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zahlt das Sozialamt mein Studium??

Na, ja du bist, 39 und studierst seit mehr als 30 Sem. Jura, du wirst Probleme haben auf dem Arbeitsmarkt. Meinst du nicht es wäre besser, mal einen Job zu suchen?

Mfg
Ich würde meinen, dass es sowohl schwierig wird mit dem Studium, als auch mit dem Job dannach.

Aber wenn ein Arbeitgeber sieht, wie lange der TE studiert hat, tut er sich auch schwer einen Job ohne Studium zu kriegen.
 
Hallo,

ich verstehe nicht wie man über 30 Sem. studieren kann, noch dazu wenn man nicht einmal arbeitet? Was machst du den ganzen Tag? Ich studiere selbst, was macht man 30. Sem. lang? Vor allem ist Geschichte jetzt alles andere als schwer? Jura das ist nicht für jeden, da kommt aber auch meistens nach einem Jahr drauf.
 
@Gast, Danke für den Ratschlag.ich habe beim Sozialamt einen Antrag gestellt und hoffe nun auf ein Darlehen. Vielleicht habe ich Glück und ich kann noch 1 Semester dran hängen,um mein Bachelor fertig zu machen. Sollten alle Stricke reißen werden wohl meine Eltern sich breitschlagen lassen und mir eine Bürgschaft bei der Bank lassen. Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine Ausbildung aber ich weiß gar nicht,was ich lernen sollte.das klingt vielleicht blöd aber ich kann mir nichts richtig vorstellen bei mir.:/Deswegen ist es wohl sinniger mein Studium zum Ende zu bringen.Ich will versuchen danach ins Museum oder ins Archiv zu gehen. Wenn nicht,werde ich wohl als ueberqualifizierter Arbeiter irgendwo einen Job annehmen.
Und hat es funktioniert?
 
[...]

Die Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem SGB 2 werden in §7 beschrieben, dort lautet es

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2 und 3, § 62 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Dritten Buches bemisst.

in der aktuellen Fassung. Nun muss ich dir wahrscheinlich noch erklären, was das Bundesausbildungsförderungsgesetz darstellt, denn es ist ja so schwer für einen Studierten Menschen sich auch einmal zu belesen.

https://www.bafög.de/de/bundesausbildungs--foerderungsgesetz---bafoeg-204.php

Für wen wird BaföG nochmals geleistet? Hmmm, da war doch was mit Studenten oder täusche ich mich da?

Wahrscheinlich, aber nichtsdestotrotz, schauen wir uns dieses ominöse Bundesausbildungsförderungsgesetz einmal genauer an. Da hier nichts von Anspruchsberechtigten steht, gehe ich mal in Ausbildungsstätten und komischer Weise finde ich dort so allerhand an Schulen aufgelistet und tatsächlich auch Hochschulen.

Hm komisch, passt irgendwie nicht zu deiner Argumentation (auch von anderen hier), dass hier irgendwie eine Unterscheidung zwischen Studierenden und Auszubildenden gemacht werden sollte, denn irgendwie ist BaföG nur die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz und dann wird da auch noch von Ausbildungsstätten gesprochen.

[...]
 
Jemand der Jura studiert und 39 ist, sollte wissen, ob man als Student Harz 4 bekommt, aber das wäre mir neu, das man als Student Harz 4 beziehen kann.

Wie kann man 30 Sem. Geschichte studieren und dabei nicht einmal Teitzeit arbeiten?
 
Ok. Fairer Weise muss ich dazu sagen,dass ich zwar auf den Papieren als Student gelte aber bisher nicht ernsthaft studiert habe zumindest sehr halbherzig. Im Gegensatz zu einem Auszubildenden,der an seinem Arbeitsplatz e scheinen muss,musste ich das bis dato weniger.von daher kann man nicht von irgendeiner Leistung meiner Seite sprechen,das ist klar!!!! Bisher habe ich noch nichts vom Sozialamt gehört und würde mich selber auch würde fern,wenn das bewilligt werden würde in meinem Fall.wnn nicht habe ich ja noch eine andere Option.
 
Dann mache eine Ausbildung, den Bachl. würde ich noch fertig machen. Mir ist das ein Rätsel wie das geht, 30. Sem. studieren? Die Eltern zahlen das auch noch bis 39.
 
Für wen wird BaföG nochmals geleistet? Hmmm, da war doch was mit Studenten oder täusche ich mich da? ... Wahrscheinlich, aber nichtsdestotrotz, schauen wir uns dieses ominöse Bundesausbildungsförderungsgesetz einmal genauer an.

Wichtiger ist in diesem Fall, fuer welchen Personenkreis kein Bafoeg (mehr) gezahlt wird.

1.) Der junge Mann wurde die ganzen Jahre von seinen Eltern gesponsort, nicht deswegen, weil er nicht in der Lage war, Bafoeg zu beantragen, sondern weil die Eltern als Beamte zu viel verdient haben, um ueberhaupt Bafoeg berechtigt zu sein.

2.) Selbst wenn er Bafoeg berechtigt waere: Die Altersgrenze fuer Bafoeg liegt bei 30, in eng begrenzten Ausnahmefaellen, unter die er nicht faellt, bei 35. Der junge Mann ist aber bereits 39.
 
Damit hat das Sozialamt nichts zu tun, hast du denn schon mal Steuern / Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, um da Ansprüche zu stellen?
Du kannst arbeiten gehen um dein Studium zu finanzieren.
Oder als als Darlehn:
Das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen muss in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Die Rückzahlungspflicht beginnt 18 Monate nach dem Ende der Förderungszeit.
https://www.bafög.de/de/verzinsliches-bankdarlehen-388.php
 
@Gast ich Versuche beim Sozialamt ein Darlehen zu bekommen.das hat mir mein Anwalt,(der auch mein Betreuer ist)geraten. Er selbst hält mich für nicht arbeitsfähig, deswegen meinte er auf Teilzeit wäre nicht gut für mich. wenn das Sozialamt nicht zahlen sollte, werden meine Eltern noch 1 Semester mir unter die Arme greifen,denn die wollen ungern bürgen für einen Kredit. MFG
 

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