Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Identitätsdiebstahl?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da die TE nicht mehr in der betreffenden Wohnung wohnt, ist das irrelevant.
Sie wohnte zu Zeit dort.
Die Rechnung entstand aus genau dieser Zeit und Wohnung.
Darauf wird sich der Stromanbieter auch berufen.
Wäre Sie zu der Zeit nicht an diese Whg gemeldet gewesen,also z.B nur ihr Mann,..hättet ihr Recht.
Dann könnte es ihr Egal sein.

Aber von mir aus, ihr habt Recht und ich meine Ruhe,mir ist der Aufwand zu Hoch.
Die TE wird schon die richtigen Wege finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anzeige

Re: Identitätsdiebstahl?
Schade dass man nur erfährt, was Du nicht denkst - aber nicht das was Du denkst.
Gibt es denn Beiträge, denen Du grundsätzlich (mit einem "like"?) zustimmen würdest?

Wenn Du nicht erfährst was ich denke, dann hilft nur lesen, verstehen und umsetzen.

Und es gibt sehr viele Beiträge, denen ich mit einem "like" zugestimmt habe.

Das spielt für das Thema hier zwar keine Rolle, ist off-topic, aber dumm rumschwätzen kann ich auch, wenn ich es möchte. Nur bei fachlichen Themen, erspare ich mir das und auch den Forenteilnehmern. Es heißt ja Hilferuf und nicht, ich will Dummgeschwätz hören, ob es richtig ist oder nicht.

Zufrieden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann gern direkt vom Fach sprechen, ich arbeite beim Energieversorger:

- zuständig und zahlungspflichtig ist der Vertragspartner, also die TE
- sie hat damals eine Bestätigung des Vertrages bekommen, der hätte sie zeitnah (!) widersprechen müssen, wenn sie den Vertrag nicht allein auf ihren Namen möchte (meist geht das übrigens auch postalisch raus...)
- wer bezahlt, wessen Telefonnummer oder E-Mail Adresse angegeben ist, ist egal
- die TE wohnte zu dem Zeitpunkt dort, also muss sie auch für die Kosten aufkommen, die angefallen sind (dies regelt allein die Ab- und Anmeldung der Mieter bzw Eigentümer! Der Versorger holt sich hier nicht bei jedem einzelnen Kundenwechsel die Daten von der Gemeinde ein!)

Was mir noch einfällt: wenn es jetzt schon beim Inkassobüro ist - hat man die Mahnungen vorher einfach ignoriert? Nie erhalten? Vom Nachmieter nie was gehört?
Der Versorger bzw. das Inkassobüro schickt ja nicht nur per Mail etwas raus - die ermitteln schon wo du dann wohnst und senden es dir per Post. Sonst hätte man dich ja jetzt auch nicht angeschrieben.

Liebe TE, wenn du mit deinem Mann zusammen im Vertrag standest, dann haftet zumindest auch ihr beide. Stehst du allein drin, kannst du ggf. noch per Anwalt versuchen, die Kosten mit deinem Mann aufzuteilen. Das Problem ist leider, dass du diesem Vertrag nie widersprochen hast (habt ihr denn nie drüber geredet, woher der Strom so kommt?😉 )

Dem Versorger ist es letztendlich egal, wer schuldig ist und wer nicht: du hast dort gewohnt, die Bestätigung auf deinen Namen erhalten und nie reagiert / etwas beanstandet. Es ist auch kein Identitätsklau. Der Versorger kann ja schlecht erahnen, wer da gerade den Vertrag mit den korrekten Daten schließt 😉
Und wenn sich keiner meldet und beschwert....

Immer darauf achten, was so alles gemacht wird... bei Trennungen / Scheidungen, steht man sonst blöd da.
 
Ich klemme mich mal (als hier benannte Dummschwätzerin) dazwischen.^^

Erstmal, bei verheirateten Paaren haftet auch der Partner.
Das ist hier aber nicht Maßgeblich,wäre eine Freundin mit in der Wgh gemeldet gewesen, wäre das selbe so passiert.

Um den ge"fakten" Vertrag beim Stromanbieter geht es nicht wirklich.
Das ist zwar ein Auftrag dafür das eine Wohnung Strom braucht, aber nicht vom Namen abhängig.

Die "An und Abmeldebestätigung" der neuen und alten Wohnungen MUSS hingesendet werden.
Damit haben Sie auch ein Zeitstempel für ihren gelieferten Strom.
ERST DAMIT wird STROM an die WOHNUNG gesichert und geliefert.

NICHT auf Grund von Namen/Email oder Telefonnr, deswegen die Bestätigung einer Einwohnnermeldebehörde.
Der Strom geht ja nicht in Menschen sonder in die Wohnung.
Keine An und Abmeldebestätigung-kein Strom an DIESE Wohnung.

Die Rechnung geht somit immer an die belieferte Wohnung der dort gemeldeten Personen.
WER da nun von beiden den Auftrag geordert hat ist nebensächlich.
Der Stromanbieter hat mit dem Vertragpartner nur eine konkrete Ansprechperson.

Wenn eine 10 köpfige Familie eine Whg mietet und einer hat den Strom in seinen Namen beauftragt , hat der Stromanbieter einen Ansprechpartner und Auftraggeber , das spricht aber die anderen dort wohnenden nicht Frei.
Wird die Rechnung nicht von dem Ansprechpartner/Auftraggeber bezahlt, wird gemahnt und gekappt, wenn die anderen da gemeldeten/wohnenden Personen nicht im vollen Betrag einspringen.

Ist eine Ansprechperson für die Whg nicht auffindbar oder willens , ..geht die Rechnung an andere dort wohnenden Personen (gemeldetet) ,auch ohne das er oder Sie einen Auftrag erteilt hat, weil ihnen der Strom zu Gute kam.

Deswegen zu Anfang meine Frage an die TE ob beide in der Whg gemeldet waren,das ist das Maßgebende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, @Schokoschnute, aber ich habe noch nie eine Melde Bescheinigung an meinen Stromversorger geschickt. Alles, was der von mir wissen will ist die Nummer des Zähler, welcher der Wohnung zugeordnet ist. Und ja, ich denke theoretisch könnte ich auch die 2. Wohnung, deren Zähler in unserem Zählerkasten hängt, auf meinen Namen melden. Also ich habe nicht ganz verstanden, was Du da mit An-, Ab-, Ummeldebescheinigung meinst...
 
Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, @Schokoschnute, aber ich habe noch nie eine Melde Bescheinigung an meinen Stromversorger geschickt. Alles, was der von mir wissen will ist die Nummer des Zähler, welcher der Wohnung zugeordnet ist. Und ja, ich denke theoretisch könnte ich auch die 2. Wohnung, deren Zähler in unserem Zählerkasten hängt, auf meinen Namen melden. Also ich habe nicht ganz verstanden, was Du da mit An-, Ab-, Ummeldebescheinigung meinst...
Hallo Scum;
Ich meine eine Ummeldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt damit.
Das Abmelden einer alten Wohnung und das Anmelden einer neuen Wohnung.
Das wirst du auch gemacht haben,weil damit auch die neue Andresse im Ausweis vermerkt wird.
In meiner Region ist es so üblich.
Es kann natürlich woanders anders gehandhabt werden mit dem Stromanbieter.
Es gibt dafür z.B auch Übergabeprotokolle oder Übergabebescheinigungen vom Vermieter die gebraucht werden. Der beinhaltet diese Ummeldebescheiniung schon.

Wir können ja nochmal schauen ob Fabienne dazu mehr sagen kann,mir geht es hier nicht darum Recht zu behalten,das ist nur meine Erfahrung.

Ps.Du könntest natürlich die Zählernummer vom Nachbarn nehmen.
Doch jeder hat seine eigene Zählernummer auf seinen Namen=Wohnung.
Es würde etwas Unrund laufen und nachgefragt werden,wenn es nicht koscher erscheint, ob man wirklich den richtigen Zählerstand abgelesen hat,schätze ich mal..
 
Zuletzt bearbeitet:
Schokoschnute meinte:

Erstmal, bei verheirateten Paaren haftet auch der Partner.
Dann nenne doch mal eine glaubhafte Quelle für diese aus meiner Sicht nicht richtigen Aussage!


Du bist doch Jurist ..und stellst mehr in Frage ,wie du Antworten gibst.

Der Satz ist schon eine etwas grobe Aussage von mir, Richtig. Es war schon Spät.
Dennoch ich kopiere:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

1. Der Ehepartner zahlt Schulden nicht ab.

Selbst wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie die Schulden Ihres Partners nicht ausgleichen – egal ob er diese vor oder während der Ehe gemacht hat, denn trotz Verheiratetsein bleiben beide Partner eigenständige natürliche Personen. Doch es gibt Fallen: Wenn Sie als Bürge oder Mitschuldner Verträge unterschrieben haben, sind Sie in der Pflicht, für Schulden aufzukommen.

2. Der Ehepartner zahlt Rechnungen nicht.

Bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs, haften Sie mit. Das bedeutet: Für Geschäfte, die zur Haushaltführung und zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Eheleute sowie der unterhaltsberechtigten Kinder erforderlich sind, haften beide Ehepartner. Denn i. d. R. wird davon ausgegangen, dass beide ihren Beitrag für einen funktionierenden Familienbetrieb leisten, eine ausdrückliche gegenseitige Zustimmung ist da meist nicht nötig. (Dieser Rechtsgrundlage nach § 1357 BGB gilt nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben.)

Zu diesen Alltagsgeschäften gehören verschiedenste Einkäufe wie z. B.
  • Kleidung, Lebensmittel und Schulmaterialien,
  • Haushalts- sowie Einrichtungsgegenständen

  • Versicherungen,
  • Inanspruchnahme medizinischer Versorgung,
  • Reisebuchungen und
  • Grundversorgungsverträge.
Als Grundversorgungsverträge gelten Strom- und Gaslieferungsverträge, für die Sie mithaften, auch wenn sie von Ihrem Ehepartner abgeschlossen wurden. Der Energieversorger kann jeder Zeit die ausstehende Rechnung von Ihnen einfordern.

Achtung: Diese Mithaftung endet übrigens nicht mit dem Auszug aus der belieferten Wohnung! Es reicht nicht aus, den Energieversorger über Ihren Auszug zu informieren. Da Sie Mitverpflichteter des abgeschlossenen Vertrages sind, sollten Sie diesen sofort fristlos und fristgemäß mit Angabe des Kündigungsgrundes kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben