Hamsterrad
Aktives Mitglied
Gegen die Bescheide und Mahnungen hätte man immer Widerspruch einlegen können. Mit dem Vollstreckungsbescheid ist das nun quasi eingetütet. Sind die Widerspruchsfristen verstrichen gilt es als akzeptiert. Jetzt noch die ursprünglichen Bescheide zu ändern (Beitragsberechnung) würde bedeuten noch mal bei Null anzufangen, andere Beträge fordern, anmahnen, Vollstreckung einleiten und, und, und. Es wäre das ganze Verfahren hinfällig.
Wenn nun ein vollstreckbarer Titel vorliegt schätze ich die Chancen nicht gut ein. Um so mehr musst Du versuchen was zu bewegen.
Am 1.1. fängt der Job an, warum passiert das alles jetzt auch wieder auf der letzten Rille?
Wenn nun ein vollstreckbarer Titel vorliegt schätze ich die Chancen nicht gut ein. Um so mehr musst Du versuchen was zu bewegen.
Am 1.1. fängt der Job an, warum passiert das alles jetzt auch wieder auf der letzten Rille?