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Fremder Fahrer hat mein Seitenspiegel demoliert- seine Versicherung zahlt nicht und nun?

A

Ano666

Gast
Ist ein Geschädigter nicht telefonisch oder vor Ort erreichbar, wird in der Regel schriftlich Kontakt aufgenommen. Du wirst also evtl in den nächsten Tagen Post bekommen.
 
A

Ano666

Gast
Ruf doch mal bei der Polizei an und erkundige dich, ob der Zettel wirklich von denen ist. Schon kurios.
Und wie schon geschrieben: tritt mit deiner KFZ Versicherung in Verbindung. Die hilft auch, dass du zu deinem Recht kommst/der Gegner zahlt.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Diesen "Zettel" hatte ich auch beim Lesen in Verdacht. Ob der echt ist, kann man ja wohl schnell sehen.

Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass man hier auf dem Schaden sitzen bleiben soll.

Warum so ein Spiegel 400 bis 500 Euro kosten soll, ist noch eine ganz andere Frage. Dann könnte man sich ja für zehn Spiegel schon einen Gebrauchtwagen kaufen ;-).
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich habe gerade mit meinem Papiermann, einem "Polizeibeamten" gesprochen.
Es ist so, wie ich vermutet hatte.
Wenn jemand bei der Polizei anruft, trotz einer angemessener Frist, den Geschädigten nicht angetroffen hat:
-die Polizei nimmt die Daten des Schädigers auf und versucht telefonisch Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen.
-die Polizei fährt zum Unfallort, und hängt tatsächlich einen "Zettel" hin, indem der Sachbearbeiter bittet mit ihm Kontakt aufzunehmen.
-nimmt der Geschädigte keinen Kontakt auf (könnte ja sein, dass jemand diesen "Zettel" hat verschwinden lassen, dann setzt sich die Polizei mit dem Geschädigten persönlich, telefonisch oder schriftlich in Verbindung.
Starre Regeln gibt es hierfür nicht, es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Dass der Schaden von der Versicherung des Mietwagenunternehmens beglichen wird, steht außer Frage, dass hatten wir doch schon dem TE erklärt.
Wie teuer so ein Spiegel ist, geht uns ehrlich gesagt nichts an, dass klärt die Werkstatt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Alböguhl

Gast
Wer zahlt, hängt wie bei jedem Autounfall davon ab, wer den Schaden verursacht hat.
Haben Sie als Mieter Schuld, greift die Haftpflichtversicherung für >verursachte Sach- und Personenschäden und die Kaskoversicherung für Schäden, die am Mietwagen entstanden sind.
 
P

POM Fritz

Gast
...bei kleineren Schäden, also auch Bagatellschäden, muss die Polizei den Schaden nicht offiziell aufnehmen.

Ausnahmen:
u.a.
Ausnahme bei Mietwägen: Wenn du einen Mietwagen fährst, achte darauf, das im Mietvertrag festgelegt ist, dass bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden muss.

Hat der 01 ja getan, also gibt es eine Tg. Bch. Nr. - bei zuständigem Pol -Revier (steht auf dem Zettel) abfragen / Zentralruf der Autoversicherer 0800 250 260 0 anrufen, zuständige Kfz.-Haftpflichtversicherung erfragen/ dort den Schaden melden und fertig
 
A

Arbeiter xX

Gast
Uiiii soviele Antworten..

Er hat mir in der Zwischenzeit geschrieben,dass er von mir die Daten braucht. Aber auch die von meiner Versicherung???? Diese habe ich ihm aber nicht übermittelt, da diese damit nix zu tun hat.
War bei Werkstatt und der Schafen ist bei 450€,muss halt komplett gemacht werden. Das ist ein sehr junger Mann,ca 18 bis 19 und sein erster Unfall.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
...bei kleineren Schäden, also auch Bagatellschäden, muss die Polizei den Schaden nicht offiziell aufnehmen.

Ausnahmen:
u.a.
Ausnahme bei Mietwägen: Wenn du einen Mietwagen fährst, achte darauf, das im Mietvertrag festgelegt ist, dass bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden muss.

Hat der 01 ja getan, also gibt es eine Tg. Bch. Nr. - bei zuständigem Pol -Revier (steht auf dem Zettel) abfragen / Zentralruf der Autoversicherer 0800 250 260 0 anrufen, zuständige Kfz.-Haftpflichtversicherung erfragen/ dort den Schaden melden und fertig
du schreibst das so, als ob es bei Mietwägen eine Pflicht wäre die Polizei zu rufen. Meines Wissens ist das generell nicht so.
Ausnahmen:
Manche Mietverträge der Autoverleiher verpflichten den Mieter auch bei einem Bagatellunfall die Polizei zu rufen. Nur die Bedingungen gibt nicht der Kunde vor, sondern der Verleiher.

Oder hast du das gemeint und ich habe dich nicht richtig verstanden?
Die Polizei soll auch gerufen werden:
wenn es sich bei dem Wagen des Unfallgegners um ein Fahrzeug handelt, das ein Kennzeichen von einem Staat außerhalb der EU führt und dessen Fahrer keinen Versicherungsschutz nachweisen kann.
Du kannst zwar den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, ob es aber zielführend ist bezweifle ich. Es beruhigt vielleicht die eigenen Nerven. :D
Bedingung ist doch, dass der Verursacher (in dem Fall Verleihfirma) den Schaden an die eigene Versicherung meldet.
Das mit der angegebenen Nummer ist mir ganz neu - wieder was dazugelernt.
dürfen die einer privaten Person wirklich solche Auskünfte geben? Greift hier nicht der Datenschutz?
Kurios.
 
P

POM Fritz

Gast
@ggi2 ...warum gibt es wohl den "Zentralruf der Autoversicherer"?
Richtig > damit jeder dort anrufen kann!
Einfach mal dort anrufen und schon erfährt man, wie das *BDSG* dort umgesetzt wird.

Ist ein im Ausland versichertes Fzg. an einem Unfall beteiligt, einfach beim DBGK, Tel. 030 - 2020 5757, anrufen und schon hat man alle Info die man benötigt um die Schadensregulierung einzuleiten.

Ansonsten kann man, bei einem (unverschuldeten) VU, auch einen Anwalt (fragen) einschalten, der sich dann um alles weitere kümmert.
 

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