Lieber Alopecia,
in Beantwortung Deines Beitrages Nr. 4
Du zitierst: „
a) Der wichtigste Text: 1.Mose2:24
„Darum wird ein Mann seinenVater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden zu einem Fleisch werden.“ (1.Mose 2:24)
Und meinst dann: „dies bezeichnet die damals übliche vorgehensweise. bedeutet aber im gegenzug nicht, dass eine andere vorgehensweise verboten gewesen ist.“
Ich wüßte jetzt nicht, warum das nur damals üblich gewesen sein soll. Hier im Forum gibt es immer wieder Hilferufe von jungen Frauen, die darüber klagen, dass sich ihr Freund oder Ehemann immer noch nicht von den Eltern gelöst hat und immer noch das Muttersöhnchen geblieben ist. „Mama kocht für mich so lecker und macht alles, was ich möchte…..“
Dann zitierst Du Paulus „
b) 1. Korinther 7🤐-9
„Ich sage aber den Unverheiratetenund den Witwen: es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so sollen sie heiraten, denn es ist besser, zu heiraten als vor Verlangen zu brennen.“ (1.Kor 7:8-9)
Auch hier teilst Du mit: „auch dies ist doch eine beschreibung des üblichen vorgehens - ich lese hier kein verbot, anders vorzugehen. aber um dieses ging es ja! das gegenteil des üblichen vorgehens ist nicht unbedingt verboten, sondern einfach nur unüblich. zwei paar schuhe.“
Deine Ableitung sieht also so aus: „Was nicht wörtlich verboten ist, ist dann eben erlaubt.“
Dies Ableitung ist in meinen Augen unrealistisch. Es gibt unzählig viele Beispiele auch aus unserem Leben heute, aus denen ersichtlich ist, dass die Abweichung von dem Üblichen unerwünscht, nicht gewollt bzw. wie ein Verbot zu sehen ist.
Beispiele:
1) Ein Polizist bittet Dich, als Fußgänger, die Papiere zu zeigen. Ein explizit ausgedrücktes Verbot zum Weitergehen kann ich nicht erkennen, jedoch ableiten. Du auch?
2) Du kommst in den Empfangsraum einer Arztpraxis. Du möchtest zum Arzt. Die Angestellte bittet Dich, im Wartezimmer Platz zu nehmen. Da höre ich kein Verbot, dass Du einen anderen Raum betrittst. Es ist üblich, im Wartezimmer Platz zu nehmen. Sich trotz Hinweis, wie man sich verhalten soll, in das Arztzimmer oder in einen Behandlungsraum zu begeben, führt zu Ärger. Garantiert!
Hinweis: Verbote müssen auch in unserer Zeit nicht immer ausdrücklich benannt werden. Sie sind als ungewünschte Abweichung von dem Üblichen „wie ein Verbot“ ableitbar. Und wer ein Gebot oder Verbot nicht ableiten kann, es wortwörtlich braucht, dem wird der Polizist wie auch die Sprechstundenhilfe deutlich machen, was in der jeweiligen Situation erlaubt ist und was verboten.
Einverstanden?
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Ich lese von Dir: „und das, obwohl die ehen nicht aus liebe, sondern aus wirtschaftlichen interessen geschlossen wurden - wie du auch selbst sagst. wenn also das verbot vorehelichen geschlechtsverkehrs ein liebevoller schutz gottes gewesen sein soll, warum hat er die beteiligten nicht auch davor geschützt, dass sie - ohne liebe und gefühle - nur wegen geld verheiratet wurden?“
Aus meiner Sicht hat das etwas mit dem Verständnis von Liebe und Freiheit zu tun. Gott hat dem Menschen die Freiheit gegeben, sich gegenseitig zu lieben bzw. aus Liebe zu handeln. Diese Freiheit können Menschen so oder so nutzen. Selbst die Entscheidung, sich für oder gegen Gott zu entscheiden, liegt in dieser Verbindung von Liebe mit Freiheit begründet.
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Du zitierst: „
Die Ehe sei ehrbar in allem,und das Ehebett unbefleckt! Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten.“(Hebräer 13:4)
Dazu lese ich von Dir: „ich deute das anders als du in der folge. unbeflecktes ehebett bedeutet gerade, dass man nicht fremdgehen soll. dies betont ja auch der nachsatz "ehebrecher wird gott richten". dies bedeutet im umkehrschluss aber nicht, dass sex nur nach der erfolgten eheschliessung stattfinden soll."
