Piepel
Aktives Mitglied
Es geht um was, was jedem passieren kann(link).
(www.frag-einen-anwalt.de/Zusage-der-Nachmietervereinbarung-zurueckgenommen--f409434.html)
Der Mieter hatte zu Ende des Jahren gekündigt.
Der Vermieter stimmte zu, einen früheren Zeitpunkt zuzulassen, wenn ein passender Mieter gefunden wird.
Da die Vorschläge "unpassend" sind, muss der Mieter bis Ende des Jahres bleiben.
Ok.
Lasst uns mal den Vermieter zurück ärgern.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Hier im link gehts wohl um ein Arbeitsverhältnis (=Angebot und Annahme eines Verrtrages), aber das soll egal sein.
(https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/muss-ich-jetzt-wirklich-gehen-3967942.html#:~:text=Wollen Sie Ihre Kündigung zurücknehmen,kann es annehmen – oder ablehnen.)
Da man ein gekündigtes (...)-Verhältnis nicht noch mehr kündigen kann, muss es wieder einvernehmlich aufleben, bevor es erneut gekündigt wird, richtig?
Es geht also darum, zunächst das OB zu ändern um die Voraussetzung zu schaffen, das WANN anzupassen.
Ganz klar ist es zum Beispiel, wenn man drin ist -und später(!) auszieht.
Genauso muss es sein, wenn man das WANN nicht nach hinten sondern nach vorne anpasst - und früher auszieht.
Die Kündigung zum Jahresende wird folglich aufgehoben, existiert nicht mehr. Das Verhältnis besteht fort. Danach erst kann man dieses erneut kündigen, allerdings mit Bedingung , dass ein Nachmieter passt.
Die Kondition trifft nicht ein, die Bedingung ist nicht erfüllt, die Kündigung entfaltet keine Wirkung.
Also bleibt es bei dem Wiederaufgelebten Mietverhältnis.
Die Kündigung zum Jahres ende war ja aufzuheben um die neue Kündigung möglich zu machen:
der Mieter bleibt drin - und der Vermieter hat ein Problem, weil er nicht zweimal vermieten kann.
Dem neuen macht er sich schadenersatzpflichtig und merkt das aber nicht. Darauf kann er verzichten, wenn er den alten früher gehen lässt.
Und jetzt?!
Stimmt die Logik?
(www.frag-einen-anwalt.de/Zusage-der-Nachmietervereinbarung-zurueckgenommen--f409434.html)
Der Mieter hatte zu Ende des Jahren gekündigt.
Der Vermieter stimmte zu, einen früheren Zeitpunkt zuzulassen, wenn ein passender Mieter gefunden wird.
Da die Vorschläge "unpassend" sind, muss der Mieter bis Ende des Jahres bleiben.
Ok.
Lasst uns mal den Vermieter zurück ärgern.
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Hier im link gehts wohl um ein Arbeitsverhältnis (=Angebot und Annahme eines Verrtrages), aber das soll egal sein.
(https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/muss-ich-jetzt-wirklich-gehen-3967942.html#:~:text=Wollen Sie Ihre Kündigung zurücknehmen,kann es annehmen – oder ablehnen.)
Da man ein gekündigtes (...)-Verhältnis nicht noch mehr kündigen kann, muss es wieder einvernehmlich aufleben, bevor es erneut gekündigt wird, richtig?
Es geht also darum, zunächst das OB zu ändern um die Voraussetzung zu schaffen, das WANN anzupassen.
Ganz klar ist es zum Beispiel, wenn man drin ist -und später(!) auszieht.
Genauso muss es sein, wenn man das WANN nicht nach hinten sondern nach vorne anpasst - und früher auszieht.
Die Kündigung zum Jahresende wird folglich aufgehoben, existiert nicht mehr. Das Verhältnis besteht fort. Danach erst kann man dieses erneut kündigen, allerdings mit Bedingung , dass ein Nachmieter passt.
Die Kondition trifft nicht ein, die Bedingung ist nicht erfüllt, die Kündigung entfaltet keine Wirkung.
Also bleibt es bei dem Wiederaufgelebten Mietverhältnis.
Die Kündigung zum Jahres ende war ja aufzuheben um die neue Kündigung möglich zu machen:
der Mieter bleibt drin - und der Vermieter hat ein Problem, weil er nicht zweimal vermieten kann.
Dem neuen macht er sich schadenersatzpflichtig und merkt das aber nicht. Darauf kann er verzichten, wenn er den alten früher gehen lässt.
Und jetzt?!
Stimmt die Logik?
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