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Ist diese Beziehung erlaubt?

Grygiel83

Neues Mitglied
Hallo zusammen.

Schonmal vorweg, ich bitte nur um wirkliche Hilfe und keine Belehrungen 🙁

Ich bin 28 Jahre und meine Freundin ist 15.
Wer kann mir sagen, bzw. einen Verweis zu einem Gesetz geben, indem hervorgeht ob es rechtliche Einwände gegen diese Beziehung gibt!
Könnte uns jemand bei der Polizei melden, wenn wir uns öffentlich küssen?

Ich spreche nur von einer Beziehung die bis zum Küssen geht und keinen GV beinhaltet!

Ich freu mich auf eure Antworten 🙂
 
Eine Beziehung ist möglich. Aber die Eltern können ihr den Umgang mit dir verbieten..

Du bist wesentlich älter, demnach wird sie so oder so von dir beeinflusst, ob sie dich jetzt toll findet, weil sie dich mag, dir schon n Bart wächst und ihren Klassenkameraden noch nicht wirklich oder ihr die gleiche Musik hört. Du stehst quasi über ihr... so oder so.

Und wehe du missbrauchst sie (allgemeiner Gebrauch des Wortes), dann komm ich persönlich vorbei und hau dich 😉


Schutzalter


Beziehung zu Minderjährigen Strafrecht frag-einen-anwalt.de


Puuh, habs doch noch gefunden, dachte schon, dass ich mit der Einverständniserklärung einem Mythos unterliege:
Eltern dürfen ihr den Umgang mit dir verbieten.
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/umgang.html

Auszug
"Das Gesetz sieht in dieser Frage zwar grundlegend für das Kind positiv vor, dass die Eltern dem Kind im Normalfall den Umgang mit „anderen Personen“, zu denen das Kind Bindungen besitzt, erlauben müssen, § 1626 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieses Umgangsrecht kann allerdings dann eingeschränkt werden, wenn der Umgang mit dem Dritten „für die Entwicklung des Kindes nicht förderlich“ ist."
 
Was soll sie mit so nem Opi - wenn du 60 bis, ist sie 47 und fängt als Frau erst man an r i c h t i g zu erwachen! Du bist eine andere Generation.

Ach ja, ich vergaß, ihr wollt ja eh *nur mal jetzt* zusammen sein, als Lebensabschnittsgefährten.
 
Ihre Eltern haben eher die Angst, dass sie selber einen von der Polizei drankriegen, wenn sie unsere Beziehung erlauben. Kann die Polizei das wirklich?
 
Ihre Eltern haben eher die Angst, dass sie selber einen von der Polizei drankriegen, wenn sie unsere Beziehung erlauben. Kann die Polizei das wirklich?

nein kann sie nicht gesätzlich ist es so das ihr solange ihr kein GV habt zsm sein dürft...da kann euch keiner was^^
weis ich aus eigender erfahrung😀
ich wünsche dir und ihr viel glück^^
 
Hallo Grygiel83,

ich war auch schon in einer ähnlichen Situation und da gab's auch GV.

Solange deine Freundin damit kein Problem hat und es für dich in Ordnung ist, dass du draußen komisch angeschaut wirst, spricht nichts dagegen. 😀

Soweit ich weiß, könnten nicht einmal ihre Eltern etwas dagegen unternehmen, da Jugendliche ab 14 Jahren selbst entscheiden können, mit wem sie was anfangen. - Auch wenn der Partner volljährig ist. Von erzieherischen Maßnahmen wie ewigem Hausarrest (ist das überhaupt rechtens?) mal abgesehen...

Wichtige Paragraphen für dich kommen aus dem Strafgesetzbuch.

§ 176 StGB stellt sexuelle Handlungen an Kindern generell unter Strafe. Sobald der Partner straffähig (ab 14) ist, ist es somit auch strafbar. In dem Gesetz wird auch klar, dass ein Mensch bis zum 14. Lebensjahr als Kind gilt.

=> § 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern - dejure.org

Da deine Freundin 15 ist, ist sie kein Kind mehr, sondern eine Jugendliche. Sie kann frei entscheiden, mit wem sie zusammen ist und ob sie GV ausübt.

Für dich ist der § 182 StGB relevant, der besagt, dass selbst sexuelle Handlungen an Personen zwischen 14 und 18 erlaubt sind.
Ausnahme: Wenn sie 14 oder 15 ist, muss sie die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" aufweisen, darf also nicht von dir gedrängt werden und muss wissen, auf was sie sich einlässt. Ab 16 unterstellt man das einfach.

=> § 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - dejure.org

Mit dem letzten Punkt hatte ich nie Probleme, da meine "Affäre" vor der Zeit schon zwei Jahre lang mit anderen Kerlen "Straftaten" begangen hatte. - Die kleine Nymphomanin. 😀

Fragt sich halt eher, ob du wirklich eine ernsthafte Beziehung mit ihr eingehen willst. Mädels in dem Alter machen riesen Veränderungen durch und irgendwann stehst du dann in gehobenem Alter alleine da und sie sucht sich einen jungen Hüpfer. Wobei ich sie nicht kenne. Vielleicht ist sie eine treue Seele und bleibt ein Leben lang an deiner Seite. 😉
 
Ein Gesetz gibt es dazu nicht. Schließlich ist es erlaubt. 😉


Mädchen können ab 14 sexuell eigentlich so gut wie alles machen.
Aber da du eh nichts sexuelles außer ein wenig küssen im Sinne hast, ist doch alles in Ordnung.

Quatsch! Natürlich gibt es ein Gesetz. Und ob Mädchen oder Jungen, da gibt es vor dem Gesetz keinen Unterschied.

Hier ist das Gesetz:

StGB - Strafgesetzbuch

Du solltest besonders §182 Abs. 3 lesen. Du bist über 21, sie unter 16. Wenn du nicht ihre mangelnde Einsichtsfähigkeit ausnutzt und die Eltern zustimmen, könnt ihr auch Geschlechtsverkehr haben.

Und verfolgt wird so etwas nur auf Anzeige hin. Also wenn die Eltern dich anzeigen. Sonst interessiert es den Staatsanwalt nicht.
 
Und verfolgt wird so etwas nur auf Anzeige hin. Also wenn die Eltern dich anzeigen. Sonst interessiert es den Staatsanwalt nicht.
@TE: Aber lass Dich da nicht teuschen. Auch anfangs freundlich scheinende Eltern (die die Abneidung gegen den Schwiegersohn in spe grande noch unterdrücken können) könnten - einmal in Rage - ganz schön schaurige Vorwürfe zu Protokoll geben. Und dann ist der Katzenjammer gross, weil Sohn in spe seine Absichten und Nichtabsichten nicht unwiderlegbar beweisen kann und die Süsse ist im Zweifelsfalle genau dann noch recht gut von den Eltern beeinflusst oder ihr eh nicht geglaubt wird, weil befangen und jung und unerfahren. Sowas geht gerne mal durch die Presse, weil auflagensteigernd.
 

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