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Hallo Gelöscht 127562,

schau mal hier: -. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo,
liegt kein Grund für ihr Anliegen vor, werden sie damit nichts erreichen.

Es ist und bleibt einzig und alleine Deine und Eure private Angelegenheit, wann, wo und
wie ihr Kontakt zu Euren Eltern pflegt und da kommt es durchaus vor, dass Kontakte
aus privaten Gründen abgebrochen werden.

alles Liebe
flower55
 
Wie konnten sie deine Anschrift herausfinden?

Wie alt ist das Kind? Hat es einen Bezug zu den Großeltern und möchte Kontakt?

Wartet einfach ab, ob sie wirklich das Umgangsrecht einklagen werden.
 
Wenn es echte Gründe gibt ein Verbot von Umgangsrecht zwischen Enkel und Großeltern zu erwirken, dann wende dich an einen Anwalt.
Aus deinen Aussagen erkenne ich nur "gefühlige" Gründe (...die mischen sich überall ein.. usw.) die ein Umgangsverbot rechtfertigen, aber keine "tatsächlichen" (...haben mich geschlagen... usw.)
Deine Eltern scheinen das ernst zu meinen. Also zögere du auch nicht einen Anwalt zu konsultieren.
Sich gut ums eigene Kind kümmern, schließt ein anderes Besuchsrecht nicht aus.
Gut wäre es sicher, wenn ihr euch außergerichtlich einigen könntet. Das scheint aber aus der kurzen Schilderung nicht gegeben.
 
Die Großeltern haben das Recht, den Enkel zu sehen, so wie der Enkel das Recht hat, seine Großeltern zu sehen. Sie können mit einem guten Anwalt auf jeden Fall Erfolg haben.
Es sei denn, man kann nachweisen, dass der Kontakt zu den Großeltern dem Kind schaden würde.

Andersherum ist es. Die Antragsteller also die Großeltern müssen nachweisen das der Kontakt zum Kind dem Kindeswohl dient. Und dem sind ganz enge Grenzen gesetzt damit man hier wirklich ein Umgangsrecht eingeräumt bekommt. Denn anders als bei den leiblichen Eltern des Kindes ist es eben kein ausreichender Grund das man miteinander verwandt ist, oder gar ein Grundrecht des Kindes sondern hängt maßgeblich damit zusammen ob und welche Bezugsperson man bisher für das Kind war.

Von daher @Te, ist die Frage ob sie das einklagen können sehr sehr eng mit der Frage verknüpft wie die Beziehung zwischen deinem Kind und deinen Eltern bisher war. Und auch wie alt das Kind ist, Stichwort Wille des Kindes. Und hängt daher vom Einzelfall ab und nicht davon was Großeltern so wollen oder nicht.

Daher mein Rat lasse dich wenn es finanziell geht Anwaltlich beraten. Dann weißt du auf jedenfall bescheid wie es aussieht und kannst daraufhin freier Überlegen was du musst/willst/möchtest.
 
Das es ihm an nichts fehlt, fällt mir etwas schwer zu glauben, denn es fehlen ihm die Großeltern.
Solche Großeltern
vor allem meiner Mutter, da sie mein Leben bestimmen möchte, sich aktiv in die Erziehung meines Kindes einmischt, mich und meine Freundin auseinander bringen möchte und auch ansonsten keine Grenzen akzeptiert.
fehlen auch dem Kind nicht.
Aus deinen Aussagen erkenne ich nur "gefühlige" Gründe (...die mischen sich überall ein.. usw.) die ein Umgangsverbot rechtfertigen, aber keine "tatsächlichen" (...haben mich geschlagen... usw.)
Boah, da muss also erst geschlagen werden?! Was ist "gefühlig" daran, wenn der TE es sich verbittet, dass seine Mutter versucht, ihn und seine Freundin auseinanderzubringen?!

Ich hatte auch solche Großeltern. Es war vollkommen klar, dass ich es akzeptiert habe, dass meine Eltern den Kontakt zu diesen abgebrochen hatten. Da hat mir wirklich rein gar nichts gefehlt.

Dass Großeltern ihr Umgangsrecht einklagen habe ich echt noch nie gehört. Ich denke auch, dass du das ernst nehmen solltest. Am besten du lässt dich von einem Anwalt beraten. Vielleicht kannst du deinerseits sogar ein Umgangsverbot erwirken oder was Entsprechendes.
 
Screenshot_20230929_222848_Chrome.jpgDer Umgang der Großeltern mit dem Enkelkind muss dem Kindeswohl dienen. Sie müssten also beweisen bei Gerivht, dass der Umgang dem Kind nicht nur nicht schadet, sondern ihm nützt. Das ist schwierig, diesen Nachweis zu führen. Ein Beschluss, das die Großeltern Umgang haben ist also möglich, aber eher unwahrscheinlich.
 
Boah, da muss also erst geschlagen werden?! Was ist "gefühlig" daran, wenn der TE es sich verbittet, dass seine Mutter versucht, ihn und seine Freundin auseinanderzubringen?!

Ich hatte auch solche Großeltern. Es war vollkommen klar, dass ich es akzeptiert habe, dass meine Eltern den Kontakt zu diesen abgebrochen hatten. Da hat mir wirklich rein gar nichts gefehlt.
Nein, hab ich nicht geschrieben. Nur als hartes abgrenzendes Beispiel genannt. "Gefühlig" hat vor Gericht keinen Bestand nur Fakten. Wir wissen auch nicht was vorgefallen ist. Dünne Ausgangslage.

Ich selbst hatte eine herrschsüchtige (noch lieb gemeint) Oma (mütterlicherseits). Meinen Vater hat sie gehasst (selbst Wortunflätigkeiten und anderes mitbekommen - später). Alle anderen Verwandten auch. Meine Mutter hat selbst schwer gelitten. Es gab Kontaktabbrüche. Jahrelang.
Zu meinem Bruder und mir war sie aber lieb. Eine gute Oma. Keine Ausfälle. Möchte ich nicht missen, trotzdem weiß ich jetzt als Erwachsener um das Leid der Anderen. Und ich würde das auch nicht akzeptieren, beträfe es mich. Jeder hat aus seine Sicht korrekt gehandelt. Mein Bruder und ich hatten die Oma (und den Opa) und die Eltern habe sich zurückgehalten. Ich hab sie daher - für mich - gut in Erinnerung.
Habe das erst vor kurzem mit meiner Mutti besprochen, wie ein Mensch zu allen ein A*rsch sein kann, selbst meinem Opa. Außer zu seinen Enkeln. Es geht, auch wenn das nicht in deiner Vorstellungskraft liegt und auch nicht üblich ist. Mir ist das auch noch ein Rätsel.
Zu rechtlichen Kontaktabbrüchen braucht es aber mehr, als nur eben das selbst Gefühlte.

Ich persönlich freue mich, das meine Oma bei mir aus persönlicher Erfahrung in gutem Gedächtnis geblieben ist und nicht nur als bösartig und schlecht. Und ich finde es schade, dass sie nie Zugang zu anderen Menschen hatte, da sie dadurch sicher viel menschliche Zuwendung eingebüßt hat.

Dir hat nichts gefehlt. Okay. Aber du hast auch keinen Vergleich zu dem, was gewesen wäre, wären sie dagewesen. Du hast es akzeptiert und als deine Wahrheit übernommen. Daran ist nichts schlechtes.

Daher wäre eine außergerichtliche Einigung das Beste. Zumal die Eltern ja schon vor der Tür standen mit dieser Drohung. Da hilft Mediation. Das bieten unter anderem auch zusatzqualiizierte Anwälte an.
 
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