Hallo Kautzi33,
Zu deinem Beitrag #65.
Das mit dem Gericht habe ich auch noch nicht so ganz verstanden.
Ist eigentlich gesetzlich gar nicht möglich. Das weiß ich aus meinen Beziehungen.
Und das JA kann da gar nicht mitspielen und das Gericht auch nicht.
Es sei denn, dein Sohn hat sich bei einem Rechtsanwalt so geäußert, das er bei dem Ex-Partner wohnen will, in dem Alter mit 16 kann Kind/Jugendlicher das schon entscheiden und es wird ernst genommen.
Das ist ja auch der Grund warum 16jä. auch ins betreute Wohnen dürfen. Sie wenden sich ans JA und beantragen das und es geht.
Dies rechtfertigt weder das Gericht noch das JA, dir das Sorgerecht zu entziehen. Allenfals könnte sich das Aufenthalsbestimmungsrecht verschieben. Da du aber zugestimmt oder zugelassen hast, das dein Sohn dort wohnt, gibt es auch keinen Grund dein Sorgerecht anzufechten.
Diesbezüglich würde ich mich mal anwaltlich beraten lassen.
Und weil dein Sohn in einer Ausbildung ist, wie ich am Rande gelesen habe, und 1000 Euro verdient, bist du auch raus mit der Unterhaltspflicht. Ich gehe mal davon aus, das du ihm sein Kindergeld überweist?
Somit hat der Ex, da wo dein Sohn wohnt, keine Ansprüche zu stellen.
Sein Bedarf zum Wohnen und Leben sind etwa 520,- je nach Unterkunftkosten +-, welche sich auch im Rahmen und realistisch halten müssen.
Mit dem Kindergeld und seinem Einkommen, könnte er sich selbst eine Wohnung leisten.
Und Eltern sind nicht mehr Unterhaltspflichtig, sobald das Kind eine Ausbildung mit Lohn der über 400 oder 500 Euro ist. Das kannst du nachlesen bei den Unterhaltsgeldgesetzen.
Ich weiß es, bei meiner einen Tochter, die verdiente im 1. Lehrjahr 600 und er hätte keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Zum Glück zahlt der Vater meiner Tochter, den Unterhalt trotzdem an mein Tochter, das finde ich echt anständig von ihm. So ziemlich das Anständigste was er je getan hat.
Also mit Zahlungen bist du da raus, weil du auch schreibst, das du selbst nur wenig Geld hast....
Wenn du unsicher bist, dann wende dich in dieser Sache an einen Rechtsanwalt, und lasse dich beraten, dann weißt du es aus sicherer Quelle.
Bezogen auf deinen Sohn, ich würde ihm im Abstand von 1-2 Wochen eine Whatsappnachricht schreiben, mit den kurzen Worten, Ich hab dich lieb und denke an dich und ein Herzchen das nur schwarz umrandet ist. (Das findest du in der Tastatur deines Handys, unter Sym, da wo man von Buchstaben auf Zeichen wechselt, da wo die Klammern zu finden sind.)
Und das würde ich regelmäßig machen und mehr nicht.
Es macht keinen Sinn nach Liebe zu buhlen und wird ihn auch nicht näher bringen.
Konstant eine liebe wiederkehrende Miteillung, ist da viel wirkungsvoller, meiner Meinung nach, und auch gering manipulativ eher informativ.
Ich sag mal so, alles einfach alles, ist manipualtiv auf dieser Welt oder informativ, oder bedeutungslos. Das kann dein Sohn sich dann selbst aussuchen welche Bedeutung er deiner Nachricht zumißt.
Wenn danach keine anderen WA messages von dir kommen bleibt es so da stehen wie es steht und so wäre es gut.
Mit 16 weiß er schon, das ein "ich hab dich lieb ich denke an dich", die Message beinhaltet "Du mein Sohn, kannst jederzeit zu mir kommen"
Ein "Ich hab dich lieb" ist für mich eine Aussage "du bist in meinem Herzen"
Und gleichzeitig ist die Assoziation dazu (ganz neutral betrachtet) wenn er/sie /es mich lieb hat, beinhaltet das auch eine Einladung für mehr. Also wird er sich sicher an dich wenden, wenn er dich und dein ich hab dich lieb als Sohn, benötigt.
Er fehlt dir und das verstehe ich, und dein Ex ist in meinen Augen ein Kleines/großes A.......h. Aber was hilft es, außer das du meine Meinung zu ihm weißt.
Wenn dein Sohn klug ist wird er es bald begreifen.
Und noch einen Rat, schreibe nichts, was emotional gegen dich verwendet werden kann.
Das ist besser, man sagt es sich und es ist nichts nachlesbar.
Ich wünsche dir, das du jedem Tag fröhlich begegnest und das ihr es euch, neben der Arbeit, miteinander gut gehen läßt. Frei nach Carpe Diem, für Dich deine Tochter und deinen jetztigen Partner :herz:🙂