juka
Aktives Mitglied
Ich muss mich entschuldigen. Scheinbar hast du Recht und ich mich geirrt. Für mich wirft diese Regelung Fragen auf. Mal angenommen die Person verdient im neuen Job gerade mal ein paar Hundert Euro mehr als Alg2, müsste das vorausgezahlte Alg2 also zurückzahlen, dann wäre diese Person doch kurz nach der ersten Gehaltszahlung sofort wieder Pleite und würde gar nicht über den Monat kommen.Ja ich hatte recht. Kp was Juka wollte.