Du hast bei Deiner Deutung nicht beachtet: Unzüchtige. Unzüchtig handeln wird also auf die gleiche Stufe gestellt wie Ehebruch.
Und ja, es bedeutet im Umkehrschluß, dass Sex nur nach erfolgter Eheschließung üblich also erwünscht bzw. erlaubt war. Siehe dazu auch meinen blau markierten Hinweis zum Thema Üblich
Und was üblich war, geht aus anderen Textstellen hervor. Ein Verbot, gegen das Übliche zu handeln, lässt sich also durchaus ableiten.
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Du zitierst: „Wenn jemand eine Jungfraubetört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.“ (2.Mose 22
🤐5)
„Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden dabei angetroffen: dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage.“(5.Mose 22:28-29)
Und dazu zitierst Du auch den Kommentar:
„Das zeigt: durch den Geschlechtsverkehr werden Tatsachen geschaffen. Geschlechtsverkehr zieht immer Verantwortung nach sich. Es war undenkbar, dass man Sex mit jemanden hatte, ohne für diese Person Verantwortung zu übernehmen.“
Du schreibst dazu: „beides bedeutet aber zeitgleich nicht, dass ein verbot existierte, auf welches eine strafe folgte - sonst würde dies anders dargelegt. im gegenteil, dass es diese aussagen überhaupt gibt, zeigt ja, dass vorehelicher geschlechtsverkehr stattfand - aber er hatte eben folgen für die beteiligten. aber nicht aus religiösen gründen, sondern ausschliesslich aus finanziellen, da die familie eine nicht jungfrau eben nicht mehr "verhökern" konnte, und somit der entjungferer für entschädigung zu sorgen hatte, da er ihren wert vernichtete
dies hat aber nichts mit religion zu tun, sondern mit den damals üblichen wirtschaftlichen bzw gesellschaftlichen gepflogenheiten und war auch in anderen - nicht biblischen oder christlichen regionen - so üblich."
Es ist nun mal eine Tatsache, dass es auch Abweichungen von der üblichen Vorgehensweise gab. Also gab es sowohl Vergewaltigung als auch beidseitig gewollter vorehelicher Geschlechtsverkehr. Jedoch wäre es in meinen Augen ein Trugschluß, aus Abweichungen vom Gewollten (vom Üblichen) eine Zustimmung abzuleiten und ein Verbot auszuschließen.
Du trennst hier religiöse von finanziellen Gründen. Das ist nach meiner Meinung nicht angemessen. Die religiösen Vorstellungen umfassten damals (auch im heutigen Christentum) das gesamte Leben und nicht nur z.B. das Verhalten außerhalb des Alltäglichen. Jeder Lebensbereich gehört zur Religion oder n.m.M. besser: …gehört zur Gesamtbetrachtung der Beziehung Mensch-Gott.
ich finde immer noch keine stelle und auch keine passage, die belastbar und klar vorehelichen sex verbietet.
Ich denke, dass ich diesen Punkt mit vorstehenden Kommentaren geklärt habe.
unzucht und hureirei, ja. aber dann fehlt die belastbare passage die unzucht oder hurerei in zusammenhang bringt mit sex vor der ehe. dies mag nicht üblich gewesen sein, aber das ist kein verbot.
Unzucht und Hurerei stehen für "Sex ausserhalb des Gewollten". Ausserhalb der Ehe. Das beinhält jede Form.
wirtschaftliche interessen mögen dem entgegen gestanden haben, aber auch das ist kein verbot. unzucht und hurerei sind andere dinge als sex vor der ehe, und ich kenne in der bibel keine passage, die unzucht oder hurerei in zusammenhang bringt mit ebendiesem.
Ich denke und hoffe, dass ich auch hier aufklären konnte. Gewollter Sex steht im AT und NT immer nur in Verbindung mit einer festen Verbindung, was wir heute mit Ehe übersetzen. Und aus Abweichungen vom Gewollten und Üblichen lassen sich Verbote ableiten, wie es auch bei uns heute der Fall ist, übrigens auch im nicht sexuellen Bereich.
LG, Nordrheiner