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mein Sohn wurde wegen Diebstahl mitten im Klassenraum festgenommen

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[...] hat er sich sogar entschuldigt und kurz über seine persönliche Notlage gesprochen. Trotzdem meinte die Polizei dann zu ihn er soll sich bitte umdrehen und die Hände auf den Rücken legen. Kannst du also durchaus verstehen das es für meinen Sohn ein durchaus demütigendes Gefühl war ?
Nein ich kann immernoch nicht verstehen warum die Polizei ihm dann Handschellen angelegt hat, gerade nach dieser Beschreibung (wo ist denn die "Gefahrenlage" bitte hier gewesen?). Hat der Junge vlt. nach Aufmerksamkeit gesucht? Dass es demütigend für deinen Sohn ist kann ich jdf. absolut verstehen. Ich wünsche ihm / euch er nimmt es der Polizei nicht übel und aus meiner Sicht sollte sich die Polizei entschuldigen und "der Täter" zieht nicht die "falschen" Schlüsse (solche unverhätnissmäßigen "Machdemonstrationen" können übel in die Hose gehen anstatt jemanden zum Nachdenken / Dialogfreudigkeit oder gar ehrlicher Reue dafür "etwas falsches getan" zu haben zu bringen). just my #2cents
Schön dass du dich wieder gemeldet hast im Thread und auch etwas geklärt wie er sich verhalten hat (das war unklar, nur eine Vermutung), mich hat der teilweise getriggert (besonders die Reaktionen wo Gewaltanwendung seintens der Polizei durch User hier einfach so befürwortet wird) sorry, deswegen. Bin ich mal raus. ;-) Viel Glück dir / euch, so oder so. 🙏🌻🌈⭐🖖🙏
 
Ich denke mal, da war ein Polizist am Werk, der das mit einer erzieherischen Maßnahme verwechselt hat. Der ihn also absichtlich erschrecken wollte in der Hoffnung, dass das so schlimm für ihn ist, dass er nie wieder einen Diebstahl begeht. Der Weg zur Hölle ist bekanntlich gepflastert mit guten Absichten....

Sollte es so gewesen sein, würde auch ich Beschwerde dagegen einlegen und ggf. einen Anwalt kontaktieren (solltet ihr sowieso, wegen dem Diebstahl). Bei einem randalierenden Jugendlichen mag eine richtige Festnahme ja noch Sinn ergeben. Aber sollte er sich tatsächlich wie beschrieben verhalten haben, hätte es völlig ausgereicht zu sagen, dass er jetzt mit aufs Revier muss (also mit ins Polizeiauto, da kann er ja eigenständig zwischen 2 Polizisten ohne Handschellen hinlaufen). Bzw. bei einem Schüler sollte es ja nicht sooo schwer sein, die Personalien aufzunehmen (die Schule weiß ja, wer er ist und kann die Identität bestätigen), die Anzeige aufzunehmen, ihn dann vorerst sogar an der Schule zu lassen (bzw. heimzuschicken) und anzukündigen, dass die Vorladung, dass er samt Erziehungsberechtigten (+ ggf. Anwalt) zum Verhör muss, in den nächsten Tagen eintrudelt.

Denn auch wenn der Schreck vermutlich sogar gut gemeint war, so sollte es dennoch Konsequenzen haben. Auch Polizisten müssen - gerade bei Jugendlichen - aufpassen, ihre Klienten nicht unnötig zu traumatisieren. Tun sie es dennoch, sollte durchaus ein Disziplinarverfahren einberufen werden. Das muss gar nicht zu Konsequenzen führen - aber so ein kleiner Schrecken 😎 schadet übereifrigen Polizisten gewiss auch nicht. Soll ja nur lehren, dass man fortan 2x nachdenkt,ob es nicht auch mildere Mittel gäbe, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Denn auch wenn es erst mal nichts bringt, so wird bei einer Beschwerde zumindest mal niedergeschrieben, dass besagter Polizist da unnötig ruppig war. Bei einem einmaligen Verfehlen passiert da noch nix, aber wenn es wiederholt Beschwerden gegen einzelne Beamte gibt, wird da eher mal genauer nachgeschaut. Aber natürlich nur dann, wenn nicht jeder ungerechtfertigt Behandelte seinen Ärger nur runterschluckt, sonst aber nix macht...
 
besonders die Reaktionen wo Gewaltanwendung seintens der Polizei durch User hier einfach so befürwortet wird
Ja, das fand ich auch ziemlich daneben. Und ebenso, einfach zu unterstellen, dass Aarons Sohn wohl entsprechenden Widerstand geleistet hätte.

@AaronSenne, hier kannst du noch mal genauer zum rechtlichen Hintergrund (auch zu der Regelung in deinem Bundesland) nachlesen:


Zitat daraus:

"Es gilt prinzipiell und grundlegend das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, dass auch die Polizei Gewalt generell nur ausnahmsweise anwenden darf und nur dann, wenn sie eine polizeiliche Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann. "
 
"Es gilt prinzipiell und grundlegend das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, dass auch die Polizei Gewalt generell nur ausnahmsweise anwenden darf und nur dann, wenn sie eine polizeiliche Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann. "

Handschellen sind grundsätzlich erlaubt bei Festnahmen:

Bei Festnahmen unter Zuhilfenahme von Handschellen ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Der Einsatz von Handfesseln wird jedoch nach gängiger Rechtsprechung jedenfalls aufgrund der stets gebotenen Eigensicherung der die Maßnahme durchführenden Person als grundsätzlich verhältnismäßig angesehen.
 
