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Taschenkontrolle im Discounter zulässig?

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Ich lasse mir aus allen Geschäften immer die Kassenbon geben, grundsätzlich. Und ich habe auch kein Problem meine Tasche zu öffnen, oder die aus dem anderen Geschäft eingekauften Tüten:schulterzucken:. Jeder der sich zu einem Geschäft zugehörig ausweisen kann, darf einen Blick in meine Taschen werfen.
Kein Ding. Ich habe nichts zu verbergen.
Es sind heutzutage soviele Langfinger unterwegs und letztendlich schaden diese ja dem ehrlichen Verbraucher, weil das in den Preisen einkalkuliert wird.

Ich drehe auch ohne Aufforderung den Wagen, damit die Kassierin sehen kann, dass ich nichts hinter dem Wasser liegen habe🙂
 
Findest Du nicht, dass Du so einer hässlichen Begebenheit vor 20 Jahren zu viel Bedeutung beimisst?

man soll schließlich aus seinen Fehlern lernen und ich werde sicher nicht noch einmal denselben Fehler machen wenn ich es irgendwie vermeiden kann

Es hat was von einem roten Faden der sich durch mein Leben zieht, dass ich Schuld an Dingen war die ich nie getan habe, ich gehe nach Möglichkeit Menschen aus dem Weg nicht nur wegen dieser einen Begebenheit - siehe meine Vorstellung
 
Also ich weiß ja nicht, was Ihr alles mit Euch herum schleppt, daß Ihr immer einen gut gefüllten Rucksack und/oder große Taschen dabei habt. Wenn ich einkaufe, betrete ich das Geschäft entweder ganz ohne Tasche (Rucksack besitze ich nicht) oder mit einer leeren. Okay, in der Provinz ist die Möglichkeit, mehrere Geschäfte in einem Gang aufzusuchen, auch eher gering. Kontrolliert hat mich noch niemand. Klar wird der Wagen an der Kasse inspiziert, aber da ist doch noch nichts zu spät, denn die Ware gehört rein rechtlich noch dem Geschäft. Und ihr Eigentum dürfen sie sich jederzeit anschauen. Zudem ist es doch niemandem zu verdenken, sein Eigentum schützen bzw. nicht bestohlen werden zu wollen. @tupis par: wenn Du unliebsame Erfahrungen mit übereifrigen Mitarbeitern gesammelt hast, tut mir das leid. Wegen der Polizei: wenn sie sie nicht rufen wollten, hätte ich das selbst getan und Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstattet. - als Tipp für's - hoffentlich nicht - nächste Mal.
 
Kommt vor, dass ich in Supermarkt X mal die Tasche kontrollieren lassen muss, in Supermarkt Y aber nicht und in Supermarkt X aber auch nicht unbedingt bei jedem Einkauf. Kommt halt mal vor, die Regel ist es aber nicht. Und aufregen tu ich mich darüber auch nicht. Mein ehem. Chef hat auch bei uns Mitarbeitern bei Feierabend immmer Taschenkontrolle gemacht. :schulterzucken:
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich halte mal grundsätzlich fest:

Man darf also Taschen mit reinnehmen.
Ich muss auf Verlangen meine Tasche nicht öffnen, wenn kein begründeter Verdacht besteht.
Die Mitarbeiter dürfen das auch nicht verlangen. Jedoch ergibt es sich hin- und wieder in Praxis so das man daraus keine Aufforderung ableitet, sondern eine höfliche Bitte daraus bastelt. Und diese kann ich als Kunde dann erfüllen oder mich eben auf den Standpunkt stellen das ich meine Tasche nicht öffnen möchte.
 
Also ich weiß ja nicht, was Ihr alles mit Euch herum schleppt, daß Ihr immer einen gut gefüllten Rucksack und/oder große Taschen dabei habt. Wenn ich einkaufe, betrete ich das Geschäft entweder ganz ohne Tasche (Rucksack besitze ich nicht) oder mit einer leeren.
Da ich in der Regel direkt nach einem langen Arbeitstag zum Einkaufen gehe, habe ich meistens keinen leeren Rucksack dabei (da sind Dinge drin, die ich im Lauf des Tages gebraucht oder bekommen bzw. bereits anderswo gekauft habe). Meistens ist z.B. drin: eine Jacke für den kühleren Abend, eine Kappe / Mütze, ein oder ein paar Bücher (weil ich oft auch noch auf dem Weg zur Bücherei bin oder von da komme).

Um mit einem leeren Rucksack einkaufen zu gehen müsste ich zunächst nach Hause und den Inhalt herausnehmen, aber das wären unnötige Zusatzwege, weil die Geschäfte ja auf dem Nachhauseweg liegen.
 
Ich würde mich da nicht quer stellen. Warum denn auch? Wenn ich reinen Gewissens bin, dann kann ich kurz meine Tasche vorzeigen, so popeliger Kleinkram ist doch Stress und Ärger nicht Wert.
Wenn ich bereits anderswo einkaufen war, handhabe ich es auch so, dass ich die Taschen abgebe und nach dem Bezahlen wieder abhole. Ist alles ja kein Problem
 
Ich kann meinen Trolley (der Sack hat 50L) vorne am Einkaufswagen einhängen. Tja... nur eine Kassiererin beim Lidl, sonst nirgens, möchte jedesmal das ich den Sack aufmache. Bisher habe noch nicht beobachten können, ob sie das generel so macht. Ich vermute ja. Zulässig? Kann sein.
Die ersten 2x habe ich nach Aufforderung aufgemacht, seither mache ich gleich den "Deckel" hoch, so das sie rein schauen kann.
Es ist und bleibt trotzdem unangenehm für mich.
Die mit vollen Rücksäcken auf dem Rücken, die kontrolliert sie nicht. 😕🙄

Vielleicht sollte ich meinen Trolley Royal Shopper XXL voll machen und hinter mir herziehen? So wie sich das für einen stilechten Royal Shopper Dieb gehört. 😀

Wenn ich in 2 Läden muss, Kassenzettel vom ersten und gut. Auspacken tu ich in keinem Fall. Ich weiß ja was drin ist. 😛
 
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