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Umzug als HartzIV-/Bürgergeld-Empfänger

Aich wenn beide Städte in der Zuständigkeit des gleichen Jobcenters liegen, können die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum für ein und dieselbe Wohnraumgröße unterschiedlich sein. Das geht nach dem Mietspiegel, und der ist in jeder Gemeinde unterschiedlich.

Unabhängig davon benötigt man eine Zusicherung des Jobcenters, das die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Versagensgründe gibt es keine, wenn die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte UND diese auch am neuen Wohnort angemessen ist. Aber die Zusicherung muss vorliegen. Erst frühestens ab Meldung werden Mietkosten übernommen.

Antrag auf Umzugskosten lohnt sich immer, mehr als ablehnen können sie den ja nicht. Mietkaution wird immer nur als Darlehen gewährt,
 

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