Hallo Grygiel83,
ich war auch schon in einer ähnlichen Situation und da gab's auch GV.
Solange deine Freundin damit kein Problem hat und es für dich in Ordnung ist, dass du draußen komisch angeschaut wirst, spricht nichts dagegen.
😀
Soweit ich weiß, könnten nicht einmal ihre Eltern etwas dagegen unternehmen, da Jugendliche ab 14 Jahren selbst entscheiden können, mit wem sie was anfangen. - Auch wenn der Partner volljährig ist. Von erzieherischen Maßnahmen wie ewigem Hausarrest (ist das überhaupt rechtens?) mal abgesehen...
Wichtige Paragraphen für dich kommen aus dem Strafgesetzbuch.
§ 176 StGB stellt sexuelle Handlungen an Kindern generell unter Strafe. Sobald der Partner straffähig (ab 14) ist, ist es somit auch strafbar. In dem Gesetz wird auch klar, dass ein Mensch bis zum 14. Lebensjahr als Kind gilt.
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§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern - dejure.org
Da deine Freundin 15 ist, ist sie kein Kind mehr, sondern eine Jugendliche. Sie kann frei entscheiden, mit wem sie zusammen ist und ob sie GV ausübt.
Für dich ist der § 182 StGB relevant, der besagt, dass selbst sexuelle Handlungen an Personen zwischen 14 und 18 erlaubt sind.
Ausnahme: Wenn sie 14 oder 15 ist, muss sie die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" aufweisen, darf also nicht von dir gedrängt werden und muss wissen, auf was sie sich einlässt. Ab 16 unterstellt man das einfach.
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§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen - dejure.org
Mit dem letzten Punkt hatte ich nie Probleme, da meine "Affäre" vor der Zeit schon zwei Jahre lang mit anderen Kerlen "Straftaten" begangen hatte. - Die kleine Nymphomanin.
😀
Fragt sich halt eher, ob du wirklich eine ernsthafte Beziehung mit ihr eingehen willst. Mädels in dem Alter machen riesen Veränderungen durch und irgendwann stehst du dann in gehobenem Alter alleine da und sie sucht sich einen jungen Hüpfer. Wobei ich sie nicht kenne. Vielleicht ist sie eine treue Seele und bleibt ein Leben lang an deiner Seite.
😉