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Petition Bundestag gegen Steuererklärung als Einkommen

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo,

habe gerade eine Petition an den Bundestag geschickt, das ich dagegen bin, das die Steuerrückerstattung als Einkommen angerechnet wird bei Hartz IV.

Sobald es veröffentlicht wurde, gebe ich euch den Link, damit ihr da auch unterschreiben könnt, mit der Hoffnung, das es dann bald geändert wird.

Gruß

Susanne
 
eine Steuerrückerstattung ist Geld, dass Du nicht an den Staat abführen musstest und das Dir somit zur bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht , also Einkommen.

Also hat das doch alles seine Richtigkeit.
 
Hallo kasiopaja.

eine Steuerrückerstattung ist Geld, das du dem Staat zu viel bezahlt hast und dem Staat demnach nicht zusteht. Weswegen man dann noch hierauf Steuern zahlen sollte, ist unergründlich. Susi hat recht!
 
Hallo,

habe gerade eine Petition an den Bundestag geschickt, das ich dagegen bin, das die Steuerrückerstattung als Einkommen angerechnet wird bei Hartz IV.

Sobald es veröffentlicht wurde, gebe ich euch den Link, damit ihr da auch unterschreiben könnt, mit der Hoffnung, das es dann bald geändert wird.

Gruß

Susanne

Das ist doch absoluter Quatsch.

Wenn dieses Einkommen geringer versteuert worden wäre, wäre es auch gleich im Rahmen der Hartz IV Regelungen berücksichtigt worden.

So wird es halt später berücksichtigt.

Blinder Aktionismus, der niemandem dient und an der Rechtslage vorbeigeht.
 
Hallo Gast ungeklärt,


deine Antwort,knapp und präzise,aber,

Könnte Susi nicht Recht haben,da diese Steuerrückerstattungen,
in das Schonvermögen eingerechnet werden müssten.

Auch im Nachhinein,da diese Summe X zum Zeitpunkt der Berechnung des
Schonvermögens beim AlGII Antrag noch nicht bekannt ist?

Übernimmt der Staat eine eventuelle Nachzahlung?

Gruß Karin
 
Das ist doch absoluter Quatsch.

Wenn dieses Einkommen geringer versteuert worden wäre, wäre es auch gleich im Rahmen der Hartz IV Regelungen berücksichtigt worden.

So wird es halt später berücksichtigt.

Blinder Aktionismus, der niemandem dient und an der Rechtslage vorbeigeht.

Hallo,

es gibt Leute, die auch arbeiten gehen und nachher arbeitslos werden und während sie arbeiten KEIN ALG II beziehen. Und dann machen sie eine Steuererklärung und bekommen Geld zurück. Da sie aber mittlerweile arbeitslos sind, müssen sie evtl. ALG II beantragen. Und schwups, ist das Geld weg. Und das kann es nicht sein. Denn das Geld haben die ja nicht freiwillig an den Staat gegeben, sondern es wird sofort abgezogen. Wenn man die Steuern nicht direkt mit dem Lohn verrechnet werden, könnte man ja selbst entscheiden, ob man das Geld ausgibt oder spart.

Aber der Staat sagt, das das dann Einkommen ist, und das ist nicht rechtens. Die AN haben das Geld nicht freiwillig "angespart"

Und dazu gab es auch schon Gerichtsurteile, das die Steuerrückerstattung NICHT als Einkommen anzurechnen ist.

Gruß

Susi
 

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