Mein Sohn hat keinen Widerstand geleistet und als die Polizei dann die Kasse bei ihm gefunden hat, hat er sich sogar entschuldigt und kurz über seine persönliche Notlage gesprochen. Trotzdem meinte die Polizei dann zu ihn er soll sich bitte umdrehen und die Hände auf den Rücken legen. Kannst du also durchaus verstehen das es für meinen Sohn ein durchaus demütigendes Gefühl war ?

Ich verstehe das Gefühl und halte abschreckende Maßnahmen nicht für falsch.

Mich interessiert aber auch, auf wessen Schilderung des Vorfalles du dich beziehst.
Wie lautet die Version der Lehrkraft?
 
Die Lehrerin musste garantiert die Polizei rufen, da sich der Dieb nicht freiwillig gemeldet hat. Durchsuchen oder anfassen darf sie ihn nicht und alle so lange einsperren bis sich derjenige zu erkennen gibt, darf sie auch nicht. Nicht immer alles auf die Lehrer und die Polizei schieben. Die machen beide auch nur ihren Job.
Und ob der 15-Jährige sich anständig benommen hat, wissen wir nicht; aber ehrlich gesagt bezweifle ich es.
Wer seinen Klassenkameraden beklaut, bekommt von mir erstmal keinen Vertrauensbonus, was sein mögliches Verhalten betrifft. Und ich hätte auch keinen Bock einem 15-Jährigen hinterherzurennen oder Gefahr zulaufen, dass er bei der Flucht vor ein Auto rennt, falls er versucht abzuhauen.
(...)

Und ich würde mich weniger darum sorgen, ob er mit Handschellen abgeführt wurde, sondern mir eher Gedanken machen, wie ihn seine Klassenkameraden in Zukunft aufnehmen, nachdem er versucht hat sie zu bestehlen.
hast du als Verständniss dafür, dass sie meinen Sohn in Handschellen abgeführt haben ? er hat sich sehr anständig benommen nach den berichten von den anwesenden Schülern, hat sein Fehlverhalten eingesehen und sich auch als der Diebstahl aufflog versucht bei den Mitschülern zu entschuldigen
 
Ich verstehe das Gefühl und halte abschreckende Maßnahmen nicht für falsch.

Mich interessiert aber auch, auf wessen Schilderung des Vorfalles du dich beziehst.
Wie lautet die Version der Lehrkraft?
ich beziehe mich auf den Schilderung von einigen anwesenden Schülern, und mit der Lehrerin konnte ich auch kurz sprechen, sie konnte mir bestätigen, dass mein Sohn sich absolut einsichtig gezeigt hat als die Polizei da war
 
Ich denke mal, da war ein Polizist am Werk, der das mit einer erzieherischen Maßnahme verwechselt hat. Der ihn also absichtlich erschrecken wollte in der Hoffnung, dass das so schlimm für ihn ist, dass er nie wieder einen Diebstahl begeht. Der Weg zur Hölle ist bekanntlich gepflastert mit guten Absichten....

Sollte es so gewesen sein, würde auch ich Beschwerde dagegen einlegen und ggf. einen Anwalt kontaktieren (solltet ihr sowieso, wegen dem Diebstahl). Bei einem randalierenden Jugendlichen mag eine richtige Festnahme ja noch Sinn ergeben. Aber sollte er sich tatsächlich wie beschrieben verhalten haben, hätte es völlig ausgereicht zu sagen, dass er jetzt mit aufs Revier muss (also mit ins Polizeiauto, da kann er ja eigenständig zwischen 2 Polizisten ohne Handschellen hinlaufen). Bzw. bei einem Schüler sollte es ja nicht sooo schwer sein, die Personalien aufzunehmen (die Schule weiß ja, wer er ist und kann die Identität bestätigen), die Anzeige aufzunehmen, ihn dann vorerst sogar an der Schule zu lassen (bzw. heimzuschicken) und anzukündigen, dass die Vorladung, dass er samt Erziehungsberechtigten (+ ggf. Anwalt) zum Verhör muss, in den nächsten Tagen eintrudelt.

Denn auch wenn der Schreck vermutlich sogar gut gemeint war, so sollte es dennoch Konsequenzen haben. Auch Polizisten müssen - gerade bei Jugendlichen - aufpassen, ihre Klienten nicht unnötig zu traumatisieren. Tun sie es dennoch, sollte durchaus ein Disziplinarverfahren einberufen werden. Das muss gar nicht zu Konsequenzen führen - aber so ein kleiner Schrecken 😎 schadet übereifrigen Polizisten gewiss auch nicht. Soll ja nur lehren, dass man fortan 2x nachdenkt,ob es nicht auch mildere Mittel gäbe, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Denn auch wenn es erst mal nichts bringt, so wird bei einer Beschwerde zumindest mal niedergeschrieben, dass besagter Polizist da unnötig ruppig war. Bei einem einmaligen Verfehlen passiert da noch nix, aber wenn es wiederholt Beschwerden gegen einzelne Beamte gibt, wird da eher mal genauer nachgeschaut. Aber natürlich nur dann, wenn nicht jeder ungerechtfertigt Behandelte seinen Ärger nur runterschluckt, sonst aber nix macht...
Danke für die wertvollen Tipp🙂 hast du eine Erklärung dafür, warum manche Polizisten meinen, sie könnten im Rahmen einer erzieherischen Maßnahme irgendwas erreichen, wenn sie einen Teenager in handschellen abführen ?
 
Nein.
Kannst du verstehen das dein Sohn zu recht verhaftet wurde und hoffentlich auch bestraft wird.
Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat nach STGB und als solche zu verfolgen und zu ahnden.
findest du es nicht verständlich, dass mein Sohn etwas demütigend fand vor der Klasse in Handschellen abgeführt zu werden ? meinst du die Polizei hat hier alles richtig gemacht ? hättest du das als Polizist genau so gemacht ?
 
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