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Kredit für andere Person aufgenommen

Nur weil es nichts schriftliches gibt, heisst das nicht dass es keine Indizien gibt. Du hast einen großen Kredit aufgenommen und das Geld an deinen Freund gegeben, dafür gibt es Nachweise. Weiter gibt es Nachweise dass dein Freund bis zu einem Zeitpunkt die Tilgung gezahlt hat. Dein Freund wird erklären müssen, warum er das alles gemacht hat und warum er die Tilgung eingestellt hat aber dir kein Geld zurücküberwiesen hat. Sollte er sich da in Widersprüche verstricken sieht es eng aus für ihn. Wie gesagt auch ein Handschlag oder ein "ich zahle dir das zurück" ist ein Vertrag, und kein Richter wird glauben, dass du ihm 50.000€ einfach so geschenkt hast.

Genau für diese Indizienfeststellung gibt es die Ermittlung durch den Staatsanwalt und den Prozess. Die Leute machen das jeden Tag, wichtig ist nur dass du es zur Anzeige bringst, sonst können die nix machen.

Ohne eine Bürgschaft oder Mitunterzeichnung eines Kreditvertrags entsteht Deinem Ex-Freund keine Haftung für den Kredit. Der Handschlag wird nicht reichen ... Das wäre ja dann für all und jeden eine gute Möglichkeit, sich aus größeren Krediten zu verabschieden und dem anderen diesen aufzuerlegen.
Welche Straftat soll der Ex denn begangen haben? Dass er Geld angenommen hat?
Was Menschen aus Liebe und Gutgläubigkeit tun, das erfasst manchmal keinen Menschenverstand. Da wurde schon mehr als nur ein Auto an den Liebsten/die Liebste verschenkt ... Die Beweislage ist entscheidend.
 
Ohne eine Bürgschaft oder Mitunterzeichnung eines Kreditvertrags entsteht Deinem Ex-Freund keine Haftung für den Kredit. Der Handschlag wird nicht reichen ... Das wäre ja dann für all und jeden eine gute Möglichkeit, sich aus größeren Krediten zu verabschieden und dem anderen diesen aufzuerlegen.

Handschlagverträge sind auch heute heute noch vollkommen bindend.
Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.
https://www.zurecht.de/vertragsrecht/vertragsgestaltung/vertrag-per-handschlag/

Welche Straftat soll der Ex denn begangen haben? Dass er Geld angenommen hat?

Betrug. Ich kenne die Details nicht, aber wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dann muss er sich an diese halten. Und genau diese Details stellt der Staatsanwalt bzw die in Auftrag von ihm handelnden Ermittler fest.
 
Ohne eine Bürgschaft oder Mitunterzeichnung eines Kreditvertrags entsteht Deinem Ex-Freund keine Haftung für den Kredit. Der Handschlag wird nicht reichen ... Das wäre ja dann für all und jeden eine gute Möglichkeit, sich aus größeren Krediten zu verabschieden und dem anderen diesen aufzuerlegen.
Welche Straftat soll der Ex denn begangen haben? Dass er Geld angenommen hat?
Was Menschen aus Liebe und Gutgläubigkeit tun, das erfasst manchmal keinen Menschenverstand. Da wurde schon mehr als nur ein Auto an den Liebsten/die Liebste verschenkt ... Die Beweislage ist entscheidend.

Richtig Eisherz, wer die Musik bestellt bezahlt sie letzten Endes auch. Entscheidend ist, welche Unterschrift unter dem Kreditvertrag steht.
 
@Mustang: Vorsicht, wie soll die TE nachweisen, dass SIE ihm das Geld gegeben hat, wenn beide gemeinsam den Kreditvertrag unterschrieben haben? Wie das die beiden untereinander geregelt haben, interessiert die Bank nicht im geringsten. Sie hat durch den Vertrag beide "am Wickel" und darum muss sich die TE primär kümmern.

Wenn sie ihn "anzeigt", dann ist das kein Strafprozess mit öffentlichem Interesse, sondern ein Zivilprozess. Daran ist kein Staatsanwalt beteiligt und recherchiert, sondern nur die Parteien und deren Anwälte. Es geht (nur) um Geld und nicht um Betrug oder andere strafrechtlich relevanten Faktoren, oder? Selbst wenn er sie derb übers Ohr gehauen hat, bleibt das noch immer so. Die TE müsste beweisen, dass er ihr zugesichert hat, ihr eine Summe zu bezahlen. Wenn sie das kann, prima = Zivilprozess. Wenn nicht, kein Staatsanwalt interessiert sich dafür.

