Grundlage der Verpflichtung Deutschlands
Bereits seit der ersten Weltklimakonferenz im Jahr 1972 ist Deutschland klimarelevante internationale Verpflichtungen eingegangen (vgl. Abbildung 1). Schon 1992 hat sich die internationale Gemeinschaft in der völkerrechtlich bindenden Klimarahmenkonvention, die 198 Vertragsparteien ratifiziert haben, darauf verständigt, dass unterschiedliche Verantwortung für den Umgang mit dem Klimawandel je nach historischen CO2-Emissionen und der aktuellen Wirtschaftskraft übernommen werden soll (UNFCCC, 1992). Ebenfalls 1992 wurde das „Polluter Pays Principle“ (Verursacherprinzip) beschlossen. Es zielt auf eine Internalisierung von Verschmutzungskosten durch den Verursacher ab. Mit dem Beschluss wurde international anerkannt, dass verschiedene Staaten unterschiedlich große Verantwortung für den Klimawandel tragen und aktuelle Kapazitäten bei der Lastenverteilung berücksichtigt werden sollen, auch wenn dieser völkerrechtlich nicht bindend war (UN, 1992).