Tamagochi6
Aktives Mitglied
Unter Umständen wäre eine Abmahnung oder auch eine Kündigung berechtigt. Dem AU-Schein kommt ein sehr hoher Beweiswert zu, d.h. es ist nicht so einfach für den Arbeitgeber, die AU-Bescheinigung anzuzweifeln.
Ich hätte an deiner Stelle gar nicht mit dem Arbeitgeber besprochen... wenn der Arzt dich krank schreibt, dann nimm den Schein und geb es beim Arbeitgeber ab.
Nun hast du aber mit dem Arbeitgeber gesprochen und es hängt meiner Meinung sehr davon ab, wie du das bei deinem Arbeitgeber angesprochen hast. Wenn der AG das Gefühl hat, dass du krank feierst, dann kann er versuchen dich abzumahnen bzw. zu kündigen.
Bei einer Krankschreibung gilt: Du darfst alles machen, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Das Nicht-Einnehmen der Medikamente verlängert die Krankheit bzw. führt zu keiner Genesung. Meiner Meinung nach wäre auch in diesem Fall eine Abmahnung zulässig.... nur mit dem Beweisen wird es schwierig.
Ich feiere nicht krank und nehme meine Medikamente wieder. Ich habe ihn auf den Schein angesprochen, er wollte ihn nicht akzeptieren und hat mir dann gesagt dass ich Urlaub nehmen muss. Ich kann eine Abmahnung überhaupt nicht verstehen. Ich hasse es war er versucht mir anzukreiden. Ich habe manchmal das Gefühl, dass ich bald komplett Arbeitsunfähig werde oder nur halbtags arbeiten kann, was aber nicht geht weil ich ja auch noch mein leben stemmen muss.