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EBay und Finanzamt

G

Gelöscht 125385

Gast
Ebay und Finanzamt wird zukünftig interessant.

Hintergrund ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) der Bundesregierung. Es wurde im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Laut Gesetz gibt es eine „große Anzahl von Personen und Unternehmen“, die Verkaufsplattformen wie Ebay, Vinted, Etsy, Amazon Marketplace oder Kleinanzeigen nutzen, um Einkünfte zu erzielen. Diese Einnahmen werden wiederum nicht an das Finanzamt gemeldet.

Das neue Gesetz soll Transparenz schaffen.

Nähere Ausführungen bietet der nachfolgend verlinkte Artikel:

Ebay, Kleinanzeigen und Etsy - Finanzamt will mitverdienen - FOCUS online
 

kasiopaja

Urgestein
Ebay und Finanzamt wird zukünftig interessant.

Hintergrund ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) der Bundesregierung. Es wurde im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Laut Gesetz gibt es eine „große Anzahl von Personen und Unternehmen“, die Verkaufsplattformen wie Ebay, Vinted, Etsy, Amazon Marketplace oder Kleinanzeigen nutzen, um Einkünfte zu erzielen. Diese Einnahmen werden wiederum nicht an das Finanzamt gemeldet.

Das neue Gesetz soll Transparenz schaffen.

Nähere Ausführungen bietet der nachfolgend verlinkte Artikel:

Ebay, Kleinanzeigen und Etsy - Finanzamt will mitverdienen - FOCUS online
Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen nur an, wenn gewisse Grenzen überschritten werden und kein Kleingewerbe besteht.
 

CAT

Aktives Mitglied
Super, kannst du mir das unten stehende dann erklären.

Ich verstehe es anscheinend dann völlig falsch.

Für mich hört es sich so an, dass auch private Verkäufer rangegogen werden können.

Sprich, ich verkaufe mein gebrauchtes Smartphone für 700 Euro, dann noch nen Laptop für 1800 und noch ein wenig Kleinkram und komme über somit über die unten genannten 600 Euro und über 30 Verkäufe.

Du sagst, dass die Steuer - sofern sie mich und meine Handlungen unter die Lupe nimmt - 0 Euro von mir will?

Da wird von privat gesprochen und nicht von Unternehmern.... verwirrend.


Zitat:
Eine Nachzahlung müssen die betroffenen Privatpersonen allerdings nur im Extremfall fürchten. Vielmehr nimmt die Finanzbehörde möglicherweise die Steuererklärung unter die Lupe und könnte Rückfragen stellen.

Steuerexperten zufolge müssen private Verkäufe nicht versteuert werden, wenn der Gewinn weniger als 600 Euro pro Jahr beträgt. Auch gilt: Wenn eine Plattform lediglich Informationen über Produkte anbietet, den Kauf jedoch nicht online abwickelt, dann greift das neue Gesetz nicht.
 
G

Gelöscht 128502

Gast
Wollte das bestätigen was @kasiopaja sagt.

Ich bin zb. erst nach drei Jahren im Einkommensbereich gewesen wo man EKS zahlen muss.
Vorher konnte ich nichts von der Steuer absetzen.
Bin Einzelunternehmer/ Kleinunternehmer.
Genauer gesagt freischaffender Künstler.

Frage mich gerade was hier neu/ anders sein soll.
Man hat doch eh erstmal einiges frei.

Weiß auch noch genau wie ich mich gewundert habe.
Es war bisher recht einfach und überschaubar mit der Bürokratie.
Da hätte ich vorher viel mehr erwartet und wie oft habe ich gehört, wie anstrengend das Finanzamt sein soll. Komisch aber vielleicht ist mein Name einfach nur Hase und ich weiß von nix.
 

kasiopaja

Urgestein
Super, kannst du mir das unten stehende dann erklären.

Ich verstehe es anscheinend dann völlig falsch.

Für mich hört es sich so an, dass auch private Verkäufer rangegogen werden können.

Sprich, ich verkaufe mein gebrauchtes Smartphone für 700 Euro, dann noch nen Laptop für 1800 und noch ein wenig Kleinkram und komme über somit über die unten genannten 600 Euro und über 30 Verkäufe.

Du sagst, dass die Steuer - sofern sie mich und meine Handlungen unter die Lupe nimmt - 0 Euro von mir will?

Da wird von privat gesprochen und nicht von Unternehmern.... verwirrend.


Zitat:
Eine Nachzahlung müssen die betroffenen Privatpersonen allerdings nur im Extremfall fürchten. Vielmehr nimmt die Finanzbehörde möglicherweise die Steuererklärung unter die Lupe und könnte Rückfragen stellen.

Steuerexperten zufolge müssen private Verkäufe nicht versteuert werden, wenn der Gewinn weniger als 600 Euro pro Jahr beträgt. Auch gilt: Wenn eine Plattform lediglich Informationen über Produkte anbietet, den Kauf jedoch nicht online abwickelt, dann greift das neue Gesetz nicht.
Man sollte zwischen Gewinn- und Erlösen unterscheiden.
Erlöse ist der Verkaufserlös, davon ab gehen noch die Kosten für die Plattform und die Anschaffungskosten abzgl. Abschreibung oder der aktuelle Wert der Verkaufsware.
Das was dann übrig bleibt ist dann der Gewinn.
Im übrigen muss das Ganze dann erstmal eine Gewerbe sein.

.

Alles andere sind Privatverkäufe, die nicht der Steuer unterliegen.
 
G

Gelöscht 128502

Gast
Nach der Ebay Umstellung darf man aktuell glaube ich 320 Artikel hochladen und max. 32.000 EUR umsetzen. In der Verkaufsübersicht kann der Nutzer das sehen. Soweit die Zahlen, nachdem man einen neuen Account dort hat. Ich weiß jetzt nicht wie es ist, wenn man den Account auf "Gewerblich" bzw. "Ebay Plus" stellt. Ist aber ab hier sowieso Offtopic. Zurück zu dem Gesetz und ja die Platformen sichern die Nutzer sicherheitshalber ab wie man sehen kann. Das wollte ich damit nur kurz sagen.

Lg
 

Alexej

Mitglied
Das Gesetz gibt es doch schon seit Anfang 2023.
Wer mehr als 30 Artikel oder 2000 € macht, muss Steuern zahlen.
Ich habe letztes Jahr durch Verkäufe auf Kleinanzeigen 3000 € gemacht und nichts ist passiert, wenn etwas abgeholt wird, kann das Finanzamt nichts nachverfolgen.
 

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