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Urlaub nehmen trotz Stellenwechsel

Die Lösungen sind ja alle genannt worden:
  • Urlaub umbuchen auf die Zeit der Kita-Betriebsschliessung der neuen Arbeitsstelle (Sommer)
  • Urlaub stornieren => wenig finanzielle Verluste bei früher Stornierung
  • Reiserücktrittsversicherung vorhanden? Falls ja, Police prüfen, Vers.berater kontaktieren
  • Bei / Vor Vertragsabschluss mit neuer Arbeitsstelle gebuchten Urlaub klären, möglich ist: unbezahlter Sonderurlaub für die Zeit der Herbstreise
 
Für uns als Familie ist dieser Urlaub sehr wichtig - und er ist ja auch vollständig bezahlt und im Ausland.

Warum hast Du den Urlaub denn schon komplett bezahlt? Das ist NICHT marktüblich, ja fast schon unseriös & das war leider nicht klug. 🤦‍♂️

Glück im Unglück: wegen eines viele Monate im Voraus komplett bezahlten Urlaub (das würden wir nie machen!!! Weil total naiv!) hast Du ein starkes Argument bei neuer Arbeitstelle, die Urlaubstage erhalten zu MÜSSEN. Methode: Tränendrüse.
 
Warum hast Du denn Urlaub schom komplett bezahlt? Das ist NICHT marktüblich, ja fast schon unersiös & das war leider nicht klug.
OffTopic, denn das lößt das Problem ja nicht !
-> Frühbucherrabatt und solche Boni ?
Glück im Unglück: wegen eines viele Monate im Voraus komplett bezahlten Urlaub (würden wir nie machen!!!) hast Du ein starkes Argument bei neuer Arbeitstelle, die Urlaubstage erhalen zu müssen.
***hüstel***
Manche Arbeitgeber würden ihm was hüsteln, wenn er nicht gerade die Koryphäe ist 😉
 
Meine alte Stelle muss ich bis spät. zum 31.03. gekündigt haben (3 Monate zum Quartalsende ist meine Kündigungsfrist) um dann am 30.06. raus zu sein

OT: Du wirst nach Tarif bezahlt, ein Tarifvertrag ist Deinem Arbeitsvertrag übergeordnet. Denn nur dann hat man als Arbeitnehmer gem. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html eine längere Kündigungsfrist als vier Wochen. Arbeitgeber können unterschiedliche AG-Kündigungsfristen anbieten und sind gesetzlich (BGB §622) an die Jahre der Betriebszugehörigkeit gehalten.

Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag haben immer vier Wochen Kündigungsfrist.
 

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