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Einfach aus gemeinsamer Wohnung ausziehen?

  • Starter*in Starter*in Alleinverdienerin
  • Datum Start Datum Start
Ihr könnt die Wohnung ordnungsgemäß mit 3-monatiger Kündigugnsfrist kündigen.
"Haben mehrere Personen einen Mietvertrag geschlossen, können nur beide gemeinsam kündigen. Was nicht geht: Der wegziehende Partner kündigt seinen Teil des Mietvertrages separat. Eine solche Kündigung ist nicht möglich. Eine Kündigung müssen Sie mit Wirkung für beide gemeinsam unterzeichnen. "
"Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. "
Dein Partner könnte so die Wohnung alleine übernehmen.
Das würde ich ja gern. Nur will er partout nicht ausziehen und mich lässt der Vermieter nicht raus, weil mein Partner nicht genügend Einkommen hat, um die Wohnung zu halten.
 
Hallo Alleinverdienerin,

wie lange wart ihr denn zusammen und wart ihr schon zusammen, bevor ihr zusammengezogen seid? Ich frage deswegen, weil ihr je nachdem eine Mietergemeinschaft in Form einer Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts (705 BGB) sein könntet. Diese kann auch durch konkludentes, also schlüssiges Handeln ohne Wissen der Beteiligten gegründet werden. Bei Ehepaaren die in ein gemeinsames Haus ziehen sieht die Rechtsprechung das regelmäßig so. Du könntest dann über den 730 BGB gegenüber deinem Expartner die Auflösung Gemeinschaft verlangen, wozu dann im Rahmen der Abwicklung auch die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses gehört. Bei der Abwicklung einer GbR sind alle Gemeinschafter grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Lass es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen, eventuell reicht die Drohung damit ja schon.

Wichtig ist, dass du dich vorher von ihm trennst. Such dir vielleicht auch einen Anwalt für Miet- oder Gesellschaftsrecht.

Zur Reihenfolge also:
1. Trennung von deinem Partner nach Bett und Tisch
2. Schriftliche Kündigung der Gemeinschaft nach 730 BGB gegenüber deinem Partner in der dann auch steht, dass du sein Einverständnis zur Auflösung des Mietvertrages verlangst.
3a. Gerichtsverfahren um ihn zur Zustimkung zu zwingen
3b. Gemeinsame Kündigung des Mietvertrags

Viel Erfolg!
 
Hallo Leiter,

Danke für diese ausführliche Antwort. Wir sind seit 10 Jahren zusammen. Davon wohnen wir seit 5 Jahren zusammen. Wir sind also juristisch gesehen eine Bedarfsgemeinschaft.
 
Hallo Leiter,

Danke für diese ausführliche Antwort. Wir sind seit 10 Jahren zusammen. Davon wohnen wir seit 5 Jahren zusammen. Wir sind also juristisch gesehen eine Bedarfsgemeinschaft.

Hallo Alleinverdienende,

gerne. Man muss da aber unterscheiden: eine GbR ist eben keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Gemeinschaft die auf ein gemeinsames Ziel hinarbeitet. In der Regel ist eine GbR eine Firma und das Ziel ist Gewinn, aber grundsätzlich kann das Ziel alles sein, also z.B. auch ein gemeinsames Leben. Da ihr vorher schon fünf Jahre zusammen wart, kann man das bei euch denke ich annehmen. Ich möchte aber betonen, dass ich zwar einen juristischen Studienabschluss habe, aber kein Anwalt bin. Lass dich darum vorsichtshalber noch einmal juristisch beraten da es da durchaus auf die Details eures Lebens ankommen kann.

Gib jedenfalls nicht auf, irgendwie kommst du aus der Sache raus 🙂
 
Hallo Alleinverdienende,

gerne. Man muss da aber unterscheiden: eine GbR ist eben keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Gemeinschaft die auf ein gemeinsames Ziel hinarbeitet. In der Regel ist eine GbR eine Firma und das Ziel ist Gewinn, aber grundsätzlich kann das Ziel alles sein, also z.B. auch ein gemeinsames Leben. Da ihr vorher schon fünf Jahre zusammen wart, kann man das bei euch denke ich annehmen. Ich möchte aber betonen, dass ich zwar einen juristischen Studienabschluss habe, aber kein Anwalt bin. Lass dich darum vorsichtshalber noch einmal juristisch beraten da es da durchaus auf die Details eures Lebens ankommen kann.

Gib jedenfalls nicht auf, irgendwie kommst du aus der Sache raus 🙂

Wie kommst Du denn auf diese Aussage?
Woher hast Du denn Deine Erkenntnisse?

Die Voraussetzungen für das Entstehen einer GbR sind in § 705 BGB geregelt. Danach müssen mehrere Personen einen Vertrag schließen, der auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichtet ist und die Beteiligten verpflichtet, diesen zu fördern. Häufig liegt der Zweck im gemeinsamen Betreiben eines Unternehmens, also der Gewinnerzielung. Darüber hinaus sind diverse weitere Zwecke denkbar, wie zum Beispiel das bloße Verwalten und Halten gemeinsamer Vermögensgegenstände (Grundstücke, Gesellschaftsanteile, etc.) oder die Errichtung eines Bauwerks (sog. Bauherrengemeinschaft). ... Innengesellschaften dienen häufig der bloßen Vermögensverwaltung. Zum Beispiel kommen sie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften vor, wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die ihrem Zweck nach über das Herstellen der gemeinsamen Lebensgemeinschaft hinausgehen (z.B. gemeinsames Ferienhaus zur regelmäßigen Vermietung an Feriengäste). Die Bestimmungen zur GbR haben dann große Bedeutung im Falle der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. - https://tp-rechtsanwaelte.de/gbr/


Eine Beziehung zwischen 2 Lebenspartnern ohne vorgenannte Grundlagen, wieso sollten die denn eine GbR sein?
Eine Bedarfsgemeinschaft - ja, aber eine GbR sicher nicht.
 
Hallo Zusammen,
ich habe mich inzwischen auch etwas zu dem Thema belesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich ihn schon, im schlimmsten Fall, durch eine Klage zwingen, gemeinsam zu kündigen. Das will ich eigentlich nicht. Mein Plan wäre also, dass ich versuche mit ihm eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die in unserem Innenverhältnis meine Haftung für etwaige Mietschulden ausschließt. Ich hatte gestern noch einmal mit ihm über das Thema gesprochen und er meinte, dass er die Miete schon irgendwie zusammenbekommt ( wahrscheinlich würden ihn seine Eltern dann unterstützen). Dann würde ich ausziehen und wenn er doch nicht zahlt, das Mietverhältnis kündigen und ihn ggfs. auf seine Kündigung verklagen. Ich habe morgen auch einen Termin für eine Erstberatung bei einem Anwalt ( habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung).
 

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