Text: F.A.Z., 15.03.2008, Nr. 64 / Seite 3
http://www.faz.net/s/Rub867BF8894859...~Scontent.html
Zitat: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen“
Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, brauchen einen guten Anwalt. Wenn sie sich den irgendwann nicht mehr leisten können, geht es ihnen wie Ellen Jordan, deren fünfzehnjähriger Sohn Sven im vergangenen Jahr vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach mit Hilfe der Polizei in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte sich wiederholt über extremes Mobbing in der Schule beschwert und deswegen nur noch sporadisch den Unterricht besucht. In der Psychiatrie wurde die Diagnose „soziale Phobie, schulvermeidendes Verhalten, ausgeprägte soziale Defizite und Überfürsorge der Mutter“ gestellt. Sven landete im Kinderheim. Ein niedergelassener Psychiater und Mobbing-Spezialist, den die Mutter zu Rate zog, attestierte dem Jungen hingegen lediglich eine traumatische Belastungsstörung, deren Ursache der schulische Konflikt sei. Seiner Meinung nach war die Zwangsunterbingung Svens im Heim als Straftat zu werten. Genau wie Melissa lief Sven nach einem halben Jahr von dort auch einfach weg - zurück nach Hause. Anschließend übertrug das Amtsgericht, dem Ellen Jordans Anwalt inzwischen mit Strafantrag gedroht hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück auf die Mutter. Die ist nun zwar glücklich, aber finanziell ruiniert: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen. Die Prozesskostenhilfe ist nicht so hoch, dass man sich einen guten Anwalt leisten kann. Und wenn man einen teureren Anwalt wählt, ist man irgendwann pleite. Darauf warten die.“ .....
Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an zahlreichen Familiengerichten, meint: „Wenn das Kind aber erst mal entzogen ist, braucht man den Anwalt erst recht, denn dann passieren die bösen Geschichten.“ Jeder Kontakt zu den Kindern werde unterbunden, und selbst wenn sich die Verhältnisse zu Hause besserten, denke niemand an Rückführung. „Nach ein, zwei Jahren Kontaktsperre wollen dann auch die Kinder nicht mehr nach Hause zurück.“....
Dennoch wird der Bundestag noch in diesem Monat durch eine Novellierung des Paragraphen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch den Sorgerechtsentzug erleichtern. Künftig muss das Jugendamt vor Gericht nicht einmal mehr der Nachweis elterlichen Versagens führen, um einen solchen Eingriff zu erwirken. Liudger Berresheim, Koordinator für Kinderrechte im Verein Familiennetzwerk Deutschland, befürchtet von dieser Gesetzesänderung ein weiteres Vordringen staatlicher Erziehungskontrolle: „Viele Ämter sind da doch ganz pragmatisch. Es ist weniger Arbeit, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen, als für Besserung innerhalb der Familie zu sorgen. Mit dem Entzug des Sorgerechts ist dem Kindesschutz ganz schnell Genüge getan. ....
Manchmal kann ein Anstoß von außen Ämter und Gerichte allerdings dazu bringen, einen beabsichtigten Sorgerechtsentzug zu überdenken. Die Not der Familie Hoffmann aus Soest könnte sich schon bald in Wohlgefallen auflösen. Am 1. April wird sie in ein 180 Quadratmeter großes Haus mit zwei Bädern, Zentralheizung und großem Garten einziehen. Die Eigentümerin, die auf ihren Fall durch die örtliche Presse aufmerksam wurde, überlässt ihnen das Haus für 500 Euro Kaltmiete. Und Familienrichter Vennemann, der in dem Schreiben vom 23. Januar noch mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht hatte, ruderte in einem Telefonat mit dieser Zeitung ganz weit zurück: „Das Schreiben war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Eigentlich wollte ich damals nur Druck machen, dass sich etwas an der Wohnsituation ändert. Ich will den Eltern die Kinder nicht wegnehmen. Die sind ja durchaus bemüht. Und wenn bei dem Entwicklungsgutachten herauskommen sollte, dass die Kinder Entwicklungsstörungen haben, dann gehe ich davon aus, dass die Eltern das als Aufforderung begreifen werden, Hilfe anzunehmen.“
(Zitat Ende)
das Thema wird auch in www.powerforen.de aktuell besprochen (Erziehung und kids / Verband von Geschädigten durch Jugendämter in Deutschland)
mein Aufruf
