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Rundfunkbeitrag

Ich hab kürzlich auch versehentlich ein Quartal zuviel überwiesen. Bei mir kam aber nix zurück. Ich prüfe meine Kontoauszüge monatlich.
 
Ich verstehe nicht so ganz, wieso Du mit Vorauszahlungen mehr Ruhe vor dem Beitragsservice hast als bei Abbuchungserlaubnis.
Bei beiden Methoden muss man ja kontrollieren bzw. aufpassen, ob nicht der Beitrag sich ändert, man bei einem evtl Umzug dran denkt, Kontakt aufzunehmen wo. Datenänderung, ect.
Dann doch lieber abbuchen lassen, dann hörst Du auch nix von denen.
 
Eben gefunden:


> Zahlungsrythmus

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro


Steht doch da:
Den Beitrag der Monate 1-3 habe ich nach gesetzlichen Vorgaben in der Mitte des Zeitraums geleistet.
Die Halbjahresvorauszahlung "zum ersten des Halbjahres" kann nur bedeuten, dass sie am ersten Juli da sein muss. Zahle ich im Februar, so war sie nicht einen Tag sondern Wochen vorher da, erfüllt also die Bedingung.
Aber das war nicht die Zahlung am ersten des Halbjahres , oder?
Ich weiss, es liegt aber an meiner anti-Einstellung.
Ich will einfach mit denen nichts zu tun habe und tu was sie wollen und will meine Ruhe.
Daran müssten sie sich auch messen lassen und Ruhe geben.
*knatschig* :-(
Abbuchungen müsste ich auch wieder kontrollieren.
Überweisungen kosten bei meinem kontoModell, bei den Zinsen kann ich eh keinen Blumentopf gewinnen, also kann ich besser gleich nur einmal überweisen.

Mir muss auch wichtig sein, dass ich zahle, sonst stehen die Befreiuungen meine Mitbewohner in Frage.
Du siehst ja , was Du von der Anti-Haltung hast. Jede Menge Theater. Aber wenn es das Wert ist. Bitte.
 
Aber das war nicht die Zahlung am ersten des Halbjahres , oder?

Sei so lieb und bleib bei den Worten: es geht nicht um "am" sondern um "zum".

Es ist, als würde man Ferienwohnraum vermieten.

In der Vorab-Rechnung schreibt man: ich erwarte Ihren Zahlungseingang zum
(- aber und nicht am -) 1.7.2023. Am.. heisst genau: am - nichts anderes.
Wann aber erwartet der Vermieter das Geld, wenn er "zum " schreibt?
Davor.
Gibt ein Vermieter das Geld zurück, weil der Feriengast zu früh gezahlt hat, und sendet später eine Mahnung, weil der Feriengast keinen Geldeingang auf dem Konto verursachen konnte, da die Annahme mit dem Grund verweigert wurde: "Sie haben zu früh bezahlt"?
Obwohl veröffentlicht wurde dass er es vorher darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Halbjahresvorauszahlung "zum ersten des Halbjahres" kann nur bedeuten, dass sie am ersten Juli da sein muss. Zahle ich im Februar, so war sie nicht einen Tag sondern Wochen vorher da, erfüllt also die Bedingung.
Du hast am 20.2. einen Jahresbeitrag überwiesen. Somit hast du zwar "zum ersten des Halbjahrs" überwiesen, aber den falschen Betrag. Die Monate Januar bis Juni sind darüber hinaus durch diese Interpretation nicht abgedeckt. Durch das Überweisungsdatum komnt nur die 3monatige Überweisung zur Monatsmitte in Frage. Damit hast du die laufende und vorrangige Forderung bedient, und nur zu viel überwiesen.
 
@ Dalmatiner
Wow.
Da aber Geld keine Nämlichkeit hat, sehe ich eine zulässige Forderung auch bei Überzahlung im Sinne des §271 (1) BGB, 2. Halbsatz, als befriedigt an .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal bei Klarna innerhalb der Zahlungsfrist den korrekten Betrag überwiesen- aber versehentlich ohne Angabe eines Zahlungsgrundes. Man muss dazusagen, daß ich nur eine einzige Ratenzahlungsvereinbarung bei denen hatte. Es konnte demnach auch nur diese Monatsrate sein.
Die haben aber das Geld zurücküberwiesen, mir eine Mahnung geschrieben und Verzugszinsen erhoben. Das habe ich erst herausgefunden, nachdem ich wegen Überlastung des chabots mitten in der Nacht dort angerufen habe und mehrfach meine Frage diktieren musste.

Falsch bezahlen ist schlimmer als gar nicht, das sag ich dir 🤣
 
Falsch.. bezahlt hab ich ja nicht, sonst hätte die GEZ nicht dieselbe Beitragsnummer in der Rückzahlung vermerkt - jedoch einen Teil einbehalten.
 
Sei so lieb und bleib bei den Worten: es geht nicht um "am" sondern um "zum".

Es ist, als würde man Ferienwohnraum vermieten.

In der Vorab-Rechnung schreibt man: ich erwarte Ihren Zahlungseingang zum
(- aber und nicht am -) 1.7.2023. Am.. heisst genau: am - nichts anderes.
Wann aber erwartet der Vermieter das Geld, wenn er "zum " schreibt?
Davor.
Gibt ein Vermieter das Geld zurück, weil der Feriengast zu früh gezahlt hat, und sendet später eine Mahnung, weil der Feriengast keinen Geldeingang auf dem Konto verursachen konnte, da die Annahme mit dem Grund verweigert wurde: "Sie haben zu früh bezahlt"?
Obwohl veröffentlicht wurde dass er es vorher darf?
Jedenfalls bescherst Du Dir viele Schwierigkeiten, aus lauter Trotz.
Wenn man das mag. Ok. Besonders clever ist es nicht.
 

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