Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Nein, wenn es vertraglich vereinbart ist, gilt der Vertrag. Das hatte ich meiner Kollegin auch gesagt und ihr Anwalt hat gesagt, dass der Vertrag gilt.Verwechselst du was nicht? Arbeitnehmerinnen können vier Wochen zum 15. Oder Monatsende kündigen. Die langen Fristen mit 6 Monaten etc. gelten für den Arbeitgeber.
Ja, dann hat sie halt nicht aufgepasst, als ihr das reingedrückt wurde. Auch dafür kann keiner was, außer der , den Vertrag unterschrieben hat.Nein, wenn es vertraglich vereinbart ist, gilt der Vertrag. Das hatte ich meiner Kollegin auch gesagt und ihr Anwalt hat gesagt, dass der Vertrag gilt.
Also mir wird jede Menge zugetraut. Und Frauen müssen halt auch für sich einstehen.Nein, ich sehe das anders. Ein Unternehmen hat von sich aus auf Gleichberechtigung zu achten. Das Thema ist sehr tiefgründig und es fängt schon damit an, dass Mädchen zur Zurückhaltung erzogen werden und Männern generell mehr zugetraut wird. Da müssen wir anders ansetzen. Aber da hier eh gelöscht wird stecke ich keine Mühe rein. 👋
So ein Schmarrn.
Mit einer Kündigungsfrist von 6 oder mehr Monaten ist das alles andere als einfach.
Sicher, dass die Story so stimmt? Nach Paragraph 622 Abs. 6 BGB ist das nämlich nicht zulässig.Nein, wenn es vertraglich vereinbart ist, gilt der Vertrag. Das hatte ich meiner Kollegin auch gesagt und ihr Anwalt hat gesagt, dass der Vertrag gilt.
Natürlich ist es zulässig beiderseits eine abweichende Kündigungsfrist zu vereinbaren.Sicher, dass die Story so stimmt? Nach Paragraph 622 Abs. 6 BGB ist das nämlich nicht zulässig.
Ich bin mehr für Gleichberechtigung. Männer müssen eben für nichts einstehen und kriegen alles zugeworfen. Da sehe ich das Problem. Und Frauen, die sich über andere Frauen stellen helfen der Sache nicht weiter. Das machst du nämlich.Also mir wird jede Menge zugetraut. Und Frauen müssen halt auch für sich einstehen.
Das kann man durchaus lernen.
Ich weiß, dass sie mit einem Anwalt darüber gesprochen hat. Ich wüsste nicht, warum sie mich anlügen sollteSicher, dass die Story so stimmt? Nach Paragraph 622 Abs. 6 BGB ist das nämlich nicht zulässig.
Anzeige (6)
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)