Portion Control
Urgestein
Ich kenne das online Dokument nicht aber ich habe eben meine LG nochmal befragt.Man kann doch, wenn man sich online in die Zensus - Befragung einloggt, gleich am Anfang angeben, dass man nicht mehr Besitzer der Immobilie ist und damit ist die Befragung beendet, die Sache klar gestellt und man hat seine Pflicht der Teilnahme erfüllt.
Sie sagte das man das so machen könnte, allerdings erscheint dann ein Feld in welchem man den neuen Eigentümer benennen muss, ansonsten kann man nicht fortfahren. Alleine das ist datentschutztechnisch grenzwertig. Wo ist die Einwilligung des neuen Eigentümers??
Aber das hätte sie sogar noch ignoriert, jedoch gibt es keine Möglichkeit, online eine Eigentümergemeinschaft anzugeben - anscheinend ist das bei der Papierform einfacher. Hier lässt sich jedenfalls nur eine Person eintragen.
Wenn das so viele Menschen erhalten und gezwungen werden Angaben zu machen, sollte man mehr Professionalität in dieser ganzen Vorgehensweise erwarten können.
Könnte ein Grund sein. Das würde auch erklären weshalb ich nichts erhalten habe. Ich hatte nämlich beim letzten Zensus 2011 noch kein Eigentum gehabt.Ist das nicht der Sinn der Sache?
Dass veraltete Daten auf den neuesten Stand gebracht werden?
Aber was hat man von der Umfrage wenn nachher 30 Prozent angeschrieben werden, die keine Auskunft zur Immobilie geben, sondern darauf verweisen kein Eigentümer zu sein?
Außerdem hätte deine Erklärung zur Folge das überhaupt niemand angeschrieben werden könnte der seine Immobilie nach dem letzten Zensus erworben hat. Keine Ahnung ob das so ist, aber dann wäre das ja ein heiloses durcheinander bis überhaupt mal klargestellt ist, wer alles Eigentümer ist.
Bei der heutigen Digitalisierung kann eine Bundesregierung nicht nach aktuellen Eigentümern von Grundstücken oder Immobilien filtern?
Aber die aktuelle Anschrift um das Zeug zu schicken hatten sie schon.