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Begleitender Umgang Kindesmutter mit dabei

Styx.85

Aktives Mitglied
Lieber Themenersteller,

wäre dein Kind sagen wir 1-2 Jahre älter, würde ich dir in vielem Recht geben was deine Ansichten zu begleitetem Umgang angeht.

Desweiteren solltest du als Kindsvater mittelfristig auch längeren (unbegleiteten) Kontakt zu deinem Kind bekommen, sofern deine Angaben stimmen und die Kindsmutter wirklich nur "Bullshit" erzählt.

ABER:

Du sagtest selbst, dass dein Kind nun knapp ein Jahr alt ist und sogar noch gestillt wird. Quasi noch ein Baby. Ich weiß aus eigener Erfahrung und auch aus meinem engeren Familien - und Freundeskreis, dass sich die Welt von Kindern in diesem Alter zu 99.9% um die Mutter und sich selbst dreht. Ein Kind hat große Angst vor Fremden zu welchen in diesem Alter nun mal nicht selten auch der Vater gehört, erst Recht wenn er nur selten Kontakt hat. Als meine Tochter in diesem Alter war, habe ich den Haushalt geschmissen und mich um alles "drumherum" gekümmert. Bezugsperson für sie war nahezu ausnahmslos die Mutter. Das ganze wird sicherlich noch dadurch verstärkt, dass es deinerseit eine gewisse Erwartungshaltung an das kleine Kind gibt. Das gute an der Sache ist, all das legt sich mit fortschreitender Entwicklung deines Kleinen.

Was würdest du tun, wenn es während deines Besuches anfängt panisch zu schreien und nicht mehr aufhört? - Stillen kannst du es nicht.

Ich denke, es sind solche Überlegungen, welche die Ämter / Richter dazu bewogen haben, die Mutter als anwesende Begleitperson zuzulassen und sie nicht nur in einem Raum nebenan warten zu lassen. Mit dir, eurem Streit und ihren (hoffentlich) hahnebüchenden Behauptungen hat dies erstmal nichts zu tun.

Versuche deine Wut zu verarbeiten, lasse den Umgang zu, wie angeordnet. Akzeptiere, wenn dein Kind dich am Anfang eventuell ablehnt und schreiend zur Mutter rennt.

Bedenke, nichts von all dem muss später Einfluss auf eure Vater - Kind Beziehung haben. Ich denke die Entwicklungsstufe eures Kindes ist schlichtweg noch nicht dafür ausgelegt eine diversifizierte Beziehung zu beiden Elternteilen, die sich noch dazu im Streit befinden, aufzubauen.

Anders als du glaubst, arbeitet die Zeit hier jedoch für dich. Nutze sie zum Verarbeiten der Trennung. Es ist einfacher gesagt als getan, aber entspanne dich etwas. Je entspannter du später in die Erziehung eures Kindes einsteigst, desto erfolgsversprechender wird die Sache für dich und deinen Nachwuchs.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Ich spüre bei dir, TE, sehr viel Wut. Doch diese ist, geht es um Kinder, ein mehr als schlechter Ratgeber.
Ich spreche da aus eigener bitterer Erfahrung...
Dass du Kontakt zu deinem Kind willst und dieser auch wichtig für euch Beide ist - dein Kind und dich -, steht außer Frage.
Warum dies derzeit nur begleitet stattfinden darf, hat sich mir bisher nicht so ganz erschlossen - sollte ich da etwas überlesen haben, verzeih bitte.
Allerdings habe ich so meine Zweifel, ob es für das Kind wirklich gut ist, wenn die Kindesmutter, auf die du ja sehr offensichtlich einen gewaltigen Rochus hast, diese Begleitung ist.
Vielleicht wäre - nur ein Gedanke - es derzeit erstmal die sinnvollere Lösung, wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin diese Begleitung übernähme, um die Atmosphäre für alle Beteiligten, vor allem aber auch für das Kind, zu entkrampfen?
Moinsen
Ich habe Wut aber keine Rachegedanken oder so.
Ich bin auch bereit an einen Tisch mit meiner Ex zu Sprechen wegen unserem Sohn ( Zukunft ).
Die Trägerin ( im Auftrag Jugendamt ) sagt ja die KM muss mit dabei sein.
Der Begleitende Umgang wurde Offiziel Abgebrochen und das Jugendamt wird melden das ich mein Kind nicht sehen will.
Das Gerichtsurteil kann nicht stattfinden.
Das Urteil ist ein Skandal.
Die Behörden sind Voreingenommen.
Unbegleitender Umgang wäre richtig gewesen.
Die Richterin hat sich einfach der Kindesanwältin und Jugendamt Orentiert.
Mann hat mich quasi zum Kriminellen erklärt ohne beweise ohne garnix einfach mach Behauptungen.
Ich glaube so langsam kriege ich böse befürchtungen.
Die nächsten Monate werden Spannend.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Im Prinzip musste es doch so kommen.
Du hast den gemeinsamen Umgang des Kindes mit der Mutter zusammen verweigert, was dein gutes Recht ist. Du hättest zumindest guten Willen zeigen können, und bei den vereinbarten Terminen auf eine räumliche Trennung hinweisen können.
Jetzt ist es eben so gelaufen, und du wirst dann wohl nur noch mit juristischen Mitteln an der Situation etwas ändern können.
Leider ist so etwas meist sehr langwierig.
Aber so wie du die Lage beschreibst, sehe ich kaum eine andere Möglichkeit, da die Fronten absolut verhärtet sind.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Genau das erlebe ich gerade mit Voller härte = Siehe unten Link !!!
Ich kann das alles Unterschreiben.
Ich bin ein Opfer dieses Systems.