Auch die Formulierung "Ich zahle Dir das zurück" ist irreführend, denn er hat nur einen Vertrag mit der Bank, nicht mit ihr. Er schuldet nicht ihr das Geld, sondern der Bank. Es besteht kein beweisbarer Vertrag zwischen den beiden, auf dessen Erfüllung sie ihn verklagen könnte. Kein Richter mutmaßt in einem solchen Fall, es zählen Beweise und Zeugen. Die TE war so unklug, sich mit ihm "in einen Sack stecken zu lassen". Das machen Banken gerne, sonst wäre der Kredit wahrscheinlich nie zustande gekommen.

Aber ganz klar: wir sind hier alle Laien und nur Tippgeber. Ein Gespräch mit einem Anwalt hilft das zu klären. Wir beraten nicht, das ist den Anwälten vorbehalten.
 
Ja aber du brauchst dafür Beweise ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

DAFÜR GIBT ES DEN PROZESS VERFLUCHT NOCH EINS!

ich flipp langsam aus. Wenn ihr für euren Unfug die Frau um 50.000€ bringt macht ihr euch genauso strafbar! Wir sind ein Laienforum, Rechtsberatung durch Laien ist illegal. Wir können nur raten es zum Anwalt bzw zur Anzeige zu bringen!
 
Du brauchst nicht schreien wir sind weder Blöd noch Taub. Und natürlich kann sie einen Prozess anstrengen verliert sie diesen dann bleibt sie auch noch auf den Kosten sitzen.

Glaubst du da reicht es, sie legt irgendwelche KFZ Briefe vor,und dergleichen da ist entscheidend wer den Kredit aufgenommen hat und wenn alles andere nicht zu beweisen ist und danach schaut es nun mal aus dann wird sie auf den Schulden sitzen bleiben. Und der weis das ihm nix passieren kann und deshalb zahlt er auch nicht.

Und wenn nur ihre Unterschrift drunter steht dann sieht es mau aus, wenn beide unterschrieben haben sieht die Sache schon ganz anders aus.

Und ihr sollte klar sein das dies kein Juraforum ist wo geschulte Anwälte sitzen, wir können auch nur nach unserem Wissenstand raten und nicht mehr.

Und ja sie kann sich von mir aus auch an einen Anwalt wenden um herauszufinden wie ihre Chancen stehen.

Deshalb riet ich ihr ja auch zum Schuldenberater.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst nicht schreien wir sind weder Blöd noch Taub. Und natürlich kann sie einen Prozess anstrengen verliert sie diesen dann bleibt sie auch noch auf den Kosten sitzen.
Es tut mir leid

Ich kann nur nicht verstehen, wieso hier sofort zur PI geraten wird und jeder Rechtsweg vehement niederdiskutiert wird. Nach einem einzigen Post, ohne nennenswerte Details zur Sachlage. Selbst wenn sie einen Prozess verlieren sollte, wäre der finanzielle Schaden kaum größer, aber sie könnte mit dem Gedanken in Privatinsolvenz gehen, alles versucht zu haben. Hier geht es für sie um alles oder nichts.
 
Nun ja, so wenig nennenswert sind die Details nicht:

  1. Es wurde klar benannt, wer eine vertragliche Bindung mit wem eingegangen ist und nur das zählt erst einmal.
  2. Es wurde benannt, dass die TE keinen Vertrag mit dem Ex geschlossen hat.
  3. Sie hat einen gesamtschuldnerischen Vertrag geschlossen.

Angesichts dieser Lage ist ein Zivilprozess nun mal nicht sehr erfolgversprechend, wenn sie die Beweislage nicht durch Zeugen oder Infos von der Bank zu ihren Gunsten verschieben kann. Ein solcher Zivilprozess kostet Geld, das sie nicht hat, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Über all das kann man in Ruhe reden und unter Laien "fachsimpeln". Vielleicht kommt ein guter Ansatz dabei raus und sei es nur, dass 5 Köpfe mehr bedenken, als einer für sich allein.

Zu klären wäre:

  1. Hat die Bank seinen Fahrzeugbrief?
  2. Steht die TE mit im Fahrzeugbrief?
  3. Gibt es Zeugen für eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen dem Ex und der TE?

Ist das alles wirklich nicht nennenswert und ist "Insolvenz" der einzige Rat gewesen? Nö. Also: nul die Luhe 😀
 

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