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Zitat: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen“
Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, brauchen einen guten Anwalt. Wenn sie sich den irgendwann nicht mehr leisten können, geht es ihnen wie Ellen Jordan, deren fünfzehnjähriger Sohn Sven im vergangenen Jahr vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach mit Hilfe der Polizei in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte sich wiederholt über extremes Mobbing in der Schule beschwert und deswegen nur noch sporadisch den Unterricht besucht. In der Psychiatrie wurde die Diagnose „soziale Phobie, schulvermeidendes Verhalten, ausgeprägte soziale Defizite und Überfürsorge der Mutter“ gestellt. Sven landete im Kinderheim. Ein niedergelassener Psychiater und Mobbing-Spezialist, den die Mutter zu Rate zog, attestierte dem Jungen hingegen lediglich eine traumatische Belastungsstörung, deren Ursache der schulische Konflikt sei. Seiner Meinung nach war die Zwangsunterbingung Svens im Heim als Straftat zu werten. Genau wie Melissa lief Sven nach einem halben Jahr von dort auch einfach weg - zurück nach Hause. Anschließend übertrug das Amtsgericht, dem Ellen Jordans Anwalt inzwischen mit Strafantrag gedroht hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück auf die Mutter. Die ist nun zwar glücklich, aber finanziell ruiniert: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen. Die Prozesskostenhilfe ist nicht so hoch, dass man sich einen guten Anwalt leisten kann. Und wenn man einen teureren Anwalt wählt, ist man irgendwann pleite. Darauf warten die.“ .....
Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an zahlreichen Familiengerichten, meint: „Wenn das Kind aber erst mal entzogen ist, braucht man den Anwalt erst recht, denn dann passieren die bösen Geschichten.“ Jeder Kontakt zu den Kindern werde unterbunden, und selbst wenn sich die Verhältnisse zu Hause besserten, denke niemand an Rückführung. „Nach ein, zwei Jahren Kontaktsperre wollen dann auch die Kinder nicht mehr nach Hause zurück.“....
Dennoch wird der Bundestag noch in diesem Monat durch eine Novellierung des Paragraphen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch den Sorgerechtsentzug erleichtern. Künftig muss das Jugendamt vor Gericht nicht einmal mehr der Nachweis elterlichen Versagens führen, um einen solchen Eingriff zu erwirken. Liudger Berresheim, Koordinator für Kinderrechte im Verein Familiennetzwerk Deutschland, befürchtet von dieser Gesetzesänderung ein weiteres Vordringen staatlicher Erziehungskontrolle: „Viele Ämter sind da doch ganz pragmatisch. Es ist weniger Arbeit, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen, als für Besserung innerhalb der Familie zu sorgen. Mit dem Entzug des Sorgerechts ist dem Kindesschutz ganz schnell Genüge getan. ....
Manchmal kann ein Anstoß von außen Ämter und Gerichte allerdings dazu bringen, einen beabsichtigten Sorgerechtsentzug zu überdenken. Die Not der Familie Hoffmann aus Soest könnte sich schon bald in Wohlgefallen auflösen. Am 1. April wird sie in ein 180 Quadratmeter großes Haus mit zwei Bädern, Zentralheizung und großem Garten einziehen. Die Eigentümerin, die auf ihren Fall durch die örtliche Presse aufmerksam wurde, überlässt ihnen das Haus für 500 Euro Kaltmiete. Und Familienrichter Vennemann, der in dem Schreiben vom 23. Januar noch mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht hatte, ruderte in einem Telefonat mit dieser Zeitung ganz weit zurück: „Das Schreiben war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Eigentlich wollte ich damals nur Druck machen, dass sich etwas an der Wohnsituation ändert. Ich will den Eltern die Kinder nicht wegnehmen. Die sind ja durchaus bemüht. Und wenn bei dem Entwicklungsgutachten herauskommen sollte, dass die Kinder Entwicklungsstörungen haben, dann gehe ich davon aus, dass die Eltern das als Aufforderung begreifen werden, Hilfe anzunehmen.“
(Zitat Ende)
das Thema wird auch in www.powerforen.de aktuell besprochen (Erziehung und kids / Verband von Geschädigten durch Jugendämter in Deutschland)
mein Aufruf
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