 

Farnmausi

Aktives Mitglied
.... das tausende wesentlich jüngere Kinder in die Kita gehen ist okay aber wehe ein getrennter Papa möchte Zeit mit seinem Kind verbringen .... es ist auch immer ein Recht des Kindes das hier auch von vielen Schreibern mit Füßen getreten wird. Farnmausi
 
G

Gelöscht 115926

Gast
.... das tausende wesentlich jüngere Kinder in die Kita gehen ist okay aber wehe ein getrennter Papa möchte Zeit mit seinem Kind verbringen .... es ist auch immer ein Recht des Kindes das hier auch von vielen Schreibern mit Füßen getreten wird. Farnmausi
Ich küsse deine Hände , endlich einer der Wenigen der die Wahrheit sieht und erkennt. Was ich erlebe ist ein Skandal ....
 

Styx.85

Aktives Mitglied
.... das tausende wesentlich jüngere Kinder in die Kita gehen ist okay aber wehe ein getrennter Papa möchte Zeit mit seinem Kind verbringen .... es ist auch immer ein Recht des Kindes das hier auch von vielen Schreibern mit Füßen getreten wird. Farnmausi
Also falls du dich auf meinen Eintrag weiter oben beziehst... mit Füßen trete ich hier gar nichts, ich habe lediglich versucht, dem Themenersteller eine andere Sichtweise auf seine Situation näher zu bringen.

Ich würde auch kein Still-Kind unter einem Jahr in eine Kita geben, so nebenbei bemerkt. Darüber hinaus werden sie je nach Bedarf des Kindes eingewöhnt, ebenfalls in Begleitung meist der Mutter, was hier nicht stattfinden würde.

Ich möchte aber auch festhalten:

-Kriminalisiert wird der Themenersteller, wie er von sich selber behauptet nicht, denn wäre er kriminell im eigentlichen Sinne, bekäme er überhaupt keinen Umgang

-Die Chance zum Umgang mit dem Kind ist da, allerdings in Anwesenheit der Kindsmutter. Dies scheint ein für ihn scheinbar unüberwindliches Hinderniss zu sein. Sorry, aber hier habe ich als Mann und selber Vater ein ziemlich flaues Gefühl im Magen. Sicher ist es nicht schön, wenn die streitbare Ex mit dabei ist, zum Wohle meines Kindes würde ich die bittere Pille aber schlucken.

-Bei der Entscheidung zum begleiteten Umgang in Anwesenheit der Kindsmutter kam es, nachdem das Gericht dem Vorschlag des Kindesanwalts gefolgt ist (siehe Info vom Themenersteller weiter oben) und nicht etwa dem Anwalt der Mutter. Dies eröffnet die Frage, ob hinter der Entscheidung nicht doch mehr Substanz steckt, als wir hier vermuten.

Ich finde, dass hier in recht dramatischen Sphären gedacht wird...Unnötigerweise... denn fe facto verloren ist für den TE noch nichts in Bezug auf Beziehung zu seinem Kind...
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 115926

Gast
Also falls du dich auf meinen Eintrag weiter oben beziehst... mit Füßen trete ich hier gar nichts, ich habe lediglich versucht, dem Themenersteller eine andere Sichtweise auf seine Situation näher zu bringen.

Ich würde auch kein Still-Kind unter einem Jahr in eine Kita geben, so nebenbei bemerkt. Darüber hinaus werden sie je nach Bedarf des Kindes eingewöhnt, ebenfalls in Begleitung meist der Mutter, was hier nicht stattfinden würde.

Ich möchte aber auch festhalten:

-Kriminalisiert wird der Themenersteller, wie er von sich selber behauptet nicht, denn wäre er kriminell im eigentlichen Sinne, bekäme er überhaupt keinen Umgang

-Die Chance zum Umgang mit dem Kind ist da, allerdings in Anwesenheit der Kindsmutter. Dies scheint ein für ihn scheinbar unüberwindliches Hinderniss zu sein. Sorry, aber hier habe ich als Mann und selber Vater ein ziemlich flaues Gefühl im Magen. Sicher ist es nicht schön, wenn die streitbare Ex mit dabei ist, zum Wohle meines Kindes würde ich die bittere Pille aber schlucken.

-Bei der Entscheidung zum begleiteten Umgang in Anwesenheit der Kindsmutter kam es, nachdem das Gericht dem Vorschlag des Kindesanwalts gefolgt ist (siehe Info vom Themenersteller weiter oben) und nicht etwa dem Anwalt der Mutter. Dies eröffnet die Frage, ob hinter der Entscheidung nicht doch mehr Substanz steckt, als wir hier vermuten.

Ich finde, dass hier in recht dramatischen Sphären gedacht wird...Unnötigerweise... denn fe facto verloren ist für den TE noch nichts in Bezug auf Beziehung zu seinem Kind...
Sorry du Relativiert all das Grausame ...
Ich erlebe es Hautnah wie inkompetent die Staatsorgane sind.
Die Kindesanwältin ist keine Richterin.
Und die Richterin hätte ihre Arbeit machen sollen.
 

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