Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Von Zuhause weg mit 17

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 122892
  • Datum Start Datum Start
Das hört sich schrecklich an.
Deine Eltern tun dir sehr viel Unrecht.
Ich würde das Ganze einem Vertrauenslehrer erzählen und zum Jugendamt gehen, damit du Hilfe für einen Auszug bekommst.
Mit 17 Jahren geht dies relativ leicht....dass ein Jugendamt dir in Bezug auf einen Auszug hilft.

Wenn dein Freund mit deinen Eltern redet wird es nicht helfen.
Dankeschön ich hole mir dann Hilfe...ich habe nur sehr viel Angst das das Jugendamt sagen wird das alles gut aussieht. Meine Eltern haben zwei Gesichter vor anderen🙁
 
Du kannst dich beim Jugendamt ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen. Dafür muss auch keine Gefährdung für dich vorliegen. Es genügt, wenn durch die Information deiner Eltern der Beratungszweck vereitelt würde.

Die sagen dir, was es generell für Möglichkeiten gibt. Für dich wäre ein ambulant betreutes Einzelwohnen geeignet. Die Wohnung mietet ein Träger an und du wohnst dort. Bisschen Betreuung gibt's auch. Mit 18 kannst du nach einer eigenen Wohnung dann suchen. Du brauchst aber Hilfe bei den ganzen Anträgen und Geldern. Dafür kann das Jugendamt auch jemanden finden der das macht

Wenn deine Eltern losspinnen erzählst du dem Amt wie dein Vater die Handys zertrümmert, rumschreit und dich kontrolliert und überwacht. Meistens unterschreiben solche Eltern dann doch den Antrag beim Jugendamt.

Zum Freund ziehen klingt auch nicht schlecht- der muss aber erstmal selbst eine Wohnung haben
 
Du kannst dich beim Jugendamt ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen. Dafür muss auch keine Gefährdung für dich vorliegen. Es genügt, wenn durch die Information deiner Eltern der Beratungszweck vereitelt würde.

Die sagen dir, was es generell für Möglichkeiten gibt. Für dich wäre ein ambulant betreutes Einzelwohnen geeignet. Die Wohnung mietet ein Träger an und du wohnst dort. Bisschen Betreuung gibt's auch. Mit 18 kannst du nach einer eigenen Wohnung dann suchen. Du brauchst aber Hilfe bei den ganzen Anträgen und Geldern. Dafür kann das Jugendamt auch jemanden finden der das macht

Wenn deine Eltern losspinnen erzählst du dem Amt wie dein Vater die Handys zertrümmert, rumschreit und dich kontrolliert und überwacht. Meistens unterschreiben solche Eltern dann doch den Antrag beim Jugendamt.

Zum Freund ziehen klingt auch nicht schlecht- der muss aber erstmal selbst eine Wohnung haben
Dankeschön erstmal.
Mein Freund hat leider noch keine Wohnung aber sucht danach. Meine Eltern müssten das doch dann einwilligen oder. Und was ist dieses betreute Einzelwohnung sind die dann die ganze Zeit da also der Betreuer?
 
Betreutes Einzelwohnen ist
oft die beste Lösung ....
Ich bin mit 16 J zu meinem Freund gezogen..
Es half mir damals sehr.
Das hõrt sich gut an. Macht das Jugendamt dann alles? Meine Eltern drohen mir damit das ich keinerlei Unterstützung bekommen würde von denen...
 
Und was ist dieses betreute Einzelwohnung sind die dann die ganze Zeit da also der Betreuer?
Nein. Wenn du allein dort wohnst trauen sie dir zu dass du das Meiste selbst schaffst. Die sind paar Stunden am Tag da, höchstens. Oder nur 3 Mal in der Woche eine Stunde. Das kommt drauf an was du brauchst.

Ja wenn du noch nicht 18 bist müssen deine Eltern das unterschreiben. Lebensunterhalt kommt vom Jugendamt, manchmal bezahlt das Jugendamt aber auch nur die Wohnung.
Wie gesagt, je mehr du "hinlangst" um so eher unterschreiben deine Eltern.

Du musst die Zeit bis 18 überbrücken. Danach wird es leichter die Dinge zu regeln.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben