Ein junger Täter besitzt i.d.R noch nicht die nötige geistige Reife. Daher gibts das Jugendstrafrecht.[…]
Also messen wir mit zweierlei Maß nur weil der Täter jung ist.
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Ein junger Täter besitzt i.d.R noch nicht die nötige geistige Reife. Daher gibts das Jugendstrafrecht.[…]
Also messen wir mit zweierlei Maß nur weil der Täter jung ist.
Ein junger Täter besitzt i.d.R noch nicht die nötige geistige Reife. Daher gibts das Jugendstrafrecht.
Das stimmt so nicht ganz aber ist Mord nicht Mord und müsste demzuurfolge nicht auch die Strafe die gleiche sein ungeachtet des Täteralters?
Notwehr ist klar deffiniert und auch da ist die Tötung eines menschn nur zulässig als allerletztes Mittel sein eigenens Leben zu retten.
Aber das ist doch genau das was gemacht wird, minderjährige max 10 Jahre und unter 14 o Jahre der erwachsene Mörder aber geht für mindestens 15 Jahre in den bau für die gleiche Tat.
Also messen wir mit zweierlei Maß nur weil der Täter jung ist.
Gegenfrage: ist es dann besser, nichts zu tun? Meiner Meinung nach sollte der Staat Verbrecher, die sich nicht von einer Strafe abschrecken lassen, irgendwann lebenslang wegschließen. Dieses echte Lebenslang wird es bei uns natürlich nicht geben. Bei mir kommt immer wieder das Gefühl hoch, dass Täterschutz eine höhere Priorität besitzt als Opferschutz
Erst mal eine Rechtsschutzversicherung finden, die bereit ist, solche Risiken abzudecken....Ui, dann schließ am besten gleich mal ne Rechtsschutzversicherung ab, wenn Du Kinder hast, oder bekommen möchtest.
Bei der Strafzumessung spielen sehr viele Gesichtspunkte eine Rolle, nicht nur einer.Die Tat aber ist die gleiche warum dann nicht auch die Strafe? Hier wird ein Menschenleben unterschieden in schlimm und nicht ganz so schlimm weil der Mörder erst zwölf war.
Findet wer das richtig?
Bei der Strafzumessung bei Tötungsdelikten geht es gar nicht darum, den Wert des Lebens der Tatopfer zu bestimmen. Das kann man nicht, da jeder Mensch und jedes Menschenleben nach unserer Verfassung denselben Wert hat.Das stimmt so nicht ganz aber ist Mord nicht Mord und müsste demzuurfolge nicht auch die Strafe die gleiche sein ungeachtet des Täteralters?
Ein junger Täter besitzt i.d.R noch nicht die nötige geistige Reife. Daher gibts das Jugendstrafrecht.
Bei der Strafzumessung bei Tötungsdelikten geht es gar nicht darum, den Wert des Lebens der Tatopfer zu bestimmen. Das kann man nicht, da jeder Mensch und jedes Menschenleben nach unserer Verfassung denselben Wert hat.
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz).
Auch ein Krimineller ist als Mensch nicht weniger wert als ein nicht krimineller Mensch oder ein besonders guter Mensch. Nicht zuletzt deswegen ist bei uns die Todesstrafe abgeschafft, und auch Straftäter haben ein Recht auf ein faires Strafverfahren und eine faire Strafzumessung.
Bei der Strafzumessung geht es darum, inwieweit dem Täter die Tat - je nach Art und Schwere der Tat, Art der Begehung, seiner Einsichtsfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, seiner geistigen und psychischen Gesundheit etc. - persönlich vorwerfbar ist und welche Sozialprognose ihm für die Zukunft ausgestellt werden kann.
Daher ist bei ein- und derselben Straftat die Strafzumessung - je nach Täter - individuell und somit unterschiedlich. Es wird aber bei Tötungsdelikten nicht mit zweierlei Maß gemessen, was den Wert des menschlichen Lebens der Opfer betrifft. Jedes Mordopfer hat denselben Wert. Dem wird auch dadurch Rechnung getragen, dass die Tötung eines Menschen immer Mord ist, wenn noch eines der in § 211 StGB aufgeführten Mordmerkmale hinzu kommt. Mord wird im Erwachsenenstrafrecht mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
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