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KDU vorwirkend?

Ja ich hatte recht. Kp was Juka wollte.
Ich muss mich entschuldigen. Scheinbar hast du Recht und ich mich geirrt. Für mich wirft diese Regelung Fragen auf. Mal angenommen die Person verdient im neuen Job gerade mal ein paar Hundert Euro mehr als Alg2, müsste das vorausgezahlte Alg2 also zurückzahlen, dann wäre diese Person doch kurz nach der ersten Gehaltszahlung sofort wieder Pleite und würde gar nicht über den Monat kommen.
 
Ich muss mich entschuldigen. Scheinbar hast du Recht und ich mich geirrt. Für mich wirft diese Regelung Fragen auf. Mal angenommen die Person verdient im neuen Job gerade mal ein paar Hundert Euro mehr als Alg2, müsste das vorausgezahlte Alg2 also zurückzahlen, dann wäre diese Person doch kurz nach der ersten Gehaltszahlung sofort wieder Pleite und würde gar nicht über den Monat kommen.
Jein,
du bekommst das H4 im voraus.
Hättest im ersten Verdienstmonat "doppelt" Geld.
Wobei eine Firma erst am Ende bzw. zum nächsten ersten oder 15. des Monats das Gehalt/den Lohn überweist.

Es hebt sich in etwa auf.

Gruß Hajooo
 
Jein,
du bekommst das H4 im voraus.
Hättest im ersten Verdienstmonat "doppelt" Geld.
Wobei eine Firma erst am Ende bzw. zum nächsten ersten oder 15. des Monats das Gehalt/den Lohn überweist.

Es hebt sich in etwa auf.

Gruß Hajooo
Ein Beispiel: Eine Person fängt zum 01.05. einen neuen Job an, bekommt also zum 30.04. das letzte mal Kohle vom Amt. Wenn sie dann am 30.05. das erste mal die Lohnzahlung bekommt, hat die Person in dem Monat doppelt verdient - rein rechnerisch - korrekt. Nur benötigt sie das Geld natürlich für den Folgemonat (Miete etc..). Müsste sie das Geld zurückzahlen, könnte sie nicht über den Monat kommen.
 
Ein Beispiel: Eine Person fängt zum 01.05. einen neuen Job an, bekommt also zum 30.04. das letzte mal Kohle vom Amt. Wenn sie dann am 30.05. das erste mal die Lohnzahlung bekommt, hat die Person in dem Monat doppelt verdient - rein rechnerisch - korrekt. Nur benötigt sie das Geld natürlich für den Folgemonat (Miete etc..). Müsste sie das Geld zurückzahlen, könnte sie nicht über den Monat kommen.
Jop, da hast du wieder Recht.

Überlegung dahinter ist wohl dass man alg2 Empfänger nicht besser stellen soll als Menschen die ohne alg2 Bezug einen neuen Job beginnen. Die haben ja am 30.4 gar nichts bekommen.

Und in der Praxis wird dann Ratenzahlung gewährt
 
Klingt gut.

Dann steht der Pension nichts mehr im Weg, wenn das alles stimmt und dies vorwirkend bezahlt wird und dann zurück gezahlt wird bzw. werden kann....
Ich wünschte ich könnte es beim JC auch so fragen aber ich trau mich nicht...
 

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