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Gast

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Hallo,
vor dem Januar 2013 habe ich bereits GEZ bezahlt, allerdings den verminderten Beitrag. Muss ich mich bei der GEZ neu anmelden, da wir nun alle den vollen Beitrag zahlen müssen? Bisher hat die GEZ bei mir nichts abgezogen. Einen Brief bezüglich Neuanmeldung habe ich nicht erhalten.

Vielen Dank für die Antwort.
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Gez. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo,
vor dem Januar 2013 habe ich bereits GEZ bezahlt, allerdings den verminderten Beitrag. Muss ich mich bei der GEZ neu anmelden, da wir nun alle den vollen Beitrag zahlen müssen? Bisher hat die GEZ bei mir nichts abgezogen. Einen Brief bezüglich Neuanmeldung habe ich nicht erhalten.

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass eine Einzugsermächtigung besteht und du damit auf den Bescheid, bzw, die Abbuchung warten kannst.
Das kann in den ersten drei Monaten, also bis Ende März geschehen.

Leg das Geld auf dem Konto bereit.
Hast du denn überhaupt eine eigene Wohnung?
 
Hallo, danke für die Antwort.
Eine eigene Wohnung habe ich nicht. Ich wohne mit meinem Bruder zusammen, der Bafög bezieht, also von der Steuer befreit ist, und ich deswegen allein GEZ bezahlen muss...
 
Dann brauchst du auch nichts zu bezahlen.
Bezahlen muss der Wohnungsinhaber.

Der Wohnungsinhaber ist befreit !!!

Dann brauchen "Untermieter" oder WGler von "Befreiten" also auch nicht mehr zahlen ?
Können ihre Zahlungen für den Rundfunkempfang einstellen ?

Wo kann man das nachlesen ?
 
Keine erklärende Auskunft/Aufsatz/Link vom 🙄 "allwissenden" User Rhenus,
wie es mit verdienenden Mitbewohnern und der GEZ gehandhabt wird ?

Was hälst du davon ? (Erkundigung beim Einwohnermeldeamt .Wer ist in der Wohnung gemeldet? Ohne BEFREIUNG ?

Man wird die säumigen Zahler herausfinden. Dauert etwas. Ab März (?) werden alle die zahlen müssen erfasst sein !
Es müssen nur alle Quellen abgeglichen werden.

Erst kürzlich mußten Hausbesitzer über die Anzahl ihrer Hausbewohner Auskunft geben. "Volkszählung" durch die Hintertür ? 🙂


http://www.rundfunkbeitrag.de/press...r_Datenabgleich_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf
 
Keine erklärende Auskunft/Aufsatz/Link vom 🙄 "allwissenden" User Rhenus,
wie es mit verdienenden Mitbewohnern und der GEZ gehandhabt wird ?

Was hälst du davon ? (Erkundigung beim Einwohnermeldeamt .Wer ist in der Wohnung gemeldet? Ohne BEFREIUNG ?

Man wird die säumigen Zahler herausfinden. Dauert etwas. Ab März (?) werden alle die zahlen müssen erfasst sein !
Es müssen nur alle Quellen abgeglichen werden.

Erst kürzlich mußten Hausbesitzer über die Anzahl ihrer Hausbewohner Auskunft geben. "Volkszählung" durch die Hintertür ? 🙂


http://www.rundfunkbeitrag.de/press...r_Datenabgleich_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf

Die GEZ ist dabei Nachzubessern. Was das beinhaltet, weiß ich im Einzelnen nicht.

Wenn ich den Staatsvertrag richtig verstehe, dann wird jeweils nur ein Wohnungsinhaber (DER Wohnungsinhaber!) zur Zahlung verpflichtet. Ist der Befreit, dann ist eben die Wohnung befreit.

Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.

Der neue Rundfunkbeitrag - Häufige Fragen
 

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