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ZENSUS 2022

Man kann doch, wenn man sich online in die Zensus - Befragung einloggt, gleich am Anfang angeben, dass man nicht mehr Besitzer der Immobilie ist und damit ist die Befragung beendet, die Sache klar gestellt und man hat seine Pflicht der Teilnahme erfüllt.
Ich kenne das online Dokument nicht aber ich habe eben meine LG nochmal befragt.
Sie sagte das man das so machen könnte, allerdings erscheint dann ein Feld in welchem man den neuen Eigentümer benennen muss, ansonsten kann man nicht fortfahren. Alleine das ist datentschutztechnisch grenzwertig. Wo ist die Einwilligung des neuen Eigentümers??

Aber das hätte sie sogar noch ignoriert, jedoch gibt es keine Möglichkeit, online eine Eigentümergemeinschaft anzugeben - anscheinend ist das bei der Papierform einfacher. Hier lässt sich jedenfalls nur eine Person eintragen.

Wenn das so viele Menschen erhalten und gezwungen werden Angaben zu machen, sollte man mehr Professionalität in dieser ganzen Vorgehensweise erwarten können.


Ist das nicht der Sinn der Sache?
Dass veraltete Daten auf den neuesten Stand gebracht werden?
Könnte ein Grund sein. Das würde auch erklären weshalb ich nichts erhalten habe. Ich hatte nämlich beim letzten Zensus 2011 noch kein Eigentum gehabt.
Aber was hat man von der Umfrage wenn nachher 30 Prozent angeschrieben werden, die keine Auskunft zur Immobilie geben, sondern darauf verweisen kein Eigentümer zu sein?

Außerdem hätte deine Erklärung zur Folge das überhaupt niemand angeschrieben werden könnte der seine Immobilie nach dem letzten Zensus erworben hat. Keine Ahnung ob das so ist, aber dann wäre das ja ein heiloses durcheinander bis überhaupt mal klargestellt ist, wer alles Eigentümer ist.

Bei der heutigen Digitalisierung kann eine Bundesregierung nicht nach aktuellen Eigentümern von Grundstücken oder Immobilien filtern?
Aber die aktuelle Anschrift um das Zeug zu schicken hatten sie schon.
 

Hallo Portion Control,

schau mal hier: ZENSUS 2022. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hi,

die einzigen beiden in meiner Familie die Post erhalten haben, sind beide keine Eigentümer der betreffenden Immobilien.
Müssen sie das zwangsläufig sein? Es werden doch auch ganz normale Mieter befragt, die gar kein Eigentum haben.

Verstehe ich das richtig, man bekommt ein Bußgeld, wenn man Daten zurück hält? Oo

Naja, das kann gut vorkommen. Die Teilnahme an der 10 jährigen Befragung ist verpflichtend, war schon immer so. Hierzu gibt es den §17 des Bundesstatistikgesetzes
 
Ich kenne das online Dokument nicht
Aber gleich mal meckern 🙄
Ich habe erst mal eine Papier"einladung" mit Daten für die online-Befragung bekommen.
Darauf steht ausdrücklich: "Erfolgt keine Beantwortung ... bis zur genannten Frist, wird Ihnen in den Folgewochen automatisch ein Erinnerungsschreiben mit einem Papierfragebogen zugesandt ..."
Und dann in farbigem Groß- und Fettdruck:
"HABEN SIE NOCH FRAGEN? " Dort ist u.a. eine TelNr angegeben.

Das würde auch erklären weshalb ich nichts erhalten habe.
Es hat nicht jeder was erhalten, das ist eine statistische Auswahl.
Im Ernst jetzt, man erwartet eine Stichtagsmeldung Mai 2022 und wedelt schon im Vorfeld mit lustigen Bußgeldern bei Nichteinhaltung und die rufen veraltete Daten ab?
Da hier eine Auskunftspflicht besteht, ist es völlig normal, dass es ein Bußgeld geben kann, wenn man diese Pflicht nicht erfüllt, und es gehört dazu, dass einem das im Vorfeld mitgeteilt wird.
Aber das hätte sie sogar noch ignoriert, jedoch gibt es keine Möglichkeit, online eine Eigentümergemeinschaft anzugeben
Wenn sie vorher "Eigentümerin eines Hauses" war und dieses verkauft hat, ist doch jetzt eine andere Einzelperson Eigentümer des Hauses, keine "Eigentümergemeinschaft". Wenn sie in einer WEG eine Wohnung als Sondereigentum hatte, ist jetzt ein anderer Mensch der neue Eigentümer, keine Eigentümergemeinschaft.
 
Meine Mutter hat ein Schreiben bekommen dass am Montag Abend jemand um 19 Uhr zur Befragung kommt. Das finde ich schon richtig aufdringlich und wir sagen das ab weil sie krank und schwerhörig ist.

Aber dass man da jemanden abends reinlassen soll.
 

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