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Verletzende Meinung vom Partner

Wenn jemand keine Kinder hat und heutige 14jährige sieht - zumindest manche - dann hat er kein Gefühl dafür, ob man in dem Alter das selbst einschätzen kann, dass es falsch ist.

Zeig ihm doch diesen Thread hier, dann habt Ihr vielleicht eine gute Gesprächsbasis.
 
Die ist und bleibt Missbrauch und strafbar.
Ihr Freund sieht das anders und das ist mehr als befremdlich.

Man hat manchmal andere Meinungen in Beziehungen und manchmal weichen sie auch sehr stark ab. Und ja, bitte gestehe ihm zu, dass er sich erstmal mit dem Thema auseinander setzt bevor Du ihn verurteilst, dann sieht er es vielleicht auch anderes.
 
Ja, es ist strafbar und Mißbrauch, das bestreite ich nicht. Aber für mich macht es einen Unterschied, ob es einvernehmlich war oder nicht, auch wenn es strafbar bleibt. Damals hast Du nicht darunter gelitten, TE, aber heute.

Es war ein Fehler, so denkst Du heute, damals hast Du vermutlich nicht so gedacht.
Was du hier absonderst, ist einfach nur widerlich, und gehört in Wahrheit gemeldet.

Es ist vollkommen irrelevant, ob die sexuellen Handlungen damals "einvernehmlich" stattgefunden haben oder nicht. Den Jugendschutz gibt es genau deshalb, weil eine 14-jährige noch nicht in der Lage ist, derartige Entscheidungen für sich zu treffen. Sie kann die Folgen für ihr Wohl einfach noch nicht abschätzen - wie man am Beispiel der TE ja gut erkennen kann, die heute darunter leidet.

@Aily
wenn ein Erwachsener Sex mit einer 14-jährigen hat, ist das Missbrauch. Das Gesetz ist da vollkommen klar. Da gibt es absolut nichts zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lies doch einfach mal alle Beiträge, bevor Du hetzt. Ich habe nicht geleugnet, dass es strafbar ist und Mißbrauch.
Du hast versucht zu relativieren und der TE eine Teilschuld anzudichten. Das kann ich so nicht stehen lassen. Also sorry, not sorry.

Päderasten die 2-jährige vergewaltigen sagen auch so Sachen wie "sie hat mit mir geflirtet", "er hat mich quasi dazu aufgefordert". Würdest du da auch von "Einvernehmlichkeit" sprechen?

Minderjährig ist minderjährig. Da gibt es keine Einvernehmlichkeit. Die Schuld liegt einzig und allein beim Erwachsenen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber für mich gibt es bei Straftatbeständen keinen Spielraum für unterschiedliche Meinungen,
Das stimmt natürlich. Also nehme ich mal den Straftatbestand aus der Sache, nehmen wir einfach mal an sie war 16, also es war rechtlich ok.
Es war einvernehmlich, aufregend, hinterher noch dort gejobbt (also bis dahin wohl auch nicht so schlimm). Nun mit 30 ist es auf mal der kleine Imbissbesitzer mit dem man sich abgegeben hat und es heute nicht mehr tun würde. Ich denke die Frage ist schwierig. Damals war es subjektiv ok nur heute wäre es jemand, mit dem man sowas niemals machen würde und bereut es.
Ich finde, mit 16 war es einfach ok, auch wenn man nun anderer Meinung ist. Mit 14 allerdings strafbar.
 
sind zwei dinge.
1. er nimmt deine meinung, deine gefühle nicht ernst und diskreditiert sie sogar
2. rechtliche aspekte,
die hinter seiner nicht-ahnung über 14jährige stecken.

das ist schon eine größere baustelle.

und der typ vom imbiss gehört noch im nachhinein noch angezeigt.
der spinnt doch.
 
Wenn ein über 30järiger mit einer 14jährigen Sex hat ist das Missbrauch und strafrechtlich relevant. Auch wenn der Sex einvernehmlich war. Das ist aus gutem Grund so.
Ich kann Dich sehr gut verstehen und Teile absolut Deine Meinung.
Bei der Meinung einiger User vor mir, fehlen mir die Worte.

"Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten. "

Der Mann wusste ganz genau, wie weit er gehen kann, ohne dass ihm was passiert. Sie wollt emit dem alten Mann vögeln. Wer da mit 30 Jahren getröstet werden will, wenn sie damit einverstanden war, verstehe wer will. Die eigene Meinung kann sich mit den Jahren ändert und ist auch in Ordnung, dann muss man lernen, mit den Jugendverfehlungen zu leben. Anstatt zu sagen, ja das war scheixxe was ich da gemacht habe und werde in Zukunft aufpassen, nein wird herumgejammert und will getröstet werden fürt das was sie selber verbockt hat.
 
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