Dalmatiner
Aktives Mitglied
Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, aber für mich ist die Sache relativ klar. Du solltest dir zu allererst einen Behindertenausweis besorgen. Den bekommst du bei der vorliegenden Erkrankung mit Sicherheit, es muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt werden dafür.
Dann bewirbst du dich im Öffentlichen Dienst in der Verwaltung. In Frage kommen vor allem Sozialämter. Die haben immer auch einen Sozialen Dienst, und dort würdest du als studierte Heilpädagogin sehr gut reinpassen. Behinderte müssen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, und im ÖD machen die das auch. Und schon hast du einen sicheren Job. Du kannst Teilzeit arbeiten, darauf besteht nach der Einstellung ein grundsätzlicher Anspruch. Und du hast besonderen Kündigungsschutz. Wenn du dort Mal 3 Monate fehlst wegen einer OP oder Sonstwas, ist das völlig egal.
Verdienst als Sachbearbeiter im ÖD ist so la la. Aber es reicht sicher, damit du und das Kind leben können.
Um den Gang zur Agentur für Arbeit kommst du nicht drumrum, wenn du sofort Geld haben willst. Aber das wäre ja nur für den Übergang. Da ALG l die vorrangige Leistung ist, fängt man dort an. Nicht beim Jobcenter. Das kommt erst wenn es bei der ersten Stelle nichts oder nicht genug gibt.
Dann bewirbst du dich im Öffentlichen Dienst in der Verwaltung. In Frage kommen vor allem Sozialämter. Die haben immer auch einen Sozialen Dienst, und dort würdest du als studierte Heilpädagogin sehr gut reinpassen. Behinderte müssen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, und im ÖD machen die das auch. Und schon hast du einen sicheren Job. Du kannst Teilzeit arbeiten, darauf besteht nach der Einstellung ein grundsätzlicher Anspruch. Und du hast besonderen Kündigungsschutz. Wenn du dort Mal 3 Monate fehlst wegen einer OP oder Sonstwas, ist das völlig egal.
Verdienst als Sachbearbeiter im ÖD ist so la la. Aber es reicht sicher, damit du und das Kind leben können.
Um den Gang zur Agentur für Arbeit kommst du nicht drumrum, wenn du sofort Geld haben willst. Aber das wäre ja nur für den Übergang. Da ALG l die vorrangige Leistung ist, fängt man dort an. Nicht beim Jobcenter. Das kommt erst wenn es bei der ersten Stelle nichts oder nicht genug gibt.