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Vorzeitige Wohnungskündigung zurück genommen

Piepel

Aktives Mitglied
Es geht um was, was jedem passieren kann(link).
(www.frag-einen-anwalt.de/Zusage-der-Nachmietervereinbarung-zurueckgenommen--f409434.html)
Der Mieter hatte zu Ende des Jahren gekündigt.
Der Vermieter stimmte zu, einen früheren Zeitpunkt zuzulassen, wenn ein passender Mieter gefunden wird.
Da die Vorschläge "unpassend" sind, muss der Mieter bis Ende des Jahres bleiben.

Ok.
Lasst uns mal den Vermieter zurück ärgern.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Hier im link gehts wohl um ein Arbeitsverhältnis (=Angebot und Annahme eines Verrtrages), aber das soll egal sein.
(https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/muss-ich-jetzt-wirklich-gehen-3967942.html#:~:text=Wollen Sie Ihre Kündigung zurücknehmen,kann es annehmen – oder ablehnen.)

Da man ein gekündigtes (...)-Verhältnis nicht noch mehr kündigen kann, muss es wieder einvernehmlich aufleben, bevor es erneut gekündigt wird, richtig?
Es geht also darum, zunächst das OB zu ändern um die Voraussetzung zu schaffen, das WANN anzupassen.
Ganz klar ist es zum Beispiel, wenn man drin ist -und später(!) auszieht.
Genauso muss es sein, wenn man das WANN nicht nach hinten sondern nach vorne anpasst - und früher auszieht.


Die Kündigung zum Jahresende wird folglich aufgehoben, existiert nicht mehr. Das Verhältnis besteht fort. Danach erst kann man dieses erneut kündigen, allerdings mit Bedingung , dass ein Nachmieter passt.
Die Kondition trifft nicht ein, die Bedingung ist nicht erfüllt, die Kündigung entfaltet keine Wirkung.
Also bleibt es bei dem Wiederaufgelebten Mietverhältnis.

Die Kündigung zum Jahres ende war ja aufzuheben um die neue Kündigung möglich zu machen:
der Mieter bleibt drin - und der Vermieter hat ein Problem, weil er nicht zweimal vermieten kann.
Dem neuen macht er sich schadenersatzpflichtig und merkt das aber nicht. Darauf kann er verzichten, wenn er den alten früher gehen lässt.

Und jetzt?!

Stimmt die Logik?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da versteht jeder nur Bahnhof. Willst Du in der Bude bleiben oder nicht?
Wurde gekündigt oder nicht?

Die Frist ist abhängig von der Mietdauer.

Es gibt Leute, die gekündigt werden und nie ausziehen, bis es zur Räumungsklage kommt und trotzdem nicht ausziehen.
 
Warum versteht man das nicht?

Anders erklärt:
Der Wagen ist tot und muss entsorgt werden.
Also inseriere ich: Ich biete 100 dem, der den Wagen am 31.12. abholt.
Man wird sich einig.
Der Händler kommt.
Er macht ein neues Angebot: Zahl 90, dann bist Du ihn sofort los.
Ich stimme zu.
Danach meint er: Ach nee - ich nehm den erst am Jahresende , drum schuldest Du mir jetzt 100.

Ich bin dann gezwungen, ihm den Wagen zum Jahresende zu 100 zu geben?
Da stimmt doch was nicht.
 
Also ich verstehe es auch nicht so ganz…
Du hast einen Nachmieter für deine Wohnung gesucht, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen. Der Nachmieter wurde nicht akzeptiert, also musst du die reguläre 3 Monatsfrist einhalten. Die Kündigung ist ja trotz fehlendem Nachmieter (außer es gab eine Mindestmietdauer im
Mietvertrag) wirksam.
 
Um die Fristen - also wie lange vorher man kündigen muss, geht's nicht.

Es geht darum, dass der Vermieter zunächst die (zeitige) Kündigung zum 31.12. bekommt.
Entweder gilt die Kündigung oder sie gilt nicht.
Es wird also vereinbart dass sie nicht gilt.

Sie soll nämlich deswegen nicht gelten, um eine andere Kündigung zu ermöglichen.
Anders mag sein, dass zu später gekündigt wird.
Ebenso anders mag aber auch sein, dass zu früher gekündigt wird - mit Bedingung Nachmieter.

Da die Bedingung Nachmieter dann nicht eintreten durfte, gibt es keine Kündigung mehr.
Eigenzitat:
"Sie soll also deswegen nicht gelten, um eine andere Kündigung zu ermöglichen."

Keine Kündigung bedeutet: der Mieter bleibt einfach.
 
Der Mieter hatte zu Ende des Jahren gekündigt.
Der Vermieter stimmte zu, einen früheren Zeitpunkt zuzulassen, wenn ein passender Mieter gefunden wird.
Da die Vorschläge "unpassend" sind, muss der Mieter bis Ende des Jahres bleiben.

Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt. Der Vertrag endet zum Jahresende. Was Neues war nicht zu vereinbaren. Auch ein vorzeitiges Ausziehen ändert nichts an der Vertragsdauer.
 
Der Mieter hatte zu Ende des Jahren gekündigt.
Keine Kündigung bedeutet: der Mieter bleibt einfach.
Aber er will doch weg?
Entweder gilt die Kündigung oder sie gilt nicht.
Es wird also vereinbart dass sie nicht gilt.
Und der Mieter muss dann bleiben, oder was meinst du damit?
Warum versteht man das nicht?
Ich kann nur für mich sprechen, aber ich versteh echt nur Bahnhof.
 
Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt. Der Vertrag endet zum Jahresende. Was Neues war nicht zu vereinbaren. Auch ein vorzeitiges Ausziehen ändert nichts an der Vertragsdauer.
Stimmt schon, er muss da ja nicht wohnen und kann ein und ausziehen wann er will.
Aber schau mal: "es ist alles gesagt: der Vertrag endet also definitiv zum Jahresende."

Wie kann er dann genau so definitiv enden, wenn der Nachmieter akzeptiert worden wäre?
Hat der Vermieter dann zwei Mieter?
 
Hätte es einen akzeptierten Nachmieter gegeben, hätte dieser einen Mietvertrag z.B. ab dem 01.11. abgeschlossen und der zum 31.12. gekündigte Vertrag wäre dann bereits zum 31.10. geendet. Es hätte nicht zwei Verträge gleichzeitig gegeben.
 
Irgendwie kann ich es nicht besser erklären.
Ich versuchs noch mal: ( Vermieter=V) (Mieter=M)

Zeile 1: M:Kündigung 31.12.
Zeile 2: M+V: ok, fällt weg, wir machen (zunächst) weiter
Zeile 3: Das "weiter machen" muss die Voraussetzung sein für:
Zeile4: M: erneute Kündigung 30.11. (mit Nachmieter)
Zeile 5: V:kein Nachmieter da = keine Kündigung 30.11.
Zeile 6:M: gut, dann eben keine Kündigung 30.11.

Ergebnis: dann gilt ja wieder
Zeile 2: M+V: ok, fällt weg, wir machen (zunächst) weiter. Dies lässt "Zeile 1: M:Kündigung 31.12." wegfallen

Es gibt keine Kündigung mehr. Mieter bleibt.
 
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