Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Steuererklärung/Zuständigkeit Finanzamt

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo ! Es geht um die Steuererklärung. Also, ich bin alleinstehend und habe eine Hauptwohnung (eigenes Haus) und eine Nebenwohnung. Diese sind auch so angemeldet. Ich habe meine Steuererklärung auch schon an das zuständige Finanzamt meiner Hauptwohnung geschickt. Nun habe ich einen Fragebogen bekommen, mit dem festgestellt werden soll, welches Finanzamt örtlich zuständig ist. Hier taucht unter anderem die Frage auf: Wo befindet sich z.Zt. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt innerhalb der Arbeitswoche ? - genaue Anschrift. Theoretisch ist dies meine Nebenwohnung. Nun habe ich aber die Befürchtung, wenn ich dort die Adresse meiner NW reinschreibe, dass ich diese Wohnung dann eventuell als HW anmelden muß. Denn nach dem Meldegesetz ist ja die Wohnung mit dem überwiegenden Aufenthalt die Hauptwohnung. Oder geht es nur um die örtliche Zuständigkeit ?
 
Hallo ! Es geht um die Steuererklärung. Also, ich bin alleinstehend und habe eine Hauptwohnung (eigenes Haus) und eine Nebenwohnung. Diese sind auch so angemeldet. Ich habe meine Steuererklärung auch schon an das zuständige Finanzamt meiner Hauptwohnung geschickt. Nun habe ich einen Fragebogen bekommen, mit dem festgestellt werden soll, welches Finanzamt örtlich zuständig ist. Hier taucht unter anderem die Frage auf: Wo befindet sich z.Zt. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt innerhalb der Arbeitswoche ? - genaue Anschrift. Theoretisch ist dies meine Nebenwohnung. Nun habe ich aber die Befürchtung, wenn ich dort die Adresse meiner NW reinschreibe, dass ich diese Wohnung dann eventuell als HW anmelden muß. Denn nach dem Meldegesetz ist ja die Wohnung mit dem überwiegenden Aufenthalt die Hauptwohnung. Oder geht es nur um die örtliche Zuständigkeit ?

Das siehst du schon richtig!
Es ist ein Kampf um Steueranteile und Schlüsselzuweisungen zwischen den Kommunen entbrannt.

Wenn du rechtskonform antworten möchtest, dann gib das so an, wie es tatsächlich ist.
Doch wenn die Wohnung lediglich beruflichen Zwecken dient, dann gilt das Einkommenssteuergesetz mit der Definition, dass der Hauptwohnsitz da ist, wo die Familie lebt, ungeachtet, der tatsächlichen Ausbleibezeit.

Ich würde dir raten, dich an dein Einwohnermeldeamt zu wenden (Hauptwohnsitz).
Die haben kein Interesse, dass du ihnen „verloren“ gehst.
 
@ Rhenus

Also, ich bin alleinstehend

Sein Wohnsitzfinanzamt ist dadurch in der Tat, der Platz des gewöhnlichen Aufenthaltes. Also die Nebenwohnung.


@ Gast

Wenn sich dein Wohnsitzfinanzamt ändert bedeutet das für dich nicht das du auch bei der Kreisverwaltung deinen Hauptwohnsitz abändern musst. Es geht hier lediglich um die Zuständigkeiten von Finanzämtern.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Taxfix Steuererklärung Fahrtkosten Finanzen 5
B Psychotherapie Steuererklärung Finanzen 31
B Taxfix Steuererklärung Finanzen 3

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben