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Gast
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Hallo,
mich interessiert Folgendes:
Ich war mit meiner Tochter bei ihrer ersten Impfung.
Es kam auch zu einer Impfung gegen Rotaviren, die von unserer Krankenkasse übernommen wird.
Der Arzt impfte meine Tochter und stellte mir dann eine Rechnung aus. Darin aufgeführt war einmal der Preis für den Impfstoff und einmal der Preis für die Impfhandlung (einmal 28 Euro und einmal 48 Euro)
Er meinte, dass er den Impfstoff immer schon vor Ort habe, damit die Eltern kein Problem mit dem kühl lagern haben und ihn ihn nicht extra selbst bei der Apotheke kaufen müssen.
Deswegen sollte ich den Impfstoff bei ihm bezahlen. Das finde ich in Ordnung.
Jedenfalls:
Nach der Impfung wollte er den gesamten Betrag von 76 Euro in bar kriegen. Er meinte falls man gerade nicht genug Geld im Portemonnaie hat, dann gäbe es nebenan einen Geldautomaten.
Ich habe das dann bezahlt. Rückblickend finde ich das allerdings unverschämt. Wenn ich zur Zahnreinigung gehe oder zu anderen Ärzten, dann wird einem auch eine Rechnung zugeschickt und man bezahlt die innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen.
Die Rechnung habe ich mittlerweile bei der Krankenkasse eingereicht und ich bekomme das Geld erstattet.
Trotzdem finde ich das Vorgehen seltsam. Er schwafelte etwas von unbequemen Gebühren, die er hätte, wenn man ihm das Geld überweist und er weiter an die Apotheke usw.
Geht das mit rechten Dingen zu? Jedenfalls werde ich beim nächsten Teil der Impfung darauf bestehen, dass er mir eine Rechnung zuschickt.
Das muss doch möglich sein, oder? Er ist Südländer und ich frage mich, ob er dann kein Interesse mehr daran hat, auch den dritten Teil der Impfung auszuführen.
Wenn die Impfung abgeschlossen ist, werde ich mir jedenfalls ohnehin einen anderen Arzt suchen, da er mir absolut unseriös vorkommt.
Nur möchte ich nicht mitten in der Impfung den Arzt wechseln. Es handelte sich um einen U4-Termin.
mich interessiert Folgendes:
Ich war mit meiner Tochter bei ihrer ersten Impfung.
Es kam auch zu einer Impfung gegen Rotaviren, die von unserer Krankenkasse übernommen wird.
Der Arzt impfte meine Tochter und stellte mir dann eine Rechnung aus. Darin aufgeführt war einmal der Preis für den Impfstoff und einmal der Preis für die Impfhandlung (einmal 28 Euro und einmal 48 Euro)
Er meinte, dass er den Impfstoff immer schon vor Ort habe, damit die Eltern kein Problem mit dem kühl lagern haben und ihn ihn nicht extra selbst bei der Apotheke kaufen müssen.
Deswegen sollte ich den Impfstoff bei ihm bezahlen. Das finde ich in Ordnung.
Jedenfalls:
Nach der Impfung wollte er den gesamten Betrag von 76 Euro in bar kriegen. Er meinte falls man gerade nicht genug Geld im Portemonnaie hat, dann gäbe es nebenan einen Geldautomaten.
Ich habe das dann bezahlt. Rückblickend finde ich das allerdings unverschämt. Wenn ich zur Zahnreinigung gehe oder zu anderen Ärzten, dann wird einem auch eine Rechnung zugeschickt und man bezahlt die innerhalb einer Frist von höchstens 14 Tagen.
Die Rechnung habe ich mittlerweile bei der Krankenkasse eingereicht und ich bekomme das Geld erstattet.
Trotzdem finde ich das Vorgehen seltsam. Er schwafelte etwas von unbequemen Gebühren, die er hätte, wenn man ihm das Geld überweist und er weiter an die Apotheke usw.
Geht das mit rechten Dingen zu? Jedenfalls werde ich beim nächsten Teil der Impfung darauf bestehen, dass er mir eine Rechnung zuschickt.
Das muss doch möglich sein, oder? Er ist Südländer und ich frage mich, ob er dann kein Interesse mehr daran hat, auch den dritten Teil der Impfung auszuführen.
Wenn die Impfung abgeschlossen ist, werde ich mir jedenfalls ohnehin einen anderen Arzt suchen, da er mir absolut unseriös vorkommt.
Nur möchte ich nicht mitten in der Impfung den Arzt wechseln. Es handelte sich um einen U4-Termin.