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Als Kleinunternehmer Rechnung schreiben

  • Starter*in Starter*in henschey
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H

henschey

Gast
Hallo,

ich bin seit Kurzem Kleinunternehmer und habe natürlich schon ein paar Rechnungen geschrieben. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich an alle Pflichtangaben gedacht habe, die ich berücksichtigen müsste.

Gibt es irgendwo korrekte und seriöse Rechnungsvorlagen, die ich kostenlos nutzen könnte?
 
Es gibt Computerprogramme dort sind auch Vorlagen zu sehen.

Ich selber war 20 Jahre lang Unternehmer als Landwirtschaftlicher Dienstleister (Lohnunternehmer) und hatte selber noch einen Betrieb.
 
Hallo,

ich bin seit Kurzem Kleinunternehmer und habe natürlich schon ein paar Rechnungen geschrieben. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich an alle Pflichtangaben gedacht habe, die ich berücksichtigen müsste.

Gibt es irgendwo korrekte und seriöse Rechnungsvorlagen, die ich kostenlos nutzen könnte?

Hallo henschey,
ich habe dir hier mal einen Link beigelegt, vieleicht findest du dort etwas.
Was wichtig ist, du musst immer eine fortlaufende Rechnungsnummer haben und solltest immer eine Kopie in deinen Akten haben, für deine Steuer. Solltest du bisher nicht darauf geachtet haben, kannst du deine Rechnungen korrigieren und bei deinen Kopien mit abheften.

Office-Vorlagen: Rechnungen und Spesenabrechnungen 2014 - Download - CHIP

Gruß Donald
 
Das Wort Rechnung muss drauf stehen, deine Umsatzsteuer ID du bist bestimmt Umsatzsteuer befreit oder? Dann würde ich den Paragraph erwähnen und dass du befreit bist ansonsten muss die MwSt ausgewiesen sein. Zahlungsbedingungen wären auch gut 🙂
 
gesetzeiminternet §14 UStG meinte:
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.das Ausstellungsdatum,
4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiunggilt,
9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10.in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.

Sind insgesamt nur 14 Seiten, kannst du dir ja mal durchlesen. Scheint ganz nützlich zu sein, insbesondere Nr. 4:
http://www.ihk-nuernberg.de/de/medi...n/Neue-Pflichtangaben-auf-Rechnungen-_145.pdf (auf der letzten Seite ist eine Muster-Rechnung)



Wichtig bei Quittungen:

Gesetzeiminternet §33UStDV meinte:
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.das Ausstellungsdatum,
3.die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes.
 
Zuletzt bearbeitet:
klar muss er die MwSt ausweisen, schon alleine der Finanzbehörden wegen
 
Shorn, stimmt nicht ganz. Gerade als Kleinunternehmer muss er die Mehrwertsteuer nicht ausweisen - und darf sie natürlich auch nicht erheben. Solange er ein bestimmtes Einkommen im Jahr nicht überschreitet. Damit ist er dann auch von den Vorsteuererklärungen befreit. Diese Kleinunternehmerregelung muss er aber beim Finanzamt anmelden und einhalten. Kleinunternehmer nach § 19 UStG heißt nichts anderes, als eben keine Mehrwertsteuer auszuweisen bzw. ausweisen zu müssen.
 
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