ist nicht näher spezifiziert.

Was andere Beiträge hier angeht: Mannoman, unsachlich und unreflektiert. Wer sagt denn, dass mein Kater markiert hat, weil er unglücklich gewesen sei, ich nie beim Tierarzt gewesen wäre oder Ähnliches? Vorallem, genau, es wird wieder so! Auf sowas sollte ich eigentlich gar nicht reagieren. Ich habe auch nicht gesagt, dass das Tier leise sei muss!
Nur wie meine Nachbarin (Schreindes Kind und kläffender Hund, der Warscheinlich Dauerstress hat) möchte ich nicht sein. Zudem ist es denke ich zulässig, sich ein Tier zumindest etwas nach dem Charakter auszuwählen.

Mit meinem zweiten Kater war ich Dauergast beim Tierarzt. Er war regelmäßig draußen (was ihm zum Verhängnis wurde) und nie unglücklich oder Ähnliches. Der Tierarzt konnte sich das dauerhafte markieren nicht erklären. Er hat es auch draußen überall gemacht. Wir vermuten, vielleicht könnte da bei der Kastration was schiefgegangen sein. Leider haben wir das nie hinterfragt..

Lange Rede kurzer Sinn:

Ich denke als Haushalt sind wir geeignet. Die Geschichte mit dem Vermieter nervt mich eh. Er hat keine sachlichen Gründe, sondern nur persönliche. Vielleicht wäre auch eine neue Wohnung vor einem neuen Tier besser..
 

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Huhu WollyDolly,

was hat sich denn bei euch getan? Entscheidung getroffen.

Ich hatte bei meinem Vermieter (Genossenschaft) schriftlich angefragt wegen Hund. Ein klares "Nein" war die Antwort. Ich runter zur Geschäftstelle und gefragt, warum einige Nachbarn denn Hunde halten .
Antwort:" Wir dulden es, geben aber grundsätzlich keine Genehmigung. Denn wenn mal Beschwerden kommen, können wir nicht mehr zurück wenn wir eine Genehmigung gegeben haben.
Ich solle im Haus meine Mitbewohner fragen, ob das für alle Mitbewohner ok wäre."

Hehe, da wußte ich, dass kann ich abhaken. (Wegen Trine Giftzahn)

Also hab ich mich mit dem Thema Miezekatzen in Mietwohnung beschäftigt.


Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.

Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.

Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können jedoch im Mietvertrag enthalten sein.

Wurde individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“. Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Regelungen halten.


Quelle: https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 128708

Gast
So etwas gibt es nicht. Katzenhaltung ist mittlerweile freigeschaltet. Bei Hundehaltung muss der Vermieter zustimmen.
 

kasiopaja

Urgestein
So etwas gibt es nicht. Katzenhaltung ist mittlerweile freigeschaltet. Bei Hundehaltung muss der Vermieter zustimmen.
Das ist richtig. Nur , wenn es einem ausdrücklich mitgeteilt wird, dass Katzen nicht erwünscht sind, und man trotzdem eine anschafft, ist doch der Dauerärger vorprogrammiert.
Will man das?
 
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