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E.on konnte Lastschrift nicht abbuchen, da keine Kontodeckung

  • Starter*in Starter*in SonneinderNacht
  • Datum Start Datum Start
S

SonneinderNacht

Gast
Hallo,
ich hatte diesen Monat leider keine Kontodeckung als E.On bei mir meine Stromkosten per Lastschrift abbuchen wollte.
Weiß jemand was die in so einem Fall machen? Also buchen die das bei der nächsten Abschlagszahlung mit ab oder versuchen sie es noch mal?
LG
 
Ich würde an deiner Stelle dort anrufen und das gleich abklären. Wahrscheinlich musst du den Betrag dann überweisen. Ich würde nicht abwarten, bis sie sich von alleine bei dir melden.
 
Hallo,
ich hatte diesen Monat leider keine Kontodeckung als E.On bei mir meine Stromkosten per Lastschrift abbuchen wollte.
Weiß jemand was die in so einem Fall machen? Also buchen die das bei der nächsten Abschlagszahlung mit ab oder versuchen sie es noch mal?
LG
Entweder Du meldest Dich selbst und fragst nach was zu tun ist, was die beste Variante wäre oder aber Du wartest , bis Du gemahnt wirst und bezahlst dann.

In diesem Fall wirst Du aber dann auf jeden Fall Mahngebühren zahlen.

Vermutlich werden sie Dir die Gebühren für die Rücklastschrift auch in Rechnung stellen.

Ist denn jetzt genug auf dem Konto, dass der Abschlag bezahlt werden kann?
 
Wenn die Lastschrift mangels Deckung zurück gegangen ist, ist die Abbuchungserlaubnis wohl erloschen.
Beim nächsten Abbuchversuch stehst Du dann wieder da.
Also solltest Du abklären, ob die ein neues Sepa Mandat benötigen!

Falls die Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet werden, so zahlst Du nächsten Monat den heute schuldigen Beitrag, bis mit der Zahlung kommenden Monat wieder im Rückstand, worauf für diesen neuen Rückstand erneut Mahngebühren anfallen. Damit wärst Du also zweimal im Rückstand geblieben, was Dein "Ansehen" zweimal schwächt.
 
hupps - zumindest nach der Info der "Volksbank" unter
https://www.my-volksbank.de/service/hilfe/girokonto-geschaeftskonto-faq/sepa.html
scheint es so zu sein, dass dein SEPA Mandat tatsächlich mangels Deckung keinen Widerruf erfährt, sprich: dass es bleibt wie es ist.
Zitat:
Muss ein Mandat neu erstellt werden, weil der Abbuchungsvorgang mangels Deckung nicht gebucht wurde?
Nein. Eine mangels Deckung zurückgegebene Lastschrift gilt nicht als Widerruf des Mandats. Das Mandat hat weiterhin Gültigkeit.



 
Normalerweise sollten die sich doch melden, dass die Lastschrift nicht funktioniert hat, als sie die Abbuchung versucht haben und dass du für die Kontodeckung sorgen musst. Da kann aber noch Mahngebuehr dazu kommen.
 
Eon meldet sich per Post mit dem Hinweis, dass sie mangels Deckung nicht abbuchen konnten. In der Regel setzen sie dann eine Frist in der du das Geld inkl. Rücklastgebühren überweisen sollst.
Normalerweise kannst du dich bei Eon auch online in dein Kundenkonto einloggen und dir den Schriftverkehr anschauen bevor er bei dir eintrifft. Meist tauchen die Briefe dort im Kundenkonto schneller auf.